Engagiert für Ihre Gesundheit

Herzlich willkommen bei Helsana. Schön, dass wir Sie bei wichtigen Themen rund um Gesundheit, Vorsorge oder Krankheit begleiten dürfen. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Anlaufstellen für Fragen zu Ihrer Versicherung sowie Produkte, Leistungen, Vorteile und mehr.

Digitale Angebote und Vorteile

Profitieren Sie von unseren Apps zu Versicherungs- und Gesundheitsthemen: zum Beispiel in Form von Barauszahlungen, Angebotsrabatten, schneller Kommunikation oder kostenlosen Sporteinheiten.

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Das Bonus-Programm Helsana+ belohnt körperliche und mentale Aktivitäten: über CHF 300 in bar (mit Vollversion) und weitere Vorteile.

Der Helsana-Coach hilft Ihnen, gesteckte Ziele zu erreichen. Tipps und Aktivitäten zu Bewegung, Ernährung und Achtsamkeit unterstützen Sie.

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Besser informiert – sicher begleitet

Entdecken Sie unsere verschiedenen Versicherungsmodelle und Produkte – auch für Grenzgänger und Neugeborene.

Tipps und Infos rund um Versicherungsleistungen: von A wie Akupunktur bis Z wie Zähne.

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Andere Länder, andere Krankenversicherungen. Damit Sie sich von Beginn an bei uns wohlfühlen, stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Ihre Gesundheit gerne zur Verfügung. Hier finden Sie wichtige Informationen für Zugezogene sowie Tipps zu Ihrer Krankenversicherung.

Gut zu wissen

  • Wenn Sie bei Ihrer Grundversicherung eine höhere Franchise als die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken wählen, können Sie Prämien sparen.
  • Familien profitieren bei Helsana von attraktiven Rabatten auf Zusatzversicherungen, sofern mindestens zwei Personen aus dem gleichen Haushalt im gleichen Vertrag versichert sind.
  • Sobald Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber angestellt sind, sind Sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. In diesem Fall können Sie die Unfalldeckung bei der obligatorischen Grundversicherung ausschliessen. Dadurch reduziert sich Ihre Prämie der Grundversicherung um 7%.
  • Um eine Zusatzversicherung abzuschliessen, müssen Sie eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen. Das ermöglicht es den Krankenversicherern, Ihr Versicherungsrisiko einzuschätzen und zu entscheiden, ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird, oder ob bereits bestehende Krankheiten von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen werden. Wichtig: Wenn Sie eine neue Zusatzversicherung abschliessen wollen, kündigen Sie den Vertrag Ihres bisherigen Versicherers erst, wenn Sie den Aufnahmebescheid des neuen Versicherers erhalten haben.
  • Falls Sie Ihre Versicherung wechseln möchten, sollten Sie genügend Zeit einplanen. Der Aufnahmeprozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Achten Sie dabei auf die Kündigungsfristen.
Weitere Infos für Zugezogene

Bei Versicherungsfragen, die im Zusammenhang mit Ihrem Wohnland stehen, kontaktieren Sie direkt unseren Kundendienst. Nur so können wir Ihre Situation sowie Ihre Bedürfnisse am besten berücksichtigen. Vorweg einige wichtige Informationen, die für alle Grenzgänger gelten.

Kontakt aufnehmen: 041 844 46 84 47

Behandlungen in Ihrem Wohnland

Wir senden Ihnen das Formular E-106 oder die S1-Bescheinigung für die internationale Leistungsaushilfe zu. Die Unterlagen leiten Sie an eine gesetzliche Versicherung in Ihrem Wohnland weiter. Dadurch erhalten Sie eine lokale Versichertenkarte, über die Sie die Behandlungskosten im Wohnland abwickeln können. Die Kostenbeteiligung richtet sich immer nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Ihrem Wohnland. Zudem unterliegen Sie dem Recht in Ihrem Wohnland.

Behandlungen in der Schweiz

Für ambulante Behandlungen haben Sie die Möglichkeit, einen Arzt Ihrer Wahl oder ein Krankenhaus aus unserer Liste aufzusuchen. Bei einem Leistungsbezug im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlen Sie eine fixe Jahresfranchise von 300 Franken, danach pro Rechnung einen Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent (max. 700 Franken pro Jahr). Bitte weisen Sie jeweils die Versichertenkarte von Helsana vor.

Bei stationären Behandlungen in einem Spital sind Sie maximal zum Tarif (gemäss kantonaler Spitalliste) des Kantons, in dem Sie arbeiten, versichert. Bei einem Leistungsbezug im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlen Sie einen Spitalkostenbeitrag von 15 Franken pro Tag.

Familienmitglieder mitversichern lassen

Wenn Sie in der Schweiz angestellt sind, unterstehen auch nicht erwerbstätige Familienangehörige der Versicherungspflicht. Dazu zählen Minderjährige, Erwachsene in Ausbildung und nicht erwerbstätige Ehepartner.

Weitere Informationen zur Grenzgängerversicherung

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* Zur Helsana-Gruppe gehören die Helsana Versicherungen AG, Helsana Zusatzversicherungen AG sowie die Helsana Unfall AG.

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