Mit unseren Versicherungen geniessen Sie umfassenden Versicherungsschutz im Ausland: bei einem geplanten Eingriff, einer Erkrankung oder einem Unfall. Rufen Sie bei einem Notfall so rasch wie möglich unsere Notrufzentrale an, damit wir alles Weitere für Sie koordinieren können.
Gut zu wissen: Ein allfälliger Selbstbehalt wird nach dem Gesetz des Behandlungslandes entrichtet. Er geht zu Ihren Lasten. Dafür werden in der Schweiz keine Kostenbeteiligungen mehr erhoben.
Voraussetzung: Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich unsere Notrufzentrale.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter.