Bei ambulanten Eingriffen profitieren Sie von den Vorzügen einer Spitalzusatzversicherung: freie Arztwahl, mehr Komfort und vieles mehr.
Profitieren Sie von den Vorzügen einer Spitalzusatzversicherung. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung PRIMEO zurück:
Es handelt sich bei Ihrer ambulanten Behandlung um einen gemäss Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) zwingend durchzuführenden ambulanten Eingriff (Regelung «Ambulant vor Stationär», AvS) oder es besteht eine vertragliche Einigung mit dem Leistungserbringenden.
Sie verbringen die Nacht vor und/oder nach dem ambulanten Eingriff in einem von uns anerkannten Spital oder in einem vom Spital zugewiesenen Hotel. Dabei profitieren Sie von folgenden Komfortleistungen:
Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Für Selbstbehalte anderer Sozialversicherer wie AHV oder IV erhalten Sie keinen Beitrag.
Sie erhalten für ihre Hilfsmittel und Gegenstände einen Beitrag aus der Grundversicherung. Dieser deckt jedoch nicht die gesamten Kosten ab. Ihnen werden lediglich die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände zurückerstattet, die auf der Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL) aufgeführt sind.
Die Diagnose- oder Behandlungsform ist von uns anerkannt. Wenn Sie an einer innovativen Behandlungsform interessiert sind, lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten. Die meisten Analysen werden nur auf ärztliche Verordnung ausgeführt und vergütet (z.B. genetische Analysen).
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Die Haushaltshilfe muss selber finanziert werden.
Der Transport erfolgt im Zusammenhang mit einer ambulanten Behandlung, die aus der Grundversicherung oder aus PRIMEO erstattet wird.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Die Kinderbetreuung muss selber finanziert werden.
Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Der Kinderhütedienst muss selber finanziert werden.
Es handelt sich bei Ihrer ambulanten Behandlung um einen gemäss Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) zwingend durchzuführenden ambulanten Eingriff (Regelung «Ambulant vor Stationär», AvS) oder es besteht eine vertragliche Einigung mit dem Leistungserbringenden.
Sie und Ihre Begleitperson verbringen die Nacht vor und/oder nach dem ambulanten Eingriff in einem von uns anerkannten Spital oder im Hotel. Dabei profitieren Sie von folgenden Komfortleistungen:
Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.
Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für das Thermalbad.
Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für die Betreuung von Haustieren.
Zahnimplantate sind davon ausgenommen.
Dank moderner Spitzenmedizin können immer mehr Operationen ambulant durchgeführt werden – beispielsweise bei Hallux, Leistenbruch, Mandelentfernung, Sehnenscheidenentzündung, Tennisarm oder Kniegelenkspiegelung. So verlassen Sie das Spital noch am gleichen Tag wieder.
Ambulante Eingriffe werden allerdings nur nach den gesetzlichen Pflichtleistungen der Grundversicherung vergütet. Die Spitalzusatzversicherungen gelten nur für stationäre Behandlungen, bei denen Sie mindestens eine Nacht im Spital bleiben müssen. Daher kommen die Privilegien Ihrer Spitalzusatzversicherung (beispielsweise für halbprivate oder private Abteilung und die freie Arztwahl) bei ambulanten Operationen leider nicht zum Tragen.
Wenn Sie also auch bei ambulanten Operationen freie Arztwahl und mehr Komfort im Spital wünschen, müssen Sie diese entweder selber bezahlen oder die Zusatzversicherung PRIMEO abschliessen. Denn PRIMEO schliesst genau diese Deckungslücke und ermöglicht Ihnen bei ambulanten Eingriffen die Privilegien eines halbprivat oder privat versicherten Spitalpatienten.
Bei ambulanten Eingriffen ist aus medizinischer Sicht keine Spitalübernachtung erforderlich. Dennoch bevorzugen einige Patienten eine Übernachtung im Spital, weil sie weit weg wohnen oder der Eingriff frühmorgens stattfindet.
Sie müssen aber nicht zwingend im Spital, sondern können auch in einem Hotel übernachten, das Ihnen vom Spital zugewiesen wird.
Gerade weil Sie das Spital nach der Operation wieder verlassen, ist es wichtig, dass Sie sich vor und nach dem Eingriff rundum wohlfühlen. Dank den Komfortleistungen verbringen Sie Ihren Aufenthalt im Spital so angenehm wie möglich und kehren abends mit einem guten Gefühl wieder nach Hause zurück.
Ja. Übernachtungskosten können Sie grundsätzlich bei allen ambulant durchgeführten Behandlungen einfordern, welche PRIMEO abdeckt.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind (offizieller Wohnsitz) und über eine Gesundheitsdeklaration mit positivem Aufnahmebescheid verfügen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Somit können Sie in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen.
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