Die Situation verändert sich laufend. Was muss ich wissen und an wen kann ich mich wenden? Antworten auf brennende Fragen.
Sie möchten sich auf Corona testen lassen, wissen aber nicht, ob die Kosten übernommen werden? Wie man sich selbst und andere am besten schützt und was es beim Reisen zu beachten gilt: Wir bieten Ihnen eine Übersicht zu den drängendsten Themen.
Wenn Sie zu den besonders gefährdeten Personen zählen, sollten Sie sich testen lassen. Ebenso, wenn Sie engen und regelmässigen Kontakt zu besonders gefährdeten Personen pflegen. Auch wenn Sie zu den nicht besonders gefährdeten Personen zählen, können Sie sich testen lassen, wenn Sie möchten. Der Bund übernimmt die Testkosten.
Bleiben Sie wenn möglich zuhause. Wenn das nicht möglich ist, halten Sie Abstand zu anderen Menschen und tragen Sie eine Maske, insbesondere beim Kontakt mit besonders gefährdeten Personen.
Wenn Sie arbeitstätig sind, informieren Sie Ihren Arbeitgeber und besprechen Sie Ihren Einsatz und die nötigen Schutzmassnahmen. Klären Sie zudem, ob ein Arztzeugnis notwendig ist.
Wenn Sie zu den besonders gefährdeten Personen zählen, sollten Sie sich testen lassen. Alle anderen können sich auch testen lassen, wenn sie das möchten.
Es kann sinnvoll sein, eine Maske zu tragen und insbesondere den Kontakt zu besonders gefährdeten Personen zu reduzieren. Beachten Sie zudem die Grundprinzipien.
Bei einem positiven Einzel-PCR-Test oder einem positiven Antigen-Schnelltest erhalten Sie ein Covid-Zertifikat für Genesene. Einen positiven PCR-Pooltest oder einen positiven Selbsttest sollten Sie weiterhin durch einen PCR-Test bestätigen lassen – insbesondere dann, wenn Sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören.
Sie sollten Ihre Kontaktpersonen so zeitnah wie möglich über Ihr positives Testresultat informieren. Vor allem besonders gefährdete Personen.
Wenn Sie Krankheitssymptome haben, bleiben Sie wenn möglich zuhause. Wenn das nicht möglich ist, halten Sie Abstand zu anderen Menschen und tragen Sie eine Maske, insbesondere beim Kontakt mit besonders gefährdeten Personen.
Auch ohne Krankheitssymptome ist das Tragen einer Maske und das Abstandhalten gegenüber allen Kontakten, insbesondere gegenüber besonders gefährdeten Personen, sinnvoll.
Sie gehören selbst zu den besonders gefährdeten Personen? Dann nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt auf. So kann eine frühzeitige Behandlung von Covid-19 in Betracht gezogen werden.
Wenn Sie arbeitstätig sind, informieren Sie Ihren Arbeitgeber und besprechen Sie Ihren Einsatz und die nötigen Schutzmassnahmen. Klären Sie zudem, ob ein Arztzeugnis notwendig ist.
Die aktuellen Empfehlungen des BAG im Rahmen der Kampagne «So schützen wir uns» finden Sie hier.
Die Tests werden von Ärztinnen und Ärzten, Spitälern, Apotheken sowie Testzentren durchgeführt, die vom Kanton oder in dessen Auftrag betrieben werden. Sie bieten die herkömmlichen Tests (PCR) sowie Antigen-Schnelltests an.
Alters- und Pflegeheime sowie sozialmedizinische Institutionen führen Tests bei Heiminsassen, Personal sowie Besucherinnen und Besuchern durch.
Informationen zu den aktuellen Testangeboten finden Sie auf den kantonalen Websites. Eine Übersicht dazu bietet die Website des BAG unter «Coronavirus: Testen».
NEU! Ab dem 1. Januar 2023 müssen Corona-Tests grundsätzlich selbst bezahlt werden. Es gibt zwei Ausnahmen:
Selbsttests können in diversen Geschäften wie Apotheken und Drogerien bezogen werden, müssen jedoch selbst bezahlt werden.
Die Kantone stellen die Infrastruktur für die Covid-19-Impfung bereit. Bitte erkundigen Sie sich auf der kantonalen Website der Gesundheitsdirektion. Dort sind die Testzentren und das Anmeldeprozedere ersichtlich. Das BAG hat eine Liste der Kantonswebsites zusammengestellt.
Die Kosten für die Covid-19-Impfung werden übernommen, wenn sie vom BAG und der EKIF für die entsprechende Personengruppe empfohlen ist. Die aktuellen Impfempfehlungen finden Sie auf der Website des BAG.
Sie können Ihre Medikamente bei einer unserer Partnerapotheken bestellen. Ärztlich verordnete Medikamente erhalten Sie nach Hause geschickt. Die Rechnungsstellung läuft direkt an Helsana. Eine Liste mit unseren Versandapotheken finden Sie hier.
Sie schützen sich und andere am besten vor einer Corona-Infektion, indem Sie die Grundprinzipien beachten.
Mehr dazu erfahren Sie auf der Homepage des BAG unter «Coronavirus: So schützen wir uns».
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht Empfehlungen für Reisende, die laufend aktualisiert werden. Die Empfehlungen betreffen neben dem Verhalten im Ausland auch allfällige Massnahmen nach der Rückkehr in die Schweiz. Bitte beachten Sie, dass verschiedene Länder Einschränkungen und Einreiseverbote verhängt haben.
Die Bestimmungen unserer Zusatzversicherungen sehen gewisse Leistungen vor, die sich auf Reisen im Zusammenhang mit dem Coronavirus anwenden lassen:
* Bitte beachten Sie, dass im Ausland sowie in der Schweiz nicht immer Spitalbetten verfügbar sind. Die Situation in den verschiedenen Ländern und Regionen kann sich täglich verändern. Ein Rücktransport in die Schweiz kann sich darum schwierig gestalten.
Bei einer medizinischen Unterversorgung im Ausland streben wir eine Repatriierung in die Schweiz an. Die Kosten übernimmt Helsana. Eine Repatriierung ist jedoch nur möglich, wenn ein Jet sowie ein Spitalbett in der Schweiz verfügbar sind. In den Fällen, in denen die Behandlung ebenso gut im Ausland stattfinden kann, ist ein Rücktransport normalerweise nicht versichert. Lassen es die Umstände zu, so setzt Helsana alles daran, Sie trotzdem in die Schweiz zu repatriieren, sofern Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Medizinisch notwendige Repatriierungen ins Wohnland sind aus den Zusatzversicherungen TOP/OMNIA/COMPLETA/WORLD versichert*. Im Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind dagegen keine Repatriierungen in die Schweiz enthalten.
* Bitte beachten Sie, dass im Ausland sowie in der Schweiz nicht immer Spitalbetten verfügbar sind. Die Situation in den verschiedenen Ländern und Regionen kann sich täglich verändern. Ein Rücktransport in die Schweiz kann sich darum schwierig gestalten.
Die häufigsten Langzeitfolgen sind gemäss BAG Müdigkeit, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden sowie kognitive Störungen. Weitere, ebenfalls häufig vorkommende Symptome sind der Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn, Schlaflosigkeit, Muskelermüdung/Muskelschmerzen, Schmerzen in der Brust, stetig wiederkehrendes Fieber, Hautausschläge und Beschwerden nach körperlicher Anstrengung. Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin, sollten Sie sich Sorgen über eventuelle Langzeitfolgen machen.
Sollten aufgrund von Versorgungslücken in der Schweiz Verlegungen ins Ausland erforderlich sein, muss das BAG oder der Kanton die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen. Die Verlegungskosten sowie die Aufenthaltskosten würden damit geregelt. Das Schweizer Spital oder der Kantonsarzt müsste eine solche Verlegung veranlassen.
Sollten Sie sich selbst ins Ausland begeben, gilt dies als Wahlbehandlung. Eine solche ist nur über entsprechende Zusatzversicherungen gedeckt.
Die Informationen stammen vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Robert Koch-Institut.
Die hier aufgeführten Informationen zu Gesundheitsthemen sind allgemeine Hinweise und dienen ausschliesslich zu Informationszwecken. Sie ersetzen keine medizinische Beratung. Bei gesundheitlichen Problemen sollten Sie in jedem Fall Rat bei einem Arzt oder medizinischem Fachpersonal einholen.
Medizinische Beratung
Für Fragen zur medizinischen Behandlung bei Verdacht auf das Coronavirus ist Ihr behandelnder Arzt zuständig.
Das medizinische Fachpersonal von Medi24 hilft unseren Kunden rund um die Uhr ebenfalls bei Fragen zur Gesundheit mit konkreten Empfehlungen weiter – kompetent, unabhängig und kostenlos für alle Helsana-Kunden.
Telefon 0800 100 008
Versicherungsschutz und Hilfe im In- und Ausland
Bei Fragen zum Versicherungsumfang in der Schweiz können Sie sich an unsere Kundenservices wenden.
Telefon 0844 80 81 82
Fragen zum Versicherungsumfang im Ausland beantwortet Ihnen unser Kundenservice International.
Telefon +41 58 340 18 80
Kunden, die bereits im Ausland hospitalisiert sind oder demnächst werden müssen, sowie Fälle von vorzeitigen Rückreisen und Repatriierungen ins Wohnland können sich rund um die Uhr an unsere Notrufzentrale wenden.
Telefon +41 58 340 16 11
Psychologische Soforthilfe
Für psychologische Unterstützung bei finanziellen oder sozialen Notlagen wenden Sie sich an die kostenlose psychologische Soforthilfe.
Telefon +41 58 340 16 11
Infoline Coronavirus des BAG
Die Infoline Coronavirus des BAG ist rund um die Uhr erreichbar.
Telefon +41 58 463 00 00
Wichtige und laufend aktuelle Informationen finden Sie zudem auf der Webseite des BAG .