Ihre stationäre Spitalzusatzversicherung mit schweizweiter Deckung in der privaten Abteilung (Einzelzimmer) bei den von Helsana anerkannten Spitälern und Ärzten inkl. freier Arztwahl und attraktiven Zusatzleistungen.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Privat zurück:
Die Experten-Zweitmeinung funktioniert nach dem Prinzip «Vier Augen sehen mehr als zwei»: Führende Schweizer Spezialisten überprüfen eine bereits gestellte Diagnose oder verordnete Therapie. Eine Meinung, die Ihnen bei einer schwerwiegenden Erkrankung oder Verletzung die Entscheidung für die bestmögliche Behandlung erleichtern kann.
Sie haben Anrecht auf eine ärztliche Zweitmeinung durch renommierte Professoren und Spezialärzte in unseren Partnerkliniken.
Wenn Sie die Unfalldeckung in Ihre Versicherung mit einschliessen, können Sie sich nach einem Unfall von den führenden Unfallchirurgen des Universitätsspitals Zürich beraten und bei Bedarf behandeln lassen.
Sie haben in der Grundversicherung kein Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung.
Oft dauert es lange, um einen Termin bei einem Spezialisten zu bekommen. Dank Fast Track erhalten Sie Termine bei Spezialisten, Fachärzten und für Spezialsprechstunden innerhalb von nur fünf Arbeitstagen. Der beschleunigte Zugang steht Ihnen in unseren spezialisierten Partnerkliniken zur Verfügung.
Die Grundversicherung bietet keinen beschleunigten Zugang zu medizinischen Leistungen in unseren spezialisierten Partnerkliniken.
Für notfallmässige stationäre Auslandbehandlungen erhalten Sie die gesamten Kosten erstattet, bis ein Rücktransport in die Schweiz zumutbar ist.
Innerhalb EU/EFTA/UK werden die Kosten für ungeplante Auslandsbehandlungen nach dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag des jeweiligen Aufenthaltslandes erstattet. Im übrigen Ausland wird höchstens die doppelte Summe erstattet, welche die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons). Dieser Betrag reicht in vielen Ländern jedoch nicht annähernd aus, um die Behandlungskosten zu decken.
Für geplante im Ausland durchgeführte stationäre Behandlungen erhalten Sie die gesamten Kosten erstattet, wenn Sie vorher eine Kostengutsprache bei uns einholen. Als Grundlage für eine Kostengutsprache gilt das Krankenversicherungsgesetz.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Sie tragen die Kosten für eine gezielte Auslandbehandlung selber.
Die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Privat übernimmt die gesamten Kosten für Ihren Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der privaten Abteilung (Einzelzimmer).
Es werden die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der privaten Abteilung (Einzelzimmer) erstattet.
Steht Ihnen eine stationäre Behandlung im Spital bevor? Profitieren Sie dank Ihrer Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Privat kostenlos von einer persönlichen Beratung durch eine Fachperson. Sie hilft Ihnen bei allen Fragen vor, während und nach Ihrem Spitalaufenthalt in ausführlichen Gesprächen weiter. Es kann dabei etwa um Kosten, Eintrittsformalitäten, Organisation der An- und Rückreise oder Unterstützungsmöglichkeiten im Haushalt gehen.
Sie geniessen freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz.
Beachten Sie bitte, dass bei den von Helsana nicht anerkannten Spitälern Kosten anfallen, die Sie selbst übernehmen müssen.
Ihnen stehen grundsätzlich alle Schweizer Spitäler zur Auswahl, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler). Ist das Spital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt, werden die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) übernommen. Das gilt auch bei Notfällen oder medizinisch notwendigen Behandlungen, die in Ihrem Wohnkanton nicht angeboten werden. Möchten Sie sich jedoch aus persönlichen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen, das in Ihrem Wohnkanton nicht als Listenspital geführt wird, erstattet die Grundversicherung lediglich den Betrag, welcher in Ihrem Wohnkanton vergütet wird (Basistarif). Fällt der Tarif des gewählten Spitals höher aus, bezahlen Sie die Mehrkosten selbst.
Sie haben schweizweit freie Arztwahl im von Helsana anerkannten Spital. So können Sie sich beispielsweise vom Chefarzt operieren lassen.
Bitte beachten Sie: Bei den von Helsana nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die Sie selbst übernehmen müssen.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim
Kann ein akuter stationärer Spital- oder Kuraufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhalten Sie bis max. 200 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.
Sie erhalten bis max. 200 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für stationär durchgeführte Badekuren in Europa.
Sie erhalten 10 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr.
Sie erhalten bis 200 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Erholungskuren in der Schweiz.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Erholungskuren.
Sollten Sie Ihren Kuraufenthalt in Bad Zurzach planen, profitiert Ihre Begleitperson von Gratis-Übernachtungen im gleichen Zimmer.
Der Kinderhütedienst muss über unsere Notrufzentrale erfolgen. Sie erreichen die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.
Der Kinderhütedienst ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine Nanny-Einsätze im Ausland durchgeführt. Solange Sie im Spital sind, kümmert sich eine erfahrene Betreuungsperson um Ihre gesunden Kinder bis 15 Jahre. So können Sie sich in Ruhe im Spital erholen und Ihre Kinder werden in der Zwischenzeit zu Hause betreut.
Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten müssen den Kinderhütedienst selber finanzieren.
Die Kinderbetreuung muss über unsere Notrufzentrale erfolgen. Sie erreichen die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.
Die Kinderbetreuung ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine KidsCare-Einsätze im Ausland durchgeführt. Eine professionell ausgebildete Pflegeperson betreut und pflegt Ihr krankes oder verunfalltes Kind bis 15 Jahre zu Hause in seiner gewohnten Umgebung. So können Sie unbesorgt Ihre beruflichen Verpflichtungen wahrnehmen.
Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Keine Kostenübernahme durch die Grundversicherung. Die Kinderbetreuung muss selber finanziert werden.
Für die Unterbringung (Unterkunft und Verpflegung) einer Ihnen nahestehenden Begleitperson im Spital (zum Beispiel Partner, Eltern, Verwandte) erhalten Sie bis max. 200 Franken pro Tag während 15 Tage pro Kalenderjahr.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Rooming-in.
Für eine Hausgeburt oder eine Geburt, die ambulant in einem Spital oder in einem Geburtshaus erfolgt, erhalten Sie eine einmalige Geburtspauschale von 3000 Franken.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen ab Versicherungsbeginn.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Keine Leistungen aus der Grundversicherung. Die Mutter erhält bei einer Geburt keine Geburtspauschale ausbezahlt.
Bei stationären Eingriffen erhalten Sie bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr für nachgewiesene Spitalanfahrts- und Rückreisekosten in der Schweiz (offizielles Taxi, Rotkreuzfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel).
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten und Rettungen.
Erfolgt ein Spitalaufenthalt anstelle der privaten Abteilung in der allgemeinen oder in der halbprivaten Abteilung, haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 3'000 bzw. 1'000 Franken. Falls Sie eine Franchise vereinbart haben, wird diese abgezogen.
Voraussetzung: Spitalaufenthalt von mindestens drei Übernachtungen. Der Anspruch für eine Rückerstattung muss bei Helsana geltend gemacht werden.
Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen Ihrer Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach Ihren Wünschen.
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in Ihrem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder Sie aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden müssen. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während Sie sich im Spital erholen. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid verfügen.
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Sie können also frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Im ersten Jahr sind Ihre Spitalaufenthalte wegen Mutterschaft nur über die Grundversicherung abgedeckt – zum Beispiel für die Geburt und das Wochenbett. Die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) werden gemäss Tarif Ihres Wohnkantons erstattet.
Leistungen als Folge von Krankheit oder Unfall sind bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt.
Steht Ihnen eine stationäre Behandlung im Spital bevor? Unsere Beraterinnen und Berater helfen Ihnen bei Fragen vor, während und nach dem Spitalaufenthalt in ausführlichen Gesprächen gerne weiter. Es kann dabei etwa um Kosten, Eintrittsformalitäten, Organisation der An- und Rückreise oder Unterstüt-zungsmöglichkeiten im Haushalt gehen.
Grundsätzlich geniessen Sie freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Allerdings sind gewisse Spitäler und Kliniken von Helsana nicht anerkannt. Daher können dort Kosten anfallen, die Sie selbst übernehmen müssen.
Erkundigen Sie sich deshalb bitte vorher bei uns, ob wir die gesamten Kosten Ihres Spitalaufenthalts übernehmen.
Freie Arztwahl im Spital bedeutet, dass Sie den behandelnden Arzt in einem von Helsana anerkannten Spital selber wählen dürfen. Sie können sich beispielsweise vom Chefarzt persönlich operieren lassen.
Bitte beachten Sie: Bei den von Helsana nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die Sie selbst übernehmen müssen.
Wer einen Augenarzt, Orthopäden oder anderen Facharzt aufsuchen will, wartet oft monatelang auf einen Termin. Mit Fast Track erhalten Sie innerhalb von nur fünf Arbeitstagen einen Termin bei Spezialisten und Fachärzten in unseren Partnerkliniken.
Bei einer schwerwiegenden Erkrankung wie zum Beispiel Krebs können Sie die Diagnose und die empfohlene Therapie durch einen führenden Spezialisten prüfen lassen. Dieser Experte ist ein in der Schweiz führender Spezialist auf seinem Gebiet. Er beurteilt, ob die Therapie dem neuesten Stand der Medizin und Ihren Bedürfnissen entspricht. Dank seiner Zweitmeinung sehen Sie klarer und entscheiden überlegter.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Folgende Spitalzusatzversicherungen bieten wir nicht mehr an. Informationen über diese Produkte entnehmen Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen:
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Gerne helfen wir Ihnen weiter.