Schliessen Sie wichtige Deckungslücken der Grundversicherung: Komplementärmedizin, Fitnessabo, Brillengläser, Kontaktlinsen, Behandlungen im Ausland und vieles mehr.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung COMPLETA zurück:
Es muss eine Erkrankung oder Beschwerden vorliegen, die eine Behandlung erforderlich machen (ärztliche Verordnung nicht notwendig). Präventive Behandlungen werden nicht übernommen.
Sie erhalten 75% der Behandlungskosten, wenn die Methode, die Heilmittel und die Fachperson von Helsana anerkannt sind.
Sie erhalten 100% der Behandlungskosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr, wenn die Heil- oder Kuranstalt, sowie die Methode und die Fachpersonen von Helsana anerkannt sind und eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Sie deckt fünf bestimmte Methoden der Komplementärmedizin. Informationen und Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung.
Sie erhalten 90% der Kosten bis max. 300 Franken pro Kalenderjahr für Ihre Brillengläser und Kontaktlinsen.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 180 Franken pro Jahr für ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen.
Zahn- und Kieferfehlstellungskorrekturen und Weisheitszahnentfernungen werden nach dem Tarif der Schweizerischen Zahnärztegemeinschaft (SSO) verrechnet.
Bei Behandlungen für eine Zahnfehlstellungskorrektur oder eine Weisheitszahnentfernung im Ausland profitieren Sie von derselben Kostenbeteiligung wie in der Schweiz. Sie erhalten jedoch maximal die tatsächlichen Kosten bis zum Preis, den die Behandlung in der Schweiz gekostet hätte.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für diese speziellen Behandlungsformen.
Ausnahme: Seit dem 1. Juli 2022 werden die Kosten der nichtärztlichen Psychotherapie durch Psychotherapeutinnen und -therapeuten, welche die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und Behandlungen nach den Grundsätzen und Methoden der Krankenpflegeleistungsverordnung erbringen, nicht mehr über die Zusatzversicherung abgerechnet, sondern über die obligatorische Grundversicherung.
Nichtvertragsärzte – auch Ärzte im Ausstand genannt – sind Ärzte, die es ablehnen, ihre Leistungen tarifkonform abzurechnen. Nichtvertragsärzte sind somit nicht an Tarife der Grundversicherung gebunden und können ihr Honorar selbst festlegen. Ihre Rechnungen senden sie direkt an die Patienten.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Die Deckung gilt gesamthaft für inländische Rettungs-, Bergungs-, Verlegungs- und Nottransporte pro Kalenderjahr.
Sie deckt lediglich 50% Ihrer Kosten pro Jahr (maximal 500 Franken für Transporte und maximal 5000 Franken für Rettungsaktionen).
Der Anspruch pro Bereich und Kalenderjahr beträgt für:
Ihr Fitnesscenter, Kurs und/oder Kursleiter ist von uns anerkannt.
Hinweis: Sämtliche Fitnesscenter in Spitälern, Arzt-, Chiropraktik- und Physiotherapiepraxen sind von uns anerkannt.
Wichtig für die Rückerstattung: Wir vergüten keine Leistungen an Abonnemente, die vor Versicherungsbeginn gekauft wurden. Der Maximalbetrag gilt pro Kalenderjahr, auch wenn das eingereichte Abonnement im Folgejahr gültig ist. Im Folgejahr besteht erst wieder Anspruch auf den Maximalbetrag, wenn ein neues Abonnement eingereicht wird.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Alle bezogenen Heilmittel sind ärztlich verordnet und vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic anerkannt. Medikamente, die in der Liste der Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV) aufgeführt sind oder durch die Grundversicherung übernommen werden, sind ausgeschlossen.
Sie deckt ausschliesslich ärztlich verordnete Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind.
Alle anerkannten Mittel und Gegenstände finden Sie auf den folgenden Listen:
Es werden lediglich die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände erstattet, die auf der Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL) aufgeführt sind.
Für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen in EU/EFTA/UK erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Allfällige ausländische Kostenbeteiligungen sind versichert, sofern diese mehr als 300 Franken betragen. Im übrigen Ausland erhalten Sie 100% der Kosten, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, wobei Sie die schweizerische Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) selbst tragen müssen.
Sie erreichen uns rund um die Uhr über die Notrufzentrale unter 058 340 16 11.
Innerhalb EU/EFTA/UK übernimmt sie die Kosten nach dem Sozialtarif des jeweiligen Aufenthaltslands. Im übrigen Ausland werden höchstens die doppelten Kosten erstattet, welche die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons).
Für gezielte ambulante Behandlungen im Ausland erhalten Sie 90% der Kosten bis 1000 Franken pro Kalenderjahr. Davon ausgeschlossen sind komplementärmedizinische und zahnärztliche Behandlungen.
Für nähere Auskunft hilft Ihnen unser Kundenservice International gerne weiter:
058 340 13 55.
Nehmen Sie Ihre Versichertenkarte mit auf die Reise und tragen Sie sie stets auf sich. Die einheitlich gestaltete Rückseite gilt als Europäische Krankenversicherungskarte und wird innerhalb EU/EFTA/UK anerkannt.
Wir übernehmen bis 20'000 Franken pro Fall für Suchaktionen, die für Ihre Rettung oder Bergung unternommen wurden.
Wir übernehmen die gesamten Kosten für die Heimschaffung (Repatriierung) in ein Schweizer Spital in ihrem Wohnkanton.
Wenn Sie mehr als 7 Tage im Ausland hospitalisiert sind, organisieren wir den Besuch einer Person Ihrer Wahl. Dabei übernehmen wir die Kosten für die Hin- und Rückreise sowie Kosten bis 200 Franken pro Tag und 1000 Franken pro Ereignis für Unterkunft und Verpflegung Ihrer Besuchsperson.
Hinweis: Bei Flügen übernehmen wir nur die Preise von Tickets aus der Economy-Klasse.
Wir übernehmen die Umbuchungsgebühren für Ihren Rückflug. Falls keine Umbuchung möglich ist, übernehmen wir die Kosten für Ihren Rückflug in der Economy-Klasse. In diesem Fall benötigen wir Ihr abgelaufenes Rückflugticket.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Sie erhalten Kosten für Anwaltshonorare, Gerichts- und Verfahrenskosten, Expertisen, Gerichtskosten und Parteientschädigung.
Versichert sind Streitigkeiten mit Ärzten, Spitälern, Sozial- und Privatversicherungen.
Versichert sind Streitigkeiten als Lenker, Mieter oder Nutzer von Transportmitteln sowie als Fussgänger während Ferien und Schulaufenthalten im Ausland (inkl. Hin- und Rückreise).
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Sie profitieren von einer kostenlosen telefonischen Reiseberatung von Travelcheck. Sie erreichen das Beratungsteam rund um die Uhr unter 058 340 16 22.
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung – auch Krankenpflege-Zusatzversicherung genannt – ergänzen Sie Ihre Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernimmt Kosten für diverse Behandlungen wie Psychotherapien oder Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und -abonnemente, Medikamente, kieferorthopädische bzw. chirurgische Behandlungen, Rettungskosten im Ausland und vieles mehr.
Wenn Sie gerne möglichst breit abgesichert sind, dann lohnt sich COMPLETA für Sie. Damit schliessen Sie die meisten Deckungslücken der Grundversicherung. COMPLETA vereint die Vorteile von TOP und SANA. Besser noch: Viele Vergütungen sind noch grosszügiger, beispielsweise für medizinische Hilfsmittel oder Präventionsmassnahmen wie Check-ups. Und für Brillen und Kontaktlinsen erhalten Sie gar doppelt so viel Geld erstattet wie mit TOP. Zudem werden Behandlungen im Ausland sowie durch Nichtvertragsärzte unterstützt.
COMPLETA PLUS erweitert den Deckungsumfang von COMPLETA. Die Zusatzversicherung lohnt sich, wenn Ihnen Leistungen rund um Gesundheitsförderung wichtig sind. Sie erhalten unter anderem zusätzliche Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung, Komplementärmedizin, Prävention sowie für Brillen, Kontaktlinsen und Augenlaserkorrekturen.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid verfügen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Somit können Sie in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter.