Mit der Halbprivat-Versicherung erholen Sie sich bei stationären Aufenthalten im Zweibettzimmer. Sie wählen frei unter Spitälern, Ärztinnen und Ärzten, die Helsana anerkennt. Auch im Ausland.
Mit HOSPITAL Halbprivat ergänzen Sie Ihre Grundversicherung bei stationären Behandlungen. Versichert sind Leistungen der halbprivaten Abteilung, etwa Zweibettzimmer, Arztwahl und Spitalwahl. Sie profitieren aber auch vor und nach dem Aufenthalt von der Spitalversicherung Halbprivat:
Kann ein akuter stationärer Spital- oder Kuraufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhalten Sie bis max. 100 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.
Für eine Hausgeburt oder eine Geburt, die ambulant in einem Spital oder in einem Geburtshaus erfolgt, erhalten Sie eine einmalige Geburtspauschale von 1500 Franken.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen ab Versicherungsbeginn.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Die Mutter erhält bei einer Geburt keine Geburtspauschale ausbezahlt.
Bei stationären Eingriffen erhalten Sie max. 250 Franken pro Kalenderjahr für nachgewiesene Spitalanfahrts- und Rückreisekosten in der Schweiz (offizielles Taxi, Rotkreuzfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel).
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten und Rettungen.
Erfolgt ein Spitalaufenthalt anstelle der halbprivaten Abteilung in der allgemeinen Abteilung, haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 1'000 Franken. Falls Sie eine Franchise vereinbart haben, wird diese abgezogen.
Voraussetzung: Spitalaufenthalt von mindestens drei Übernachtungen. Der Anspruch für eine Rückerstattung muss bei Helsana geltend gemacht werden.
Die halbprivate Versicherung ist für Sie sinnvoll, wenn Ihnen Wahlfreiheit und Komfort wichtig sind:
Gut zu wissen: Falls Sie für eine Behandlung die allgemeine Abteilung wählen, zahlen wir Ihnen die Kosten der halbprivaten Abteilung zurück – pauschal 1000 Franken für Aufenthalte ab drei Nächten.
Halbprivat versichert bedeutet: Sie haben bei einem stationären Aufenthalt ein Zweibettzimmer in der halbprivaten Abteilung in einem anerkannten Spital von Helsana. Sie wählen Ihre Ärztin oder Ihren Arzt frei und profitieren von mehr Komfort als in der allgemeinen Abteilung.
Die halbprivate Spitalversicherung bietet ein Zweibettzimmer. Die private Spitalversicherung bietet ein Einzelzimmer. Beide Varianten geben Ihnen freie Arztwahl. Privat bietet zusätzlich mehr Privatsphäre und höhere Leistungen.
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer können Sie ohne Risikoprüfung von halbprivat auf allgemein wechseln. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie offiziell in der Schweiz wohnen und nach der Gesundheitsprüfung (Formular mit Fragen zu Ihrer Gesundheit) einen positiven Aufnahmebescheid von uns erhalten.
Freie Arztwahl im Spital bedeutet: Sie wählen selbst, welcher Arzt oder welche Ärztin Sie behandelt. Sie können in jedes von Helsana anerkannte Spital gehen. Beachten Sie: Bei Belegärztinnen und Belegärzten, die von uns nicht anerkannt sind, können zusätzliche Kosten entstehen. Diese Ausnahmen finden Sie hier:
Grundsätzlich geniessen Sie mit der halbprivaten Spitalversicherung freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Einige wenige Spitäler und Kliniken sind von Helsana nicht anerkannt. Dort können zusätzlich Kosten entstehen. Klären Sie deshalb vor dem Spitalaufenthalt die Kostendeckung bei uns ab.
Ein reines Zimmer-Upgrade ist nicht möglich. Mit einem Upgrade von allgemein auf halbprivat oder von halbprivat auf privat wechseln Sie in die halbprivate bzw. private Abteilung. Dazu gehören weitere Leistungen wie die freie Arztwahl. Ohne halbprivate oder private Versicherung zahlen Sie den Aufpreis von allgemein auf halbprivat oder privat selbst. Das kann schnell mehrere tausend Franken kosten. Möchten Sie Ihre Abteilung je nach Behandlung wählen? Dann passt die HOSPITAL Flex besser.
Notfälle im Ausland decken wir umfassend mit 1500 Franken pro Tag. Für geplante Behandlungen benötigen Sie eine Kostengutsprache. Die Leistungen orientieren sich am Schweizer Niveau.
Wer eine Augenärztin, einen Orthopäden oder eine andere Fachperson aufsuchen will, wartet oft monatelang auf einen Termin. Mit Fast Track erhalten Sie innerhalb von nur fünf Arbeitstagen einen Termin bei einer Spezialistin oder einem Facharzt in unseren Partnerkliniken.
Bei einer schwerwiegenden Erkrankung, etwa Krebs, können Sie die Diagnose und Therapie prüfen lassen. Dafür ziehen Sie eine führende Spezialistin oder einen führenden Spezialisten bei. Diese zweite Meinung zeigt, ob die Therapie medizinisch aktuell ist und Ihren Bedürfnissen entspricht. Sie gewinnen Klarheit und entscheiden sicherer.
Folgende Spitalzusatzversicherungen bieten wir nicht mehr an. Informationen über diese Produkte entnehmen Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen:
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