PRIMEO

Bei ambulanten Eingriffen profitieren Sie von den Vorzügen einer Spitalzusatzversicherung: freie Arztwahl, mehr Komfort und vieles mehr.

  • Freie Arztwahl bei ambulanten Eingriffen
  • Mehr Komfort und Service bei ambulanten Eingriffen
  • Kostenbeiträge für medizinische Innovationen

Erstklassiger Service bei PRIMEO im Leistungsfall

  • Kundenservice anrufen
  • Beratung erhalten
  • Spezialisten konsultieren
  1. Wir begleiten Sie bei Ihrem ambulanten Eingriff oder Check-up: rufen Sie uns an unter 0844 80 81 82.
  2. Wir beraten Sie umfassend und geben Ihnen Auskunft über die weiteren Schritte.
  3. Sie konsultieren den Spezialisten und nehmen die Leistung in Anspruch.

Versicherte Leistungen

Profitieren Sie von den Vorzügen einer Spitalzusatzversicherung. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung PRIMEO zurück:

Sie geniessen freie Arztwahl im Spital bei einem ambulanten Eingriff oder einer ambulanten Geburt sowie bei Operationen im Zusammenhang mit Grauem Star, Hallux, Sehnenscheidenentzündung, Tennisarm und Kniegelenkspiegelung. 

Voraussetzungen

Der ambulante Eingriff erfolgt bei einem von uns anerkannten Partner.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt zwar Kosten für ambulante Eingriffe, jedoch nicht für die Arztwahl.

Wenn Sie die Nacht vor oder nach dem Eingriff im Spital verbringen möchten, erhalten Sie bis max. 400 Franken pro Behandlung bis max. 1200 Franken pro Kalenderjahr an die Übernachtungskosten inkl. Halbpension. 

Voraussetzung

Es handelt sich bei Ihrer ambulanten Behandlung um einen gemäss Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) zwingend durchzuführenden ambulanten Eingriff (Regelung «Ambulant vor Stationär», AvS) oder es besteht eine vertragliche Einigung mit dem Leistungserbringenden.

Sie verbringen die Nacht vor und/oder nach dem ambulanten Eingriff in einem von uns anerkannten Spital oder in einem vom Spital zugewiesenen Hotel. Dabei profitieren Sie von folgenden Komfortleistungen:

  • Keine Wartezeit am Behandlungstag
  • Private Ruhe- und Erholungszone nach dem Eingriff
  • Kostenloser Zugang zu Internet, Radio, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften
  • Snacks und Getränke für Patient und Begleitperson
  • Gratisparkplatz oder Taxifahrt nach Hause

Rechnungsformular

Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Sie erhalten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr an die ungedeckten Kosten für Hilfsmittel und Gegenstände, die aus der Grundversicherung nicht vollständig übernommen werden. 

Was müssen Sie beachten?

Für Selbstbehalte anderer Sozialversicherer wie AHV oder IV erhalten Sie keinen Beitrag.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Sie erhalten für ihre Hilfsmittel und Gegenstände einen Beitrag aus der Grundversicherung. Dieser deckt jedoch nicht die gesamten Kosten ab. Ihnen werden lediglich die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände zurückerstattet, die auf der Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL) aufgeführt sind.

Liste der Mittel und Gegenstände (MiGeL)

Sie erhalten alle drei Kalenderjahre bis max. CHF 1700 für diverse Check-up-Programme, z.B. medizinische Check-ups oder Check-ups im Zusammenhang mit Bewegung, Ernährung oder Stressabbau.

Voraussetzung

Der Check-up erfolgt bei einem von uns anerkannten Partner.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Ihnen werden 90% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr für innovative Diagnose- und Behandlungsformen, die in der Schweiz noch nicht anerkannt sind, zurückerstattet.

Voraussetzung

Die Diagnose- oder Behandlungsform ist von uns anerkannt. Wenn Sie an einer innovativen Behandlungsform interessiert sind, lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten. Die meisten Analysen werden nur auf ärztliche Verordnung ausgeführt und vergütet (z.B. genetische Analysen).

Details zu den Medizinischen Innovationen

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Sie erhalten die Kosten für geplante ambulante Behandlungen in einem Spital im Ausland, wenn Sie vorher eine Kostengutsprache bei uns einholen.

Was müssen Sie beachten?

  • Für eine vorgängige Kostengutsprache wenden Sie sich bitte an Ihren Kundendienst.
  • Die Beitragslimiten entsprechen einer Behandlung in der Schweiz (z.B. für Komfortleistungen, Übernachtungen, Arzt- und Spitalwahl).
     

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Sie erhalten nach einem ambulanten Eingriff bis max. 100 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr an die Kosten der ärztlich verordneten Haushaltshilfe.

Voraussetzungen

  • Die Haushaltshilfe wird Ihnen von einem Arzt verordnet.
  • Es handelt sich bei Ihrer ambulanten Behandlung um einen gemäss Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) zwingend durchzuführenden ambulanten Eingriff (Regelung «Ambulant vor Stationär», AvS) oder es besteht eine vertragliche Einigung mit dem Leistungserbringenden.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Die Haushaltshilfe muss selber finanziert werden.

Sie erhalten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr für Fahrten zu ambulanten Behandlungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit einem Taxi, Rotkreuzfahrzeug oder für Privattransporte in der Schweiz.

Voraussetzung

Der Transport erfolgt im Zusammenhang mit einer ambulanten Behandlung, die aus der Grundversicherung oder aus PRIMEO erstattet wird.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Sie profitieren von diversen Komfortleistungen wie rascher Zugang zum Arzt, separate Erholungszone und Parkplatz oder Taxifahrt nach Hause.

Voraussetzung

Der ambulante Eingriff erfolgt bei einem von uns anerkannten Partner.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Sie erhalten bis zu 40 Stunden Kinderbetreuung pro Kalenderjahr nach einem ambulanten Eingriff bei Ihrem versicherten Kind.

Voraussetzungen

  • Die Kinderbetreuung muss über unsere Notrufzentrale erfolgen. Sie erreichen diese rund um die Uhr unter 058 340 16 11.
  • Es handelt sich bei der ambulanten Behandlung des Kindes um einen gemäss Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) zwingend durchzuführenden ambulanten Eingriff (Regelung «Ambulant vor Stationär», AvS) oder es besteht eine vertragliche Einigung mit dem Leistungserbringenden.

Rechnungsformular 

Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Die Kinderbetreuung muss selber finanziert werden.

Sie erhalten als versicherte, erziehungsberechtigte Person bis zu 40 Stunden Kinderhütedienst pro Kalenderjahr nach einem ambulanten Eingriff.

Voraussetzungen

  • Die Kinderbetreuung muss über unsere Notrufzentrale erfolgen. Sie erreichen diese rund um die Uhr unter 058 340 16 11.
  • Es handelt sich bei der ambulanten Behandlung der erziehungsberechtigten Person um einen gemäss Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) zwingend durchzuführenden ambulanten Eingriff (Regelung «Ambulant vor Stationär», AvS) oder es besteht eine vertragliche Einigung mit dem Leistungserbringenden.

Rechnungsformular 

Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Der Kinderhütedienst muss selber finanziert werden.

Für die Unterbringung einer Ihnen nahestehenden Begleitperson (zum Beispiel Partner/in, Eltern, Verwandte) im Spital oder Hotel erhalten Sie bis 200 Franken pro Behandlung bis max. 600 Franken pro Kalenderjahr.

Voraussetzungen

Es handelt sich bei Ihrer ambulanten Behandlung um einen gemäss Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) zwingend durchzuführenden ambulanten Eingriff (Regelung «Ambulant vor Stationär», AvS) oder es besteht eine vertragliche Einigung mit dem Leistungserbringenden.

Sie und Ihre Begleitperson verbringen die Nacht vor und/oder nach dem ambulanten Eingriff in einem von uns anerkannten Spital oder im Hotel. Dabei profitieren Sie von folgenden Komfortleistungen:

  • Keine Wartezeit am Behandlungstag
  • Private Ruhe- und Erholungszone nach dem Eingriff
  • Kostenloser Zugang zu Internet, Radio, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften
  • Snacks und Getränke für Patient und Begleitperson
  • Gratisparkplatz oder Taxifahrt nach Hause

Rechnungsformular 

Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Sie erhalten nach einem ambulanten Eingriff beim Besuch im Thermalbad in der Schweiz oder Ausland max. 20 Franken pro Tageseintritt bis 9 Eintritte pro Kalenderjahr.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich bei Ihrer ambulanten Behandlung um einen gemäss Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) zwingend durchzuführenden ambulanten Eingriff (Regelung «Ambulant vor Stationär», AvS) oder es besteht eine vertragliche Einigung mit dem Leistungserbringenden.
  • Der Besuch im Thermalbad erfolgt innert 30 Tagen nach dem ambulanten Eingriff.

Rechnungsformular 

Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für das Thermalbad.

Sie erhalten bei einem ambulanten Eingriff bis 100 Franken pro Fall für die Betreuung Ihrer Haustiere.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich bei Ihrer ambulanten Behandlung um einen gemäss Krankenpflegeleistungsverordnung (KLV) zwingend durchzuführenden ambulanten Eingriff (Regelung «Ambulant vor Stationär», AvS) oder es besteht eine vertragliche Einigung mit dem Leistungserbringenden.
  • Die Betreuung Ihrer Haustiere erfolgt nicht durch eine im gleichen Haushalt lebende Person.

Rechnungsformular

Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für die Betreuung von Haustieren.

Sie erhalten 90% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr für ambulant eingesetzte Implantate, welche durch die Grundversicherung nicht oder nicht vollständig vergütet werden. Dazu gehören beispielsweise Kataraktlinsen.

Voraussetzungen

  • Der Eingriff wird ambulant durchgeführt.
  • Es handelt sich um eine Pflichtleistung. Das heisst, ein Teil der Kosten wird aus der Grundversicherung übernommen.

Was müssen Sie beachten?

Zahnimplantate sind davon ausgenommen.

Sie erhalten bis max. 300 Franken pro Kalenderjahr für die Benutzung von medizinischen Beratungen durch kostenpflichtige Hotlines oder Onlinedienste.

Voraussetzungen

  • Die Beratung wird durch einen von uns anerkannten Dienstleister erbracht.
  • Sie können die Kosten mittels Rechnung für Telefon oder Onlinedienst nachweisen.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Lückenlose Deckung mit PRIMEO und HOSPITAL

Mit HOSPITAL sind Sie auch bei stationären Behandlungen optimal abgesichert und ergänzen so Ihre ambulante Spitalversicherung.

Vorteile für Zusatzversicherte

Stellen Sie uns Ihre Gesundheitsfragen, wir liefern hilfreiche Antworten.

Sammeln Sie jährlich Pluspunkte im Wert von über 300 Franken.

Erreichen Sie Ihre Ziele mit unserem digitalen Gesundheitscoach.

Downloads

Kontaktieren Sie uns vor jeder Behandlung. Nur so profitieren Sie von PRIMEO.
0844 80 81 82Montag bis Freitag, 8–18 Uhr (gratis aus dem Schweizer Festnetz / Mobiltarife gemäss Anbieter)

Häufig gestellte Fragen

Dank moderner Spitzenmedizin können immer mehr Operationen ambulant durchgeführt werden – beispielsweise bei Hallux, Leistenbruch, Mandelentfernung, Sehnenscheidenentzündung, Tennisarm oder Kniegelenkspiegelung. So verlassen Sie das Spital noch am gleichen Tag wieder.

Ambulante Eingriffe werden allerdings nur nach den gesetzlichen Pflichtleistungen der Grundversicherung vergütet. Die Spitalzusatzversicherungen gelten nur für stationäre Behandlungen, bei denen Sie mindestens eine Nacht im Spital bleiben müssen. Daher kommen die Privilegien Ihrer Spitalzusatzversicherung (beispielsweise für halbprivate oder private Abteilung und die freie Arztwahl) bei ambulanten Operationen leider nicht zum Tragen.

Wenn Sie also auch bei ambulanten Operationen freie Arztwahl und mehr Komfort im Spital wünschen, müssen Sie diese entweder selber bezahlen oder die Zusatzversicherung PRIMEO abschliessen. Denn PRIMEO schliesst genau diese Deckungslücke und ermöglicht Ihnen bei ambulanten Eingriffen die Privilegien eines halbprivat oder privat versicherten Spitalpatienten.

Bei ambulanten Eingriffen ist aus medizinischer Sicht keine Spitalübernachtung erforderlich. Dennoch bevorzugen einige Patienten eine Übernachtung im Spital, weil sie weit weg wohnen oder der Eingriff frühmorgens stattfindet.

Sie müssen aber nicht zwingend im Spital, sondern können auch in einem Hotel übernachten, das Ihnen vom Spital zugewiesen wird.

Gerade weil Sie das Spital nach der Operation wieder verlassen, ist es wichtig, dass Sie sich vor und nach dem Eingriff rundum wohlfühlen. Dank den Komfortleistungen verbringen Sie Ihren Aufenthalt im Spital so angenehm wie möglich und kehren abends mit einem guten Gefühl wieder nach Hause zurück.

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  • HOSPITAL Privat

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