COMPLETA

Schliessen Sie wichtige Deckungslücken der Grundversicherung: Komplementärmedizin, Fitnessabo, Brillengläser, Kontaktlinsen, Behandlungen im Ausland und vieles mehr.

  • 300 Franken pro Jahr an Brillengläser und Kontaktlinsen
  • Kostenbeiträge für Präventionsmassnahmen
  • Kostenbeiträge für Komplementärmedizin

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung COMPLETA zurück:

Sie erhalten 75% der Kosten für ambulante Behandlungen. Für stationäre Behandlungen erhalten Sie 100% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr.

Voraussetzung

Es muss eine Erkrankung oder Beschwerden vorliegen, die eine Behandlung erforderlich machen (ärztliche Verordnung nicht notwendig). Präventive Behandlungen werden nicht übernommen.

Ambulante Behandlungen und Heilmittel

Sie erhalten 75% der Behandlungskosten, wenn die Methode, die Heilmittel und die Fachperson von Helsana anerkannt sind. 

Stationäre Behandlungen

Sie erhalten 100% der Behandlungskosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr, wenn die Heil- oder Kuranstalt, sowie die Methode und die Fachpersonen von Helsana anerkannt sind und eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Hier finden Sie unsere Listen mit den Voraussetzungen:

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Sie deckt fünf bestimmte Methoden der Komplementärmedizin. Informationen und Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung.

Sie erhalten 90% der Kosten bis max. 300 Franken pro Kalenderjahr für Ihre Brillengläser und Kontaktlinsen. 
 

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 180 Franken pro Jahr für ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen. 

Bis zum 20. Lebensjahr erhalten Sie 75% der Kosten bis max. 10'000 Franken pro Kalenderjahr für Zahn- oder Kieferfehlstellungskorrekturen (z.B. Zahnspange) und Entfernung der Weisheitszähne. 

Was müssen Sie beachten?

  • Erhalten Sie Kostenbeiträge von der Schul- oder Jugendzahnpflege, verringert sich unser Beitrag entsprechend.
  • Für Verbrauchsmaterialien wie Zahnbürsten, Zahnpasta oder Zahnseide erhalten Sie keinen Beitrag.

Wie werden Ihre Kosten verrechnet?

Zahn- und Kieferfehlstellungskorrekturen und Weisheitszahnentfernungen werden nach dem Tarif der Schweizerischen Zahnärztegemeinschaft (SSO) verrechnet.

Beabsichtigen Sie eine Behandlung im Ausland?

Bei Behandlungen für eine Zahnfehlstellungskorrektur oder eine Weisheitszahnentfernung im Ausland profitieren Sie von derselben Kostenbeteiligung wie in der Schweiz. Sie erhalten jedoch maximal die tatsächlichen Kosten bis zum Preis, den die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.

 Voraussetzungen

  • Die behandelnde Person verfügt über eine gleichwertige zahnärztliche Ausbildung wie in der Schweiz.
  • Die Kosten dürfen diejenigen in der Schweiz nicht übersteigen.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Sie erhalten 75% Ihrer Kosten bis max. 4500 Franken pro Kalenderjahr für spezielle Behandlungsformen wie zum Beispiel nichtärztliche Psychotherapie, Sterilisation, Vasektomie und vieles mehr.

Voraussetzungen

  • Die Behandlung wird Ihnen von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet.
  • Je nach Behandlung ist ein vorgängiges Gesuch um Kostengutsprache nötig.
  • Der behandelnde Arzt oder Therapeut, die behandelnde Ärztin oder Therapeutin ist von uns anerkannt.
  • Die spezielle Behandlungsform ist von uns anerkannt.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für diese speziellen Behandlungsformen.

Ausnahme: Seit dem 1. Juli 2022 werden die Kosten der nichtärztlichen Psychotherapie durch Psychotherapeutinnen und -therapeuten, welche die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und Behandlungen nach den Grundsätzen und Methoden der Krankenpflegeleistungsverordnung erbringen, nicht mehr über die Zusatzversicherung abgerechnet, sondern über die obligatorische Grundversicherung.

Sie erhalten 90% Ihrer Kosten für ambulante Behandlungen, die von einem Nichtvertragsarzt durchgeführt werden (exklusive Psychotherapien).

Was ist ein Nichtvertragsarzt?

Nichtvertragsärzte – auch Ärzte im Ausstand genannt – sind Ärzte, die es ablehnen, ihre Leistungen tarifkonform abzurechnen. Nichtvertragsärzte sind somit nicht an Tarife der Grundversicherung gebunden und können ihr Honorar selbst festlegen. Ihre Rechnungen senden sie direkt an die Patienten.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Ergänzend zu den Transportleistungen der Grundversicherung erhalten Sie 100'000 Franken pro Kalenderjahr für Ihren Rettungs-, Bergungs- oder Nottransport in der Schweiz. 

Was müssen Sie beachten?

Die Deckung gilt gesamthaft für inländische Rettungs-, Bergungs-, Verlegungs- und Nottransporte pro Kalenderjahr.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Sie deckt lediglich 50% Ihrer Kosten pro Jahr (maximal 500 Franken für Transporte und maximal 5000 Franken für Rettungsaktionen).

Sie erhalten 75% der Kosten bis max. 200 Franken pro Kalenderjahr für gesundheitsfördernde Bewegungsangebote wie Kraft- und Ausdauertraining im Fitnesscenter (Fitnessabo) sowie viele weitere Kurse (Aquafit, Gymnastik, Erste Hilfe usw.).

Der Anspruch pro Bereich und Kalenderjahr beträgt für:

  • Fitness 75% maximal 200 Franken 
  • Rücken/ Körperschule 75% maximal 200 Franken 
  • Kurse für Ernährung, Entspannung, Bewegung und Angebot von Helsana-Kooperationspartner 75% maximal 200 Franken
  • Schwangerschaft 75% maximal 500 Franken

Voraussetzung

Ihr Fitnesscenter, Kurs und/oder Kursleiter ist von uns anerkannt.

Hinweis: Sämtliche Fitnesscenter in Spitälern, Arzt-, Chiropraktik- und Physiotherapiepraxen sind von uns anerkannt.

Wichtig für die Rückerstattung: Wir vergüten keine Leistungen an Abonnemente, die vor Versicherungsbeginn gekauft wurden. Der Maximalbetrag gilt pro Kalenderjahr, auch wenn das eingereichte Abonnement im Folgejahr gültig ist. Im Folgejahr besteht erst wieder Anspruch auf den Maximalbetrag, wenn ein neues Abonnement eingereicht wird.

Finden Sie alle von uns anerkannten Fitnesscenter und Kursleiter:

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Sie erhalten 90% der Kosten bis max. 750 Franken pro Kalenderjahr für Präventionsmassnahmen wie Impfungen, Raucherentwöhnung oder Untersuchungen zur Früherkennung von Krebsleiden und Herz-/ Kreislaufkrankheiten.

Voraussetzungen

Ihre gewünschte Massnahme ist von uns anerkannt.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Sie deckt nur wenige Präventionsmassnahmen. 

Details zur Grundversicherung

Sie erhalten 90% der Kosten für Medikamente der Schulmedizin und 75% der Kosten für Heilmittel der Komplementärmedizin, die nicht von Ihrer Grundversicherung übernommen werden. 

Voraussetzungen

Alle bezogenen Heilmittel sind ärztlich verordnet und vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic anerkannt. Medikamente, die in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) aufgeführt sind oder durch die Grundversicherung übernommen werden, sind ausgeschlossen.

Swissmedic: Zugelassene Präparate Liste pharmazeutischer Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Sie deckt ausschliesslich ärztlich verordnete Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind.

Spezialitätenliste (SL)

Sie erhalten 90% der Kosten bis max. 1500 Franken pro Kalenderjahr für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände (z.B. Blutdruckmessgeräte, Schuheinlagen etc.).

Voraussetzungen

  • Die Hilfsmittel und Gegenstände, die Sie beziehen, sind von uns anerkannt.
  • Für wiederverwendbare Hilfsmittel übernehmen wir Ihre Kosten bis zum festgelegten Betrag. 

Was ist anerkannt?

Alle anerkannten Mittel und Gegenstände finden Sie auf den folgenden Listen:

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Es werden lediglich die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände erstattet, die auf der Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL) aufgeführt sind.

Für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen in EU/EFTA/UK erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Allfällige ausländische Kostenbeteiligungen sind versichert, sofern diese mehr als 300 Franken betragen. Im übrigen Ausland erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, wobei Sie die schweizerische Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) selbst tragen müssen.

Sie erreichen uns rund um die Uhr über die Notrufzentrale unter 058 340 16 11.

Notfallbehandlungen im Ausland (ambulant und stationär)

Voraussetzungen für eine stationäre Behandlung

  • Sie befinden sich vorübergehend im Ausland.
  • Ihre Heimreise oder Verlegung in die Schweiz ist nicht zumutbar.
  • Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren.

Voraussetzungen für eine ambulante Behandlung

  • Sie befinden sich vorübergehend im Ausland.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Innerhalb EU/EFTA/UK übernimmt sie die Kosten nach dem Sozialtarif des jeweiligen Aufenthaltslands. Im übrigen Ausland werden höchstens die doppelten Kosten erstattet, welche die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons).

Gezielte Behandlungen im Ausland (ambulant)

Für gezielte ambulante Behandlungen im Ausland erhalten Sie 90% der Kosten bis 1000 Franken pro Kalenderjahr. Davon ausgeschlossen sind komplementärmedizinische und zahnärztliche Behandlungen.

Für nähere Auskunft hilft Ihnen unser Kundenservice International gerne weiter:
058 340 13 55.

Nehmen Sie Ihre Versichertenkarte mit auf die Reise und tragen Sie sie stets auf sich. Die einheitlich gestaltete Rückseite gilt als Europäische Krankenversicherungskarte und wird innerhalb EU/EFTA/UK anerkannt.

Sie erhalten die gesamten Kosten für den Transport ins nächste geeignete Spital.

Wird eine Personensuche veranlasst?

Wir übernehmen bis 20'000 Franken pro Fall für Suchaktionen, die für Ihre Rettung oder Bergung unternommen wurden.

Wird eine Heimschaffung veranlasst?

Wir übernehmen die gesamten Kosten für die Heimschaffung (Repatriierung) in ein Schweizer Spital in ihrem Wohnkanton. 

Soll Sie eine Ihnen nahestehende Person besuchen?

Wenn Sie mehr als 7 Tage im Ausland hospitalisiert sind, organisieren wir den Besuch einer Person Ihrer Wahl. Dabei übernehmen wir die Kosten für die Hin- und Rückreise sowie Kosten bis 200 Franken pro Tag und 1000 Franken pro Ereignis für Unterkunft und Verpflegung Ihrer Besuchsperson.

Hinweis: Bei Flügen übernehmen wir nur die Preise von Tickets aus der Economy-Klasse.

Können Sie Ihre geplante Rückreise wegen eines Spitalaufenthalts nicht antreten?

Wir übernehmen die Umbuchungsgebühren für Ihren Rückflug. Falls keine Umbuchung möglich ist, übernehmen wir die Kosten für Ihren Rückflug in der Economy-Klasse. In diesem Fall benötigen wir Ihr abgelaufenes Rückflugticket.

Voraussetzungen

  • Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren.
  • Der von uns beauftragte Arzt bestätigt die Notwendigkeit Ihrer Heimschaffung.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Sie erhalten juristische Beratung und Vertretung sowie eine Rückerstattung pro Rechtsfall bis max. 250'000 Franken in Europa und 50'000 Franken ausserhalb Europas.

Sie erhalten Kosten für Anwaltshonorare, Gerichts- und Verfahrenskosten, Expertisen, Gerichtskosten und Parteientschädigung.

Gesundheitsrechtsschutz

Versichert sind Streitigkeiten mit Ärzten, Spitälern, Sozial- und Privatversicherungen.

Auslandrechtschutz

Versichert sind Streitigkeiten als Lenker, Mieter oder Nutzer von Transportmitteln sowie als Fussgänger während Ferien und Schulaufenthalten im Ausland (inkl. Hin- und Rückreise).

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Sie profitieren von einer kostenlosen telefonischen Reiseberatung von Travelcheck.  Sie erreichen das Beratungsteam rund um die Uhr unter 058 340 16 22

COMPLETA PLUS – das Upgrade für Ihre Gesundheit

Möchten Sie den Versicherungsschutz von COMPLETA erweitern? Mit COMPLETA PLUS erhalten Sie noch höhere Vergütungen und zusätzliche Leistungen.

Vorteile für Zusatzversicherte

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Auszeichnungen für COMPLETA vom Vermögenszentrum (überdurchschnittlich) und von Moneyland (1. Rang).
Auszeichnung für COMPLETA

Die Nummer 1 unter den ambulanten Zusatzversicherungen in der Schweiz: COMPLETA hat für ihren Leistungsumfang Bestnoten erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Mit einer ambulanten Zusatzversicherung – auch Krankenpflege-Zusatzversicherung genannt – ergänzen Sie Ihre Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernimmt Kosten für diverse Behandlungen wie Psychotherapien oder Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und  -abonnemente, Medikamente, kieferorthopädische bzw. chirurgische Behandlungen, Rettungskosten im Ausland und vieles mehr.

Wenn Sie gerne möglichst breit abgesichert sind, dann lohnt sich COMPLETA für Sie. Damit schliessen Sie die meisten Deckungslücken der Grundversicherung. COMPLETA vereint die Vorteile von TOP und SANA. Besser noch: Viele Vergütungen sind noch grosszügiger, beispielsweise für medizinische Hilfsmittel oder Präventionsmassnahmen wie Check-ups. Und für Brillen und Kontaktlinsen erhalten Sie gar doppelt so viel Geld erstattet wie mit TOP. Zudem werden Behandlungen im Ausland sowie durch Nichtvertragsärzte unterstützt.

COMPLETA PLUS erweitert den Deckungsumfang von COMPLETA. Die Zusatzversicherung lohnt sich, wenn Ihnen Leistungen rund um Gesundheitsförderung wichtig sind. Sie erhalten unter anderem zusätzliche Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung, Komplementärmedizin, Prävention sowie für Brillen, Kontaktlinsen und Augenlaserkorrekturen.

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