Wenn Sie bereits COMPLETA abgeschlossen haben, können Sie Ihren Versicherungsschutz mit COMPLETA PLUS erweitern. Sie erhalten ergänzende Kostenbeiträge für Prävention, Brillen, Komplementärmedizin, Gesundheitsförderung und mehr.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung und der ambulanten Zusatzversicherung COMPLETA aus der Zusatzversicherung COMPLETA PLUS zurück:
Es muss eine Erkrankung oder Beschwerden vorliegen, die eine Behandlung erforderlich machen (ärztliche Verordnung nicht notwendig).
Präventive Behandlungen und Heilmittel werden nicht übernommen.
Ergänzend zu den Leistungen aus COMPLETA erhalten Sie 15% des Rechnungsbetrages bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr, sofern die Fachperson und die Therapiemethode von Helsana anerkannt sind.
Für bestimmte von uns anerkannte Therapeutinnen und Therapeuten sowie für Therapiemethoden, welche nicht durch COMPLETA gedeckt sind, erstatten wir Ihnen 75% der Kosten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr.
Sie deckt fünf bestimmte Methoden der Komplementärmedizin. Informationen und Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung.
Sie erhalten 90% der Kosten, die die Leistungen von COMPLETA übersteigen, bis max. 200 Franken pro Kalenderjahr für Brillengläser, -gestell und Kontaktlinsen. Für Augenlaserkorrekturen erhalten Sie 100% der Kosten bis max. 500 Franken pro Auge und Kalenderjahr.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten 180 Franken pro Jahr für ihre Brillengläser oder Kontaktlinsen.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für diese speziellen Behandlungsformen.
Ausnahme: Seit dem 1. Juli 2022 werden die Kosten der nichtärztlichen Psychotherapie durch Psychotherapeutinnen und -therapeuten, welche die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und Behandlungen nach den Grundsätzen und Methoden der Krankenpflegeleistungsverordnung erbringen, nicht mehr über die Zusatzversicherung abgerechnet, sondern über die obligatorische Grundversicherung.
Für Suchaktionen in der Schweiz, zum Zweck einer Rettung oder einer Bergung, erhalten Sie max. 30’000 Franken pro Leistungsfall.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Sie deckt keine Kosten für Suchaktionen in der Schweiz.
Sie erhalten 75% der Kosten, die die Leistungen von COMPLETA übersteigen, bis max. 200 Franken pro Kalenderjahr für gesundheitsfördernde Bewegungsangebote wie Kraft- und Ausdauertraining im Fitnesscenter (Fitnessabo) sowie viele weitere Kurse (Aquafit, Gymnastik, Erste Hilfe usw.). Zudem erhalten Sie 75% der Kosten bis max. 100 Franken für Baby- und Kinderschwimmkurse.
Der Gesamtanspruch für die folgenden Bereiche beträgt 75%, bis max. 200 Franken pro Kalenderjahr:
Ihr Fitnesscenter, Verein, Kurs und/oder Kursleiter ist von uns anerkannt.
Hinweis: Sämtliche Fitnesscenter in Spitälern, Arzt-, Chiropraktik- und Physiotherapiepraxen sind von uns anerkannt.
Wichtig für die Rückerstattung: Wir vergüten keine Leistungen an Abonnemente, die vor Versicherungsbeginn gekauft wurden. Der Maximalbetrag gilt pro Kalenderjahr, auch wenn das eingereichte Abonnement im Folgejahr gültig ist. Im Folgejahr besteht erst wieder Anspruch auf den Maximalbetrag, wenn ein neues Abonnement eingereicht wird.
Für Baby- und Kinderschwimmkurse erhalten Sie 75% der Kosten bis max. 100 Franken pro Kalenderjahr. Diese Leistung gilt für versicherte Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 5. Lebensjahr vollenden.
Die anerkannten Vereine/Anbieter finden Sie auf der jeweiligen Webseite.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Für ärztlich verordnete, ambulante Behandlungen im Ausland erhalten Sie – ergänzend zu den Leistungen aus COMPLETA – 90% der Kosten bis max. 1000 Franken pro Kalenderjahr. Davon ausgeschlossen sind komplementärmedizinische und zahnärztliche Behandlungen, Augenlaserkorrekturen, medizinische Vorsorge und Gesundheitsförderung.
COMPLETA PLUS bietet Ihnen noch mehr Leistungen für Ihre Gesundheit. Erfahren Sie in unserer Übersicht, was die Zusatzversicherung COMPLETA übernimmt und von welchen zusätzlichen Leistungen Sie mit COMPLETA PLUS profitieren.
Alle Leistungsansprüche beziehen sich, sofern nicht anders genannt, jeweils auf ein Kalenderjahr.
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung – auch Krankenpflege-Zusatzversicherung genannt – ergänzen Sie Ihre Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernimmt Kosten für Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und -abonnemente, medizinische Vorsorge oder gezielte Behandlungen im Ausland.
COMPLETA PLUS erweitert den Deckungsumfang von COMPLETA. Die Zusatzversicherung lohnt sich, wenn Ihnen Leistungen rund um Gesundheitsförderung, Komplementärmedizin, Prävention und Sehhilfen wichtig sind.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind (offizieller Wohnsitz) und bereits die Zusatzversicherung COMPLETA abgeschlossen haben oder sie zeitgleich mit COMPLETA PLUS beantragen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Augenlaserkorrekturen gilt eine Karenzfrist von zwölf Monaten. Somit können Sie in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter.