Auslandsschutz: versicherte Leistungen

Mit unseren Versicherungen geniessen Sie umfassenden Versicherungsschutz im Ausland: bei einem geplanten Eingriff, einer Erkrankung oder einem Unfall. Rufen Sie bei einem Notfall so rasch wie möglich unsere Notrufzentrale an, damit wir alles Weitere für Sie koordinieren können.

Grundversicherungen

  • Notfallbehandlungen (ambulant und stationär): Bei medizinisch notwendigen Behandlungen bei öffentlichen Leistungserbringern in EU- und EFTA-Ländern werden Leistungen nach dem Krankenversicherungssystem des Landes, in dem Sie sich aufhalten, übernommen. Falls Sie die Rechnung vor Ort begleichen, reichen Sie diese im Nachgang an Helsana zur Prüfung ein. Sofern Sie einverstanden sind, kann Helsana die Kosten nach den schweizerischen Tarifen übernehmen, mit Erhebung der schweizerischen Kostenbeteiligung. Bei stationären Behandlungen in Privatspitälern sind die Kosten auch im europäischen Raum nicht vollumfänglich gedeckt.

Gut zu wissen: Ein allfälliger Selbstbehalt wird nach dem Gesetz des Behandlungslandes entrichtet. Er geht zu Ihren Lasten. Dafür werden in der Schweiz keine Kostenbeteiligungen mehr erhoben.

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Zusatzversicherung TOP

  • Notfallbehandlungen (ambulant und stationär): Für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen in EU- und EFTA-Ländern sowie Grossbritannien erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Allfällige ausländische Kostenbeteiligungen sind versichert, sofern diese mehr als 300 Franken betragen. Im übrigen Ausland erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, wobei Sie die schweizerische Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) selbst tragen müssen.
  • Heimschaffung: 100% der Kosten für Ihre Heimschaffung (Repatriierung) an den Wohnort oder in ein Spital in der Schweiz

Voraussetzung: Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich unsere Notrufzentrale (+41 58 340 16 11).

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Zusatzversicherung COMPLETA

  • Notfallbehandlungen (ambulant und stationär): Für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen in EU- und EFTA-Ländern sowie Grossbritannien erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Allfällige ausländische Kostenbeteiligungen sind versichert, sofern diese mehr als 300 Franken betragen. Im übrigen Ausland erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, wobei Sie die schweizerische Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) selbst tragen müssen.
  • Gezielte Behandlungen (ambulant): 90% der Kosten bis 1000 Franken pro Kalenderjahr
    (davon ausgeschlossen sind alternativmedizinische und zahnärztliche Behandlungen)
  • Personensuche: bis 20’000 Franken pro Kalenderjahr für Such- und Bergungskosten (davon ausgeschlossen sind alternativmedizinische und zahnärztliche Behandlungen)
  • Heimschaffung: 100% der Kosten für Ihre Heimschaffung (Repatriierung) an den Wohnort oder in ein Spital in der Schweiz

Voraussetzung: Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich unsere Notrufzentrale (+41 58 340 16 11).

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Zusatzversicherung COMPLETA PLUS*

  • Ärztlich verordnete, ambulante Behandlungen: 90% der Kosten ergänzend zu den Leistungen aus COMPLETA bis max. 1000 Franken pro Kalenderjahr (davon ausgeschlossen sind komplementärmedizinische und zahnärztliche Behandlungen, Augenlaserkorrekturen, medizinische Vorsorge und Gesundheitsförderung).

* Abschluss nur in Kombination mit COMPLETA möglich.

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Zusatzversicherung WORLD

  • Ambulante und stationäre Notfallbehandlungen: 100% der Kosten, die die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Voraussetzung: Eine Heimreise ist nicht angezeigt und/oder zumutbar.
  • Transport, Rettung und Rücktransport: 100% der Kosten für den Transport ins nächste geeignete Spital sowie an Ihren Wohnort
  • Personensuche: bis 10’000 Franken pro Kalenderjahr für Such- und Bergungskosten
  • Rückreisen: 100% der Kosten für Ihre Rückreise

Voraussetzung: Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich unsere Notrufzentrale (+41 58 340 16 11).

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Zusatzversicherung PRIMEO

  • Gezielte Auslandsbehandlungen im Spital (ambulant): 100% der Kosten nach vorgängig erteilter Kostengutsprache

Hinweis: Es gelten dieselben Voraussetzungen und Limiten wie in der Schweiz (z. B. für Komfortleistungen, Übernachtungen, Arzt- und Spitalwahl usw.).

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Spitalversicherung HOSPITAL ECO

  • Stationäre Notfallbehandlungen: bis 500 Franken pro Tag während bis zu 60 Tagen pro Kalenderjahr für Kosten, die die Leistungen der Grundversicherung übersteigen (solange ein Rücktransport in die Schweiz nicht zumutbar ist)
  • Gezielte Behandlungen: bis 500 Franken pro Tag während bis zu 60 Tagen pro Kalenderjahr nach vorgängig erteilter Kostengutsprache
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Spitalversicherung HOSPITAL Halbprivat

  • Stationäre Notfallbehandlungen: bis max. 1500 Franken pro Tag bis zu 60 Tagen pro Kalenderjahr für Kosten, die die Leistungen der Grundversicherung übersteigen (solange ein Rücktransport in die Schweiz nicht zumutbar ist)
  • Gezielte Behandlungen: bis max. 1500 Franken pro Tag nach vorgängig erteilter Kostengutsprache
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Spitalversicherung HOSPITAL Privat

  • Stationäre Notfallbehandlungen: 100% der Kosten, bis ein Rücktransport in die Schweiz zumutbar ist
  • Gezielte Behandlungen: 100% der Kosten nach vorgängig erteilter Kostengutsprache
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Spitalversicherung HOSPITAL FLEX

  • Stationäre Notfallbehandlungen: bis max. 500 Franken (Variante HOSPITAL FLEX 1) bzw. max. 1000 Franken (Variante HOSPITAL FLEX 2) pro Tag während bis zu 60 Tagen pro Kalenderjahr für Kosten, die die Leistungen der Grundversicherung übersteigen (solange ein Rücktransport in die Schweiz nicht zumutbar ist)
  • Gezielte Behandlungen: bis max. 500 Franken (Variante HOSPITAL FLEX 1) bzw. max. 1000 Franken (Variante HOSPITAL FLEX 2) pro Tag während bis zu 60 Tagen pro Kalenderjahr, nach vorgängig erteilter Kostengutsprache
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Gut zu wissen

Für gezielte Auslandbehandlungen müssen Sie vorgängig eine Kostengutsprache einholen.

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