Reicht Ihnen die Grundversicherung nicht aus? Ergänzen Sie Ihren ambulanten Versicherungsschutz um weitere wichtige Leistungen.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung TOP zurück:
Für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen in EU/EFTA/UK erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Allfällige ausländische Kostenbeteiligungen sind versichert, sofern diese mehr als 300 Franken betragen. Im übrigen Ausland erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, wobei Sie die schweizerische Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) selbst tragen müssen.
Sie erreichen uns rund um die Uhr über die Notrufzentrale unter 058 340 16 11.
Innerhalb EU/EFTA/UK übernimmt sie die Kosten nach dem Sozialtarif des jeweiligen Aufenthaltslands. Im übrigen Ausland werden höchstens die doppelten Kosten erstattet, welche die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons).
Für nähere Auskunft hilft Ihnen unser Kundenservice International gerne weiter: 058 340 13 55.
Nehmen Sie Ihre Versichertenkarte mit auf die Reise und tragen Sie sie stets auf sich. Die einheitlich gestaltete Rückseite gilt als Europäische Krankenversicherungskarte und wird innerhalb EU/EFTA/UK anerkannt.
Sie erhalten 90% der Kosten bis max. 150 Franken pro Kalenderjahr für Ihre Brillengläser und Kontaktlinsen.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 180 Franken pro Jahr für ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen.
Zahn- und Kieferfehlstellungskorrekturen und Weisheitszahnentfernungen werden nach dem Tarif der Schweizerischen Zahnärztegemeinschaft (SSO) verrechnet.
Bei Behandlungen für eine Zahnfehlstellungskorrektur oder eine Weisheitszahnentfernung im Ausland profitieren Sie von derselben Kostenbeteiligung wie in der Schweiz. Sie erhalten jedoch maximal die tatsächlichen Kosten bis zum Preis, den die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für diese speziellen Behandlungsformen.
Ausnahme: Seit dem 1. Juli 2022 werden die Kosten der nichtärztlichen Psychotherapie durch Psychotherapeutinnen und -therapeuten, welche die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und Behandlungen nach den Grundsätzen und Methoden der Krankenpflegeleistungsverordnung erbringen, nicht mehr über die Zusatzversicherung abgerechnet, sondern über die obligatorische Grundversicherung.
Die Deckung gilt gesamthaft für inländische Rettungs-, Bergungs-, Verlegungs- und Nottransporte pro Kalenderjahr.
Sie deckt lediglich 50% Ihrer Kosten pro Jahr (maximal 500 Franken für Transporte und maximal 5000 Franken für Rettungsaktionen).
Alle bezogenen Heilmittel sind ärztlich verordnet und vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic anerkannt. Medikamente, die in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) oder deren Zusatzliste aufgeführt sind oder durch die Grundversicherung übernommen werden, sind ausgeschlossen.
Sie deckt ausschliesslich ärztlich verordnete Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind.
Wir übernehmen bis 20'000 Franken pro Fall für Suchaktionen, die für Ihre Rettung oder Bergung unternommen wurden.
Wir übernehmen die gesamten Kosten für die Heimschaffung (Repatriierung) in ein Schweizer Spital in ihrem Wohnkanton.
Wenn Sie mehr als 7 Tage im Ausland hospitalisiert sind, organisieren wir den Besuch einer Person Ihrer Wahl. Dabei übernehmen wir die Kosten für die Hin- und Rückreise sowie Kosten bis 200 Franken pro Tag und 1000 Franken pro Ereignis für Unterkunft und Verpflegung Ihrer Besuchsperson.
Hinweis: Bei Flügen übernehmen wir nur die Preise von Tickets aus der Economy-Klasse.
Wir übernehmen die Umbuchungsgebühren für Ihren Rückflug. Falls keine Umbuchung möglich ist, übernehmen wir die Kosten für Ihren Rückflug in der Economy-Klasse. In diesem Fall benötigen wir Ihr abgelaufenes Rückflugticket.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Alle anerkannten Mittel und Gegenstände finden Sie auf den folgenden Listen:
Es werden lediglich die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände erstattet, die auf der Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL) aufgeführt sind.
Sie erhalten Kosten für Anwaltshonorare, Gerichts- und Verfahrenskosten, Expertisen, Gerichtskosten und Parteientschädigung.
Versichert sind Streitigkeiten mit Ärzten, Spitälern, Sozial- und Privatversicherungen.
Versichert sind Streitigkeiten als Lenker, Mieter oder Nutzer von Transportmitteln sowie als Fussgänger während Ferien und Schulaufenthalten im Ausland (inkl. Hin- und Rückreise).
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Sie profitieren von einer kostenlosen telefonischen Reiseberatung von Travelcheck. Sie erreichen das Beratungsteam rund um die Uhr unter 058 340 16 22.
Mit ambulanten Zusatzversicherungen – auch Krankenpflege Zusatzversicherungen genannt – ergänzen Sie Ihre Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernehmen Kosten für diverse Behandlungen wie Psychotherapien oder Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und -abonnemente, Medikamente, kieferorthopädische bzw. chirurgische Behandlungen, Rettungskosten im Ausland und vieles mehr.
Ja, mit der Zusatzversicherung TOP sind Sie bei medizinischen Notfällen während einer Auslandsreise ausreichend versichert: Innerhalb EU/EFTA/UK sind die Kosten für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen bereits durch die Grundversicherung abgedeckt. Denn Sie haben durch das Personenfreizügigkeitsabkommen denselben Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser oder Ambulanzen) wie die Einwohner des Landes, in dem Sie sich gerade aufhalten. Sie zahlen lediglich allfällige gesetzliche Kostenbeteiligungen, die ev. vor Ort anfallen können.
Im übrigen Ausland übernimmt die Grundversicherung die Kosten bis zum doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde. Falls die ausländischen Behandlungskosten teurer sind – häufig in medizinischen Hochpreisländern wie den USA, Japan, Kanada oder Australien – übernimmt TOP die übersteigenden Kosten.
Bitte wenden Sie sich bei einem Notfall im Ausland stets an unsere Notrufzentrale unter der Telefonnummer
058 340 16 11.
Nein, sofern vom Optiker die Angaben über Ihre Brillenstärke (Dioptrien) auf der Rechnung ausgewiesen sind.
TOP übernimmt jährlich 75% der Kosten bis 10'000 Franken für die Zahnfehlstellungskorrektur Ihres Kindes, bis dieses 20 Jahre alt wird. Bei Behandlungen im Ausland profitieren Sie von derselben Kostenbeteiligung wie in der Schweiz. Sie erhalten jedoch maximal die tatsächlichen Kosten bis zum Preis, den die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte. Voraussetzung ist jedoch, dass der ausländische Zahnarzt über eine gleichwertige Ausbildung wie ein Schweizer Zahnarzt verfügt.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid verfügen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Somit können Sie in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter.