Immer mehr Eingriffe werden heute ohne Übernachtung im Spital durchgeführt. Erfahren Sie, worin sich ambulante und stationäre Behandlungen unterscheiden und was das für Ihren Versicherungsschutz bedeutet.
Heute können dank des medizinischen Fortschritts viele Eingriffe ambulant durchgeführt werden. Sie kommen für die Behandlung ins Spital oder in eine Praxis und können noch am gleichen Tag wieder nach Hause. Bei bestimmten Eingriffen ist eine ambulante Behandlung sogar gesetzlich vorgesehen, sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Diese gesetzlichen Vorgaben sollen eine hochwertige Versorgung sicherstellen und gleichzeitig die Gesundheitskosten senken. Ob ein stationärer Aufenthalt notwendig ist, entscheidet letztlich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Massgebend sind Ihr Gesundheitszustand und die Art des Eingriffs.
Wichtig zu wissen: Eine Behandlung im Spital ist nicht automatisch stationär. Entscheidend für Ihren Versicherungsschutz ist deshalb nicht der Ort der Behandlung, sondern ob Sie nach dem Eingriff nach Hause gehen oder mindestens eine Nacht im Spital bleiben.
Bei einer ambulanten Operation verlassen Sie das Spital oder die Praxis noch am Tag des Eingriffs – ohne Übernachtung. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung profitieren Sie von zusätzlichen Leistungen, zum Beispiel von der freien Arztwahl sowie von Komfortleistungen wie einer separaten Erholungszone, einer Taxifahrt nach Hause oder einem Parkplatz. Auch Beiträge an eine Haushaltshilfe oder an eine Übernachtung vor oder nach bestimmten ambulanten Eingriffen sind möglich.
Bei einer stationären Operation bleiben Sie mindestens eine Nacht im Spital. Das ist zum Beispiel nach grösseren Operationen oder bei Behandlungen notwendig, die eine intensive medizinische Überwachung erfordern. Der Vorteil liegt in der umfassenden Betreuung rund um die Uhr. Mit einer Spitalzusatzversicherung profitieren Sie je nach Versicherungsmodell von zusätzlichen Leistungen wie der freien Arztwahl, einem Zwei- oder Einbettzimmer, einer Experten-Zweitmeinung oder Spitalaufenthalten im Ausland.
Nicht jede Behandlung im Spital ist automatisch durch eine Spitalzusatzversicherung gedeckt. Immer mehr Eingriffe finden ambulant statt. Deshalb ergänzen sich ambulante und stationäre Zusatzversicherungen optimal. So profitieren Sie in jedem Fall von zusätzlichen Komfortleistungen.
Zusammen sorgen die beiden Zusatzversicherungen für einen lückenlosen Schutz – unabhängig davon, ob Sie nach der Behandlung nach Hause gehen oder im Spital übernachten.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aktualisiert laufend die Liste der Eingriffe, die grundsätzlich ambulant durchgeführt werden sollen. Dazu gehören unter anderem:
Je nach Gesundheitszustand oder Begleiterkrankungen kann derselbe Eingriff auch stationär erfolgen. Darüber entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
Stationäre Behandlungen sind vor allem dann nötig, wenn nach dem Eingriff eine medizinische Überwachung oder Pflege erforderlich ist. Dazu gehören beispielsweise:
Darüber entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle – zum Beispiel die Art des Eingriffs, Ihr allgemeiner Gesundheitszustand oder bestehende Begleiterkrankungen. Für bestimmte Eingriffe sieht zudem die Schweizer Gesetzgebung vor, dass sie grundsätzlich ambulant durchgeführt werden sollen, sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen.
Ja. Viele Spitäler bieten sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen an. Daneben gibt es spezialisierte Tageskliniken oder Ambulatorien, die ausschliesslich ambulante Eingriffe durchführen. Ob Ihre Behandlung ambulant oder stationär erfolgt, hängt deshalb nicht vom Ort der Behandlung ab, sondern von Ihrem Gesundheitszustand und der Entscheidung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.
Der genaue Ablauf hängt vom Eingriff und von Ihrem Gesundheitszustand ab. In den meisten Fällen verläuft eine ambulante Behandlung wie folgt:
Der genaue Ablauf hängt vom Eingriff und von Ihrem Gesundheitszustand ab. In den meisten Fällen verläuft eine stationäre Behandlung wie folgt:
Dann empfehlen wir Ihnen, Ihren Versicherungsschutz mit der ambulanten Zusatzversicherung PRIMEO zu ergänzen. So profitieren Sie auch bei ambulanten Behandlungen von zusätzlichen Leistungen.
Dann empfehlen wir Ihnen die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL. So profitieren Sie bei stationären Spitalaufenthalten von zusätzlichen Leistungen wie mehr Komfort oder freier Arztwahl.
Mit PRIMEO und HOSPITAL profitieren Sie sowohl bei ambulanten als auch bei stationären Behandlungen von zusätzlichen Leistungen. So sind Sie unabhängig von der Art Ihrer Behandlung lückenlos geschützt.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.