HOSPITAL Halbprivat

Ihre Spitalzusatzversicherung mit voller Kostenübernahme in der halbprivaten Abteilung (Zweibettzimmer) inkl. freier Arzt- und Spitalwahl bei den von Helsana anerkannten Spitälern und Ärzten.

  • Aufenthalt in der halbprivaten Abteilung (Zweibettzimmer)
  • Freie Arztwahl schweizweit
  • Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung

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Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat zurück:

Sie erhalten 100% der Kosten in der halbprivaten Abteilung inkl. freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz.

Sie erhalten bis max. 1500 Franken pro Tag für notfallmässige und gezielte Auslandbehandlungen.

Sie haben Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung.

Sie bekommen schnellere Termine bei Spezialisten und Fachärzten.

Sie erhalten max. 60 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr, wenn Sie stationär hospitalisiert werden müssen. 

Bei einem Unfall oder einer Erkrankung Ihres Kindes erhalten Sie max. 60 Stunden KidsCare pro Kalenderjahr.

Für eine Hausgeburt oder eine Geburt, die ambulant in einem Spital oder in einem Geburtshaus erfolgt, erhalten Sie eine einmalige Geburtspauschale von 1500 Franken.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Die Mutter erhält bei einer Geburt keine Geburtspauschale ausbezahlt.

Details zur Grundversicherung

Sie erhalten bis max. 100 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und Erholungskuren.

Kann ein akuter stationärer Spital- oder Kuraufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhalten Sie bis max. 100 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.

Details zur Grundversicherung

Sie erhalten bis max. 120 Franken pro Tag während max. 14 Tagen pro Kalenderjahr für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Akut- oder Übergangspflege in einem Pflegeheim.

Bei stationären Eingriffen erhalten Sie max. 250 Franken pro Kalenderjahr für nachgewiesene Spitalanfahrts- und Rückreisekosten in der Schweiz (offizielles Taxi, Rotkreuzfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel).

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten und Rettungen.

Details zur Grundversicherung

Entscheiden Sie sich vor Spitaleintritt für eine Behandlung in der allgemeinen statt in der halbprivaten Abteilung, erhalten Sie eine Rückerstattung von 1000 Franken. Ist noch ein Restbetrag aus Ihrer Franchise offen, wird dieser abgezogen.

Voraussetzung: Spitalaufenthalt von mindestens drei Übernachtungen

Vorteile für Zusatzversicherte

Stellen Sie uns Ihre Gesundheitsfragen, wir liefern hilfreiche Antworten.

Sammeln Sie jährlich Pluspunkte im Wert von über 300 Franken.

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Hinweis

Folgende Spitalzusatzversicherungen bieten wir nicht mehr an. Informationen über diese Produkte entnehmen Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen:

Häufig gestellte Fragen

Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen Ihrer Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach Ihren Wünschen.

Die Grundversicherung erstattet lediglich den in Ihrem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste Ihres
Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder Sie aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden müssen. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst bezahlen – zum Beispiel eine
Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während Sie sich im Spital erholen. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.

Freie Arztwahl im Spital bedeutet, dass Sie den behandelnden Arzt in einem von Helsana anerkannten Spital selber wählen dürfen. Sie können sich beispielsweise vom Chefarzt persönlich operieren lassen.

Bitte beachten Sie: Bei den von Helsana nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die Sie selbst übernehmen müssen.

Liste der Spitäler und Belegärzte ohne Kostendeckung 

Grundsätzlich geniessen Sie freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Allerdings sind gewisse Spitäler und Kliniken von Helsana nicht anerkannt. Daher können dort Kosten anfallen, die Sie selbst übernehmen müssen.

Erkundigen Sie sich deshalb bitte vorher bei uns, ob wir die gesamten Kosten Ihres Spitalaufenthalts übernehmen.

Liste der Spitäler und Belegärzte ohne Kostendeckung

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