Helsana Advocare PLUS

Rechtliche Auseinandersetzungen können schnell teuer werden. Ob bei Streitigkeiten wegen einer Mieterhöhung oder aufgrund eines Autounfalls – mit dem europaweiten Privat- und Verkehrsrechtsschutz von Helsana Advocare PLUS sind Sie bestens abgesichert.

  • Europaweiter Privatrechtsschutz
  • Europaweiter Verkehrsrechtsschutz
  • Inklusive Gesundheits- und Auslandsrechtsschutz
  • Abschluss in Kombination mit TOP, COMPLETA oder OMNIA zum Vorzugspreis möglich

Advocare PLUS kann neu, mit Abschluss ab dem 1. Januar 2025, ohne TOP, COMPLETA oder OMNIA abgeschlossen werden.

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen aus der Rechtsschutzversicherung Helsana Advocare PLUS zurück:

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Privatbereich innerhalb Europas erhalten Sie bis max. 300 000 Franken für Anwalts- und Gerichtskosten. Versichert sind unter anderem Streitigkeiten mit dem Vermieter, der Arbeitgeberin oder den Nachbarn.

Pro Rechtsfall erhalten Sie für die folgenden Leistungen bis max. 300‘000 Franken* erstattet:

  • Anwaltshonorare (freie Anwaltswahl nach Absprache)
  • Gerichts- und Verfahrenskosten
  • Expertisen
  • Mediator
  • Prozess- und Parteientschädigung 
  • Kautionen (vorschussweise)

*Sofern keine anderen Limiten gelten. Massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Helsana Advocare PLUS.

Versichert sind unter anderem folgende Fälle:

  • Streitigkeiten mit Versicherungen (z. B. mit der Krankenversicherung)
  • Streitigkeiten mit der Haftpflichtversicherung
  • Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher, respektive dessen Haftpflichtversicherung
  • Streitigkeiten mit dem Vermieter (z. B. bei Mietzinserhöhungen)
  • Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber (z. B. bei einer Kündigung)
  • Vertragsstreitigkeiten (z. B. Kaufverträge, Reiseverträge, Aufträge)
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Bewilligungspflichtige Bauten
  • Strafverfahren gegen die versicherte Person

Sie erhalten zudem bis 300 Franken für Rechtsberatungen im Falle von

  • Erwerb, Veräusserung, Verpfändung und Vermietung von Liegenschaften
  • Angelegenheiten bezüglich Personen-, Familien- und Erbrecht

Zusätzlich erhalten Sie rechtliche Unterstützung und folgende finanzielle Leistungen für Opfer von Gewaltverbrechen:

  • Kapitalleistung von 150‘000 Franken im Todesfall bzw. 300‘000 Franken im Ganzinvaliditätsfall (ohne Progression). Personen über 65 Jahre erhalten statt der Kapitalzahlung eine lebenslängliche Rente.
  • Betraglich unbegrenzte Heilungskosten während 5 Jahren, in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung, zur Militärversicherung, zur Eidg. Invalidenversicherung oder zur obligatorischen Unfallversicherung.
  • Bis 5000 Franken für Schäden an Sachen, welche die versicherte Person auf oder mit sich getragen hat.

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Verkehr innerhalb Europas erhalten Sie bis max. 300 000 Franken für Anwalts- und Gerichtskosten. Versichert ist beispielsweise die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Schäden an Ihrem Auto.

Pro Rechtsfall erhalten Sie für die folgenden Leistungen bis max. 300‘000 Franken erstattet:

  • Anwaltshonorare (freie Anwaltswahl nach Absprache)
  • Gerichts- und Verfahrenskosten
  • Expertisen
  • Prozess- und Parteientschädigung
  • Kautionen (vorschussweise)

Versichert sind unter anderem folgende Streitigkeiten:

  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Sachschäden, z. B. am eigenen Auto)
  • Vertragsstreitigkeiten in (z. B. bei Kauf, Leasing, Miete oder Reparatur eines Fahrzeuges)
  • Verteidigung in Strafverfahren (z. B. ungerechtfertigte Bussen)
  • Vertretung in Administrativverfahren (z. B. Ausweisentzug)

Darüber hinaus erhalten Sie rechtliche Unterstützung und folgende finanzielle Leistungen für Opfer von Gewaltverbrechen:

  • Kapitalleistung von 150‘000 Franken im Todesfall bzw. 300‘000 Franken im Ganzinvaliditätsfall (ohne Progression). Personen über 65 Jahre erhalten statt der Kapitalzahlung eine lebenslängliche Rente.
  • Betraglich unbegrenzte Heilungskosten während 5 Jahren, in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung, zur Militärversicherung, zur Eidg. Invalidenversicherung oder zur obligatorischen Unfallversicherung.
  • Bis 5000 Franken für Schäden an Sachen, welche die versicherte Person auf oder mit sich getragen hat.

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb Europas erhalten Sie bis max. 300 000 Franken für Anwalts- und Gerichtskosten. Versichert ist beispielsweise die Geltendmachung von Rechtsstreitigkeiten bei Personenunfällen oder bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland.

Sie erhalten Kosten für Anwaltshonorare, Gerichts- und Verfahrenskosten, Expertisen, Gerichtskosten und Parteientschädigung. 

Gesundheitsrechtsschutz

Versichert sind Streitigkeiten mit Ärzten, Spitälern, Sozial- und Privatversicherungen.

Auslandrechtschutz

Versichert sind Streitigkeiten als Lenker, Mieter oder Nutzer von Transportmitteln sowie als Fussgänger während Ferien und Schulaufenthalten im Ausland (inkl. Hin- und Rückreise).

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

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058 340 16 11Rund um die Uhr (Lokaltarif Festnetz Schweiz / Mobiltarife gemäss Anbieter)

Häufig gestellte Fragen

Ein Rechtsstreit wird schnell langwierig und teuer. Ein Kostenvorschuss ist Voraussetzung für die Vertretung durch einen Anwalt und ein Gerichtsverfahren.

Mit einer Rechtsschutzversicherung erhalten Sie juristische Beratung, werden – wenn nötig – vor Gericht durch einen
Rechtsanwalt vertreten und erhalten einen Grossteil der Anwalts- und Gerichtskosten bezahlt.

Mit den Zusatzversicherungen TOP, COMPLETA oder OMNIA profitieren Sie bereits vom umfassenden Gesundheits- und Auslandsrechtsschutz. Dieser hilft Ihnen beispielsweise bei Streitigkeiten mit Ärztinnen und Ärzten, Spitälern oder Sozial- und Privathaftpflichtversicherungen.

Vielfach kommt es jedoch auch im Privatbereich (z. B. mit dem Vermieter oder Arbeitgeber) oder im Strassenverkehr (z. B. nach einem Unfall mit dem Auto) zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Mit Helsana Advocare PLUS können Sie Ihren bestehenden Rechtsschutz sehr günstig um Privat- und Verkehrsrechtsschutz ergänzen. Damit verfügen Sie über eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung.

Bei der Kombination mit der Zusatzversicherung TOP, COMPLETA oder OMNIA erhalten Sie Helsana Advocare PLUS zum Vorzugspreis, da der Gesundheits- und Privatrechtsschutz bereits in der Zusatzversicherung enthalten ist.

Melden Sie den Fall unverzüglich telefonisch unter der auf der Versichertenkarte aufgeführten Notrufnummer oder schriftlich an. Die Helsana Rechtsschutz AG (HERAG) ergreift dann nach Rücksprache mit Ihnen die notwendigen Massnahmen. Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, müssen Sie die Zustimmung und die Kostengutsprache der HERAG einholen. Missachten Sie diese Bestimmungen, kann die HERAG ihre Leistungen kürzen.

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