HOSPITAL EXTRA

Ihre Versicherung mit Spital-Taggeld für eine sorgenfreie Genesung. Bei einem Spitalaufenthalt stehen Ihnen bis max. 300 Franken pro Tag zu. So begleichen Sie Mehrkosten oder mindern Einkommensausfälle.

  • Taggeldzahlungen während Spitalaufenthalt
  • Wählbare Taggeldhöhe
  • Keine Wartefristen

Versicherte Leistungen

Ergänzend zu den gesetzlichen Grundversicherungsleistungen übernimmt die Spital-Taggeldversicherung HOSPITAL EXTRA folgende Leistungen:

Sie erhalten bis max. 300 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Bei einem ärztlich verordneten stationären Spitalaufenthalt erhalten Sie während bis zu 30 Tagen pro Kalenderjahr einen von Ihnen festgelegten Betrag (CHF 50. –, 100. –, 150.–, 200.– oder 300.–) pro Tag im Spital ausbezahlt (inkl. Ein- und Austrittstag). Es besteht keine Nachweispflicht, Sie verfügen frei über das erhaltene Spital-Taggeld. Damit können Sie beispielsweise eine Haushaltshilfe finanzieren, die Kinderbetreuung bezahlen oder Einkommensausfälle ausgleichen.

Voraussetzung

Der stationäre Aufenthalt findet in einem Spital statt, welches auf den kantonalen Spitallisten oder auf der Liste unserer KVG-Vertragsspitäler aufgeführt ist.

Was bezahlt die Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt lediglich die Kosten für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung gemäss Tarif des jeweiligen Wohnkantons. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen die Patienten selbst bezahlen.

Details zur Grundversicherung

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Häufig gestellte Fragen

Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen Ihrer Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach Ihren Wünschen.

Die Grundversicherung übernimmt lediglich die Kosten für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung gemäss Tarif Ihres Wohnkantons. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst bezahlen – zum Beispiel ein Einzelzimmer für mehr Komfort, eine Haushaltshilfe während Ihrer Genesung oder die Mehrkosten bei einer Behandlung in Ihrem ausserkantonalen Wunschspital. Dabei gestalten gerade diese Zusatzleistungen einen Spitalaufenthalt wesentlich angenehmer und sorgen für finanzielle Entlastung während und nach einer stationären Unterbringung. 

Nein, ein Nachweis ist nicht erforderlich. Sie verfügen völlig frei über das ausbezahlte Spitaltaggeld.

Nein, der Spitalaufenthalt muss in einem Spital stattfinden, welches auf den kantonalen Spitallisten oder auf der Liste unserer KVG Vertragsspitäler aufgeführt ist.

Liste der Helsana-KVG-Vertragsspitäler

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Weitere Zusatzversicherungen

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  • HOSPITAL ECO

    Bei stationärem Spitalaufenthalt allgemein versichert: 100% der Kosten inkl. freie Spitalwahl.

  • HOSPITAL Halbprivat

    Bei stationärem Spitalaufenthalt halbprivat versichert: Zweibettzimmer und freie Arztwahl in der ganzen Schweiz.

  • HOSPITAL Privat

    Bei stationärem Spitalaufenthalt privat versichert: Einzelzimmer und freie Arztwahl in der ganzen Schweiz.

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