Die Spitalversicherung bietet Ihnen freie Arzt- und Spitalwahl bei den von Helsana anerkannten Spitälern, Ärztinnen und Ärzten in der ganzen Schweiz sowie mehr Komfort im Spital. Ergänzen Sie Ihre Grundversicherung mit dem passenden Schutz für die allgemeine, halbprivate oder private Abteilung.
Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt. Je nach Spitalzusatzversicherung profitieren Sie von freier Arzt- und Spitalwahl, mehr Privatsphäre oder zusätzlichem Komfort. Bei Helsana finden Sie die passende Lösung für die Abteilungen Allgemein, Halbprivat oder Privat – oder wählen mit dem FLEX-Modell bei jedem Spitalaufenthalt die gewünschte Abteilung neu.
Eine Spitalzusatzversicherung ist freiwillig. Ob sie sinnvoll ist, hängt von Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget ab. Sie lohnt sich, wenn Ihnen mehr Wahlfreiheit und Komfort wichtig sind. Je nach Versicherung profitieren Sie von der freien Wahl des Spitals sowie der Ärztin oder des Arztes. Zudem erhalten Sie je nach Spitalversicherung zusätzliche Leistungen vor, während und nach dem Spitalaufenthalt und haben mehr Privatsphäre im Spital.
Welche Spitalzusatzversicherung zu Ihnen passt, hängt von Ihrem gewünschten Leistungsumfang ab.
Für den Abschluss beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Gesundheit. Anschliessend prüfen wir Ihren Antrag individuell. Nach der Aufnahme profitieren Sie von den Leistungen Ihrer Spitalzusatzversicherung. In einzelnen Fällen können für bestehende Krankheiten Vorbehalte gelten.
Ja. Grundsätzlich können auch Kinder, Schwangere und Personen mit Vorerkrankungen eine Spitalzusatzversicherung beantragen. Vor dem Abschluss prüfen wir Ihren Antrag anhand eines Gesundheitsfragebogens. Bestehende Krankheiten oder eine laufende Schwangerschaft können die Aufnahme oder einzelne Leistungen beeinflussen.
Wichtig für werdende Eltern: Für Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Schliessen Sie die Spitalzusatzversicherung deshalb idealerweise vor einer Schwangerschaft ab.
Generell lohnt sich ein früher Abschluss. Für Babys können Sie die Versicherung bereits vor der Geburt beantragen.
Der Unterschied liegt vor allem in der freien Wahl von Abteilung und Spital, im Zimmerkomfort und in den Leistungen im und ausserhalb des Spitals:
Entdecken Sie die Vorteile und Leistungen der Helsana-Spitalzusatzversicherungen für die allgemeine, die halbprivate und die private Abteilung oder die flexible Lösung.
Freie Spitalwahl bedeutet, dass Sie Ihr Spital schweizweit selbst wählen können. Sie sind nicht mehr auf Spitäler in Ihrem Wohnkanton beschränkt. Je nach Variante profitieren Sie zudem von freier Arztwahl.
Die Kosten einer Zusatzversicherung im Spital hängen etwa von der gewählten Versicherungsdeckung, Alter, Geschlecht und Wohnort ab. Eine Versicherung für die allgemeine Abteilung ist günstiger als eine Halbprivat- oder Privat-Deckung. Berechnen Sie Ihre individuelle Prämie. So erfahren Sie, was Ihre Spitalversicherung kostet.
Ambulant bedeutet: Sie werden behandelt und gehen noch am selben Tag nach Hause.
Stationär bedeutet: Sie bleiben nach der Behandlung mindestens eine Nacht im Spital.
Der Unterschied liegt auch in der Kostenübernahme:
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Eine Karenzfrist ist die Zeit ab Vertragsbeginn, in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Wartezeit bei der Spitalzusatzversicherung betrifft nur die Geburt:
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Sie können also frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Das gilt auch bei bestehender Schwangerschaft. Das heisst: Im ersten Jahr sind Ihre Spitalaufenthalte wegen Mutterschaft nur über die Grundversicherung abgedeckt – zum Beispiel für die Geburt und das Wochenbett. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) in einem Spital Ihres Wohnkantons. Für ausserkantonale Spitäler gilt der Tarif Ihres Wohnkantons als Kostenobergrenze.
Leistungen bei Krankheit oder Unfall sind bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt. Hier gibt es keine Wartezeit und Sie haben jederzeit freie Spitalwahl.
Wenn mehrere Personen in Ihrem Haushalt im selben Vertrag versichert sind, profitieren Sie von unserem Familienrabatt auf Zusatzversicherungen:
Gerne helfen wir Ihnen weiter.