Bei Helsana kündigen

Sie möchten Ihre Grund- oder Zusatzversicherungen bei Helsana kündigen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Dokumente dazu.

So geht's

Schicken Sie uns vor Ablauf der Kündigungsfrist eine schriftliche, unterschriebene Kündigung an:

Helsana Versicherungen AG
IDPH Kündigungen D-CH
Postfach
8081 Zürich

Gut zu wissen

  • Grund- und Zusatzversicherungen haben unterschiedliche Kündigungsfristen. Die Details dazu finden Sie weiter unten.
  • Bei Fragen zu Ihrer Kündigung, Versicherungsdeckung oder zu möglichen Optimierungen steht Ihnen das Team «Kündigungen- und Retentionmanagement» gerne telefonisch zur Verfügung. Ihre Anfrage können Sie uns aber auch bequem und sicher über Ihren myHelsana-Account senden.
  • Bei Fragen zu Leistungsübernahmen, Leistungsabrechnungen oder Ihrer Police kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Kundenbetreuungsteam. Die Kontaktdaten finden Sie oben links auf Ihrer Police.

Wegzug ins Ausland

Sobald Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und sich in der Schweiz abmelden, ändern sich Ihre Bedürfnisse, Rechte und Pflichten rund um Ihre Kranken- und Unfallversicherung.

Sollte eine Weiterversicherungspflicht aufgrund von Erwerbstätigkeit, Rentenbezug oder Bezug von Taggeld (Kranken-/Unfalltaggeld) oder Arbeitslosengeld bestehen, beraten wir Sie individuell über das weitere Vorgehen.

Haben Sie Fragen rund um den Wegzug ins Ausland?

Unser Kundenservice International ist unter der Nummer 058 340 18 80 für Sie da (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr). 

Formular herunterladen

Wichtige Informationen zur Kündigung

Sie können die Zusatzversicherungen jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eintreffen. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist ab Mitteilung der Änderung. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eintreffen.

Sie können die Grundversicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben und eine Nachversicherungsbestätigung vorweisen können. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eintreffen.

Wenn Sie BASIS mit der gesetzlichen Mindestfranchise von 300 Franken (bzw. ohne Franchise bei Kindern) abgeschlossen haben, können Sie diese zusätzlich per 30. Juni kündigen. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben und eine Nachversicherungsbestätigung vorweisen können. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss demnach bis zum letzten Arbeitstag im März bei uns eintreffen.

Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Kündigung
058 340 13 26Montag bis Freitag, 8 – 18 Uhr (Tarife gemäss Anbieter)
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