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Reicht Ihnen die Grundversicherung nicht aus? Ergänzen Sie Ihren ambulanten Versicherungsschutz um weitere wichtige Leistungen.

  • 150 Franken pro Jahr an Brillengläser und Kontaktlinsen
  • Kostenbeiträge für Notfallbehandlungen im Ausland
  • Kostenbeiträge für Ambulanzkosten im In- und Ausland

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung TOP zurück:

Für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen in EU/EFTA/UK erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Allfällige ausländische Kostenbeteiligungen sind versichert, sofern diese mehr als 300 Franken betragen. Im übrigen Ausland erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, wobei Sie die schweizerische Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) selbst tragen müssen.

Sie erreichen uns rund um die Uhr über die Notrufzentrale unter 058 340 16 11.   

Voraussetzungen für eine stationäre Behandlung

  • Sie befinden sich vorübergehend im Ausland.
  • Ihre Heimreise oder Verlegung in die Schweiz ist nicht zumutbar.
  • Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren.

Voraussetzungen für eine ambulante Behandlung

  • Sie befinden sich vorübergehend im Ausland.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Innerhalb EU/EFTA/UK übernimmt sie die Kosten nach dem Sozialtarif des jeweiligen Aufenthaltslands. Im übrigen Ausland werden höchstens die doppelten Kosten erstattet, welche die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons).

Für nähere Auskunft hilft Ihnen unser Kundenservice International gerne weiter: 058 340 13 55.

Nehmen Sie Ihre Versichertenkarte mit auf die Reise und tragen Sie sie stets auf sich. Die einheitlich gestaltete Rückseite gilt als Europäische Krankenversicherungskarte und wird innerhalb EU/EFTA/UK anerkannt.

Sie erhalten 90% der Kosten bis max. 150 Franken pro Kalenderjahr für Ihre Brillengläser und Kontaktlinsen.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 180 Franken pro Jahr für ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen. 

Bis zum 20. Lebensjahr erhalten Sie 75% der Kosten bis max. 10'000 Franken pro Kalenderjahr für Zahn- oder Kieferfehlstellungskorrekturen (z.B. Zahnspange) und Entfernung der Weisheitszähne. 

Was müssen Sie beachten?

  • Erhalten Sie Kostenbeiträge von der Schul- oder Jugendzahnpflege, verringert sich unser Beitrag entsprechend.
  • Für Verbrauchsmaterialien wie Zahnbürsten, Zahnpasta oder Zahnseide erhalten Sie keinen Beitrag.

Wie werden Ihre Kosten verrechnet?

Zahn- und Kieferfehlstellungskorrekturen und Weisheitszahnentfernungen werden nach dem Tarif der Schweizerischen Zahnärztegemeinschaft (SSO) verrechnet.

Beabsichtigen Sie eine Behandlung im Ausland?

Bei Behandlungen für eine Zahnfehlstellungskorrektur oder eine Weisheitszahnentfernung im Ausland profitieren Sie von derselben Kostenbeteiligung wie in der Schweiz. Sie erhalten jedoch maximal die tatsächlichen Kosten bis zum Preis, den die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.

Voraussetzungen

  • Die behandelnde Person verfügt über eine gleichwertige zahnärztliche Ausbildung wie in der Schweiz.
  • Die Kosten dürfen diejenigen in der Schweiz nicht übersteigen.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Sie erhalten 75% Ihrer Kosten bis max. 3000 Franken pro Kalenderjahr für spezielle Behandlungsformen wie zum Beispiel nichtärztliche Psychotherapie, Sterilisation, Vasektomie und vieles mehr.

Voraussetzungen

  • Die Behandlung wird Ihnen von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet.
  • Je nach Behandlung ist ein vorgängiges Gesuch um Kostengutsprache nötig.
  • Der behandelnde Arzt oder Therapeut, die behandelnde Ärztin oder Therapeutin ist von uns anerkannt.
  • Die spezielle Behandlungsform ist von uns anerkannt.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für diese speziellen Behandlungsformen.

Ausnahme: Seit dem 1. Juli 2022 werden die Kosten der nichtärztlichen Psychotherapie durch Psychotherapeutinnen und -therapeuten, welche die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und Behandlungen nach den Grundsätzen und Methoden der Krankenpflegeleistungsverordnung erbringen, nicht mehr über die Zusatzversicherung abgerechnet, sondern über die obligatorische Grundversicherung.

Ergänzend zu den Transportleistungen der Grundversicherung erhalten Sie maximal 100'000 Franken pro Kalenderjahr für Ihren Rettungs-, Bergungs- oder Nottransport in der Schweiz. 

Was müssen Sie beachten?

Die Deckung gilt gesamthaft für inländische Rettungs-, Bergungs-, Verlegungs- und Nottransporte pro Kalenderjahr.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Sie deckt lediglich 50% Ihrer Kosten pro Jahr (maximal 500 Franken für Transporte und maximal 5000 Franken für Rettungsaktionen).

Sie erhalten 90% der Kosten für Medikamente der Schulmedizin, die nicht von Ihrer Grundversicherung übernommen werden. 

Voraussetzungen

Alle bezogenen Heilmittel sind ärztlich verordnet und vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic anerkannt. Medikamente, die in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) oder deren Zusatzliste aufgeführt sind oder durch die Grundversicherung übernommen werden, sind ausgeschlossen.

Swissmedic: Zugelassene Präparate Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Sie deckt ausschliesslich ärztlich verordnete Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind.

Spezialitätenliste (SL)

Sie erhalten die gesamten Kosten für den Transport ins nächste geeignete Spital.

Wird eine Personensuche veranlasst?

Wir übernehmen bis 20'000 Franken pro Fall für Suchaktionen, die für Ihre Rettung oder Bergung unternommen wurden.

Wird eine Heimschaffung veranlasst?

Wir übernehmen die gesamten Kosten für die Heimschaffung (Repatriierung) in ein Schweizer Spital in ihrem Wohnkanton. 

Soll Sie eine Ihnen nahestehende Person besuchen?

Wenn Sie mehr als 7 Tage im Ausland hospitalisiert sind, organisieren wir den Besuch einer Person Ihrer Wahl. Dabei übernehmen wir die Kosten für die Hin- und Rückreise sowie Kosten bis 200 Franken pro Tag und 1000 Franken pro Ereignis für Unterkunft und Verpflegung Ihrer Besuchsperson.

Hinweis: Bei Flügen übernehmen wir nur die Preise von Tickets aus der Economy-Klasse.

Können Sie Ihre geplante Rückreise wegen eines Spitalaufenthalts nicht antreten?

Wir übernehmen die Umbuchungsgebühren für Ihren Rückflug. Falls keine Umbuchung möglich ist, übernehmen wir die Kosten für Ihren Rückflug in der Economy-Klasse. In diesem Fall benötigen wir Ihr abgelaufenes Rückflugticket.

Voraussetzungen

  • Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren.
  • Der von uns beauftragte Arzt bestätigt die Notwendigkeit Ihrer Heimschaffung.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Sie erhalten 90% der Kosten bis max. 1000 Franken pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände (z.B. Blutdruckmessgeräte, Schuheinlagen etc.).

Voraussetzungen

  • Die Hilfsmittel und Gegenstände, die Sie beziehen, sind von uns anerkannt.
  • Für wiederverwendbare Hilfsmittel übernehmen wir Ihre Kosten bis zum festgelegten Betrag. 

Was ist anerkannt?

Alle anerkannten Mittel und Gegenstände finden Sie auf den folgenden Listen:

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Es werden lediglich die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände erstattet, die auf der Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL) aufgeführt sind.

Sie erhalten juristische Beratung und Vertretung sowie eine Rückerstattung pro Rechtsfall bis max. 250'000 Franken in Europa und max. 50'000 Franken ausserhalb Europas. 

Sie erhalten Kosten für Anwaltshonorare, Gerichts- und Verfahrenskosten, Expertisen, Gerichtskosten und Parteientschädigung.

Gesundheitsrechtsschutz

Versichert sind Streitigkeiten mit Ärzten, Spitälern, Sozial- und Privatversicherungen.

Auslandrechtschutz

Versichert sind Streitigkeiten als Lenker, Mieter oder Nutzer von Transportmitteln sowie als Fussgänger während Ferien und Schulaufenthalten im Ausland (inkl. Hin- und Rückreise).

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Sie profitieren von einer kostenlosen telefonischen Reiseberatung von Travelcheck. Sie erreichen das Beratungsteam rund um die Uhr unter 058 340 16 22.

Vorteile für Zusatzversicherte

Stellen Sie uns Ihre Gesundheitsfragen, wir liefern hilfreiche Antworten.

Sammeln Sie jährlich Pluspunkte im Wert von über 300 Franken.

Erreichen Sie Ihre Ziele mit unserem digitalen Gesundheitscoach.

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Häufig gestellte Fragen

Mit ambulanten Zusatzversicherungen – auch Krankenpflege Zusatzversicherungen genannt – ergänzen Sie Ihre Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernehmen Kosten für diverse Behandlungen wie Psychotherapien oder Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und  -abonnemente, Medikamente, kieferorthopädische bzw. chirurgische Behandlungen, Rettungskosten im Ausland und vieles mehr.

Ja, mit der Zusatzversicherung TOP sind Sie bei medizinischen Notfällen während einer Auslandsreise ausreichend versichert: Innerhalb EU/EFTA/UK sind die Kosten für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen bereits durch die Grundversicherung abgedeckt. Denn Sie haben durch das Personenfreizügigkeitsabkommen denselben Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser oder Ambulanzen) wie die Einwohner des Landes, in dem Sie sich gerade aufhalten. Sie zahlen lediglich allfällige gesetzliche Kostenbeteiligungen, die ev. vor Ort anfallen können.

Im übrigen Ausland übernimmt die Grundversicherung die Kosten bis zum doppelten Betrag, den die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde. Falls die ausländischen Behandlungskosten teurer sind – häufig in medizinischen Hochpreisländern wie den USA, Japan, Kanada oder Australien – übernimmt TOP die übersteigenden Kosten.

Bitte wenden Sie sich bei einem Notfall im Ausland stets an unsere Notrufzentrale unter der Telefonnummer
058 340 16 11.

Nein, sofern vom Optiker die Angaben über Ihre Brillenstärke (Dioptrien) auf der Rechnung ausgewiesen sind.

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