Komfort, Flexibilität und vieles mehr: Passen Sie zukünftige Spitalaufenthalte Ihren Bedürfnissen an. Wählen Sie eine von vier Spitalversicherungen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Eine Karenzfrist ist die Zeit ab Vertragsbeginn, in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Wartezeit bei der Spitalzusatzversicherung betrifft nur die Geburt:
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Sie können also frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Das gilt auch bei bestehender Schwangerschaft. Das heisst: Im ersten Jahr sind Ihre Spitalaufenthalte wegen Mutterschaft nur über die Grundversicherung abgedeckt – zum Beispiel für die Geburt und das Wochenbett. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) in einem Spital Ihres Wohnkantons. Für ausserkantonale Spitäler gilt der Tarif Ihres Wohnkantons als Kostenobergrenze.
Leistungen bei Krankheit oder Unfall sind bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt. Hier gibt es keine Wartezeit und Sie haben jederzeit freie Spitalwahl.
Wenn mehrere Personen in Ihrem Haushalt im selben Vertrag versichert sind, profitieren Sie von unserem Familienrabatt auf Zusatzversicherungen:
Gerne helfen wir Ihnen weiter.