HOSPITAL Halbprivat

Mit der Halbprivat-Versicherung erholen Sie sich bei stationären Aufenthalten im Zweibettzimmer. Sie wählen frei unter Spitälern, Ärztinnen und Ärzten, die Helsana anerkennt. Auch im Ausland.

  • Besser erholen im Zweibettzimmer
  • Sie entscheiden, welche Ärztin oder welcher Arzt Sie behandelt
  • Schneller zu gefragten Expertinnen und Experten
  • Mehr Wahlfreiheit bei der Behandlung

Versicherte Leistungen

Mit HOSPITAL Halbprivat ergänzen Sie Ihre Grundversicherung bei stationären Behandlungen. Versichert sind Leistungen der halbprivaten Abteilung, etwa Zweibettzimmer, Arztwahl und Spitalwahl. Sie profitieren aber auch vor und nach dem Aufenthalt von der Spitalversicherung Halbprivat:

Sie erhalten 100% der Kosten in der halbprivaten Abteilung inkl. freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz.

Sie erhalten bis max. 1500 Franken pro Tag für notfallmässige und gezielte Auslandbehandlungen.

Sie haben Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung.

Sie bekommen schnellere Termine bei Spezialisten und Fachärzten.

Sie erhalten bis max. 120 Franken pro Tag während max. 14 Tagen pro Kalenderjahr für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Akut- oder Übergangspflege in einem Pflegeheim.

Kann ein akuter stationärer Spital- oder Kuraufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhalten Sie bis max. 100 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.

Details zur Grundversicherung

Sie erhalten bis max. 100 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und Erholungskuren.

Sie erhalten max. 60 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr, wenn Sie stationär hospitalisiert werden müssen. 

Bei einem Unfall oder einer Erkrankung Ihres Kindes erhalten Sie max. 60 Stunden KidsCare pro Kalenderjahr.

Sie erhalten bis max. 100 Franken während max. 15 Tage pro Kalenderjahr für Rooming-in.

Für eine Hausgeburt oder eine Geburt, die ambulant in einem Spital oder in einem Geburtshaus erfolgt, erhalten Sie eine einmalige Geburtspauschale von 1500 Franken.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen ab Versicherungsbeginn.

 

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Die Mutter erhält bei einer Geburt keine Geburtspauschale ausbezahlt.

 

Details zur Grundversicherung

Bei stationären Eingriffen erhalten Sie max. 250 Franken pro Kalenderjahr für nachgewiesene Spitalanfahrts- und Rückreisekosten in der Schweiz (offizielles Taxi, Rotkreuzfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel).

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten und Rettungen.

Details zur Grundversicherung

Erfolgt ein Spitalaufenthalt anstelle der halbprivaten Abteilung in der allgemeinen Abteilung, haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 1'000 Franken. Falls Sie eine Franchise vereinbart haben, wird diese abgezogen.

Voraussetzung: Spitalaufenthalt von mindestens drei Übernachtungen. Der Anspruch für eine Rückerstattung muss bei Helsana geltend gemacht werden.

Lückenlose Deckung mit PRIMEO und HOSPITAL

Mit PRIMEO sind Sie auch bei ambulanten Behandlungen optimal abgesichert und ergänzen so Ihre stationäre Spitalversicherung.

Vorteile für Zusatzversicherte

Stellen Sie uns Ihre Gesundheitsfragen, wir liefern hilfreiche Antworten.

Sammeln Sie jährlich Pluspunkte im Wert von über 300 Franken.

Wir helfen Ihnen bei Fragen vor, während und nach Ihrem Spitalaufenthalt.

Häufige Fragen zur Spitalversicherung

Die halbprivate Versicherung ist für Sie sinnvoll, wenn Ihnen Wahlfreiheit und Komfort wichtig sind:

  • Sie wählen Ihre Ärztin oder Ihren Arzt und das Spital.
  • Sie liegen im Zweibettzimmer.
  • Sie erhalten schneller Zugang zu Spezialistinnen und Spezialisten.
  • Sie profitieren von Zusatzleistungen rund um Ihren Aufenthalt wie Haushaltshilfe, Kuren oder Nanny-Service.

Gut zu wissen: Falls Sie für eine Behandlung die allgemeine Abteilung wählen, zahlen wir Ihnen die Kosten der halbprivaten Abteilung zurück – pauschal 1000 Franken für Aufenthalte ab drei Nächten.

Halbprivat versichert bedeutet: Sie haben bei einem stationären Aufenthalt ein Zweibettzimmer in der halbprivaten Abteilung in einem anerkannten Spital von Helsana. Sie wählen Ihre Ärztin oder Ihren Arzt frei und profitieren von mehr Komfort als in der allgemeinen Abteilung.

Die halbprivate Spitalversicherung bietet ein Zweibettzimmer. Die private Spitalversicherung bietet ein Einzelzimmer. Beide Varianten geben Ihnen freie Arztwahl. Privat bietet zusätzlich mehr Privatsphäre und höhere Leistungen.

Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer können Sie ohne Risikoprüfung von halbprivat auf allgemein wechseln. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat.

Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie offiziell in der Schweiz wohnen und nach der Gesundheitsprüfung (Formular mit Fragen zu Ihrer Gesundheit) einen positiven Aufnahmebescheid von uns erhalten.

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Hinweis

Folgende Spitalzusatzversicherungen bieten wir nicht mehr an. Informationen über diese Produkte entnehmen Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen:

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