Die 10 häufigsten Fragen zum Spitalaufenthalt

Ein bevorstehender Spitalaufenthalt will gut geplant sein. Wir erklären, wie Sie sich darauf am besten vorbereiten, welche hilfreichen Angebote es gibt und wer Sie bei der Vorbereitung unterstützt.

Sie müssen ins Krankenhaus? Da stellen sich plötzlich viele Fragen. Die bevorstehende Operation verunsichert Sie vielleicht auch. Dazu kommen administrative und organisatorische Dinge, um die Sie sich kümmern müssen. Aber keine Sorge: Mit etwas Vorbereitung sind Sie für den Spitalaufenthalt bestens gewappnet.

Die 10 häufigsten Fragen

Wir zeigen auf, was Sie vor Ihrem Aufenthalt im Krankenhaus besonders beachten sollten. Damit können Sie Ihren Aufenthalt gut informiert und Schritt für Schritt planen.

Grundsätzlich ja. Die Grundversicherung deckt die Kosten für Aufenthalte in Spitälern, die in der kantonalen Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt sind.

Bei einer ausserkantonalen Wahlbehandlung in einem «Listenspital» übernimmt die Grundversicherung die Kosten nur bis zum Tarif des Wohnkantons. Kosten, die diesen Tarif übersteigen, müssen Sie selbst zahlen. Es sei denn, Sie haben die Zusatzversicherung HOSPITAL Halbprivat oder HOSPITAL Privat. Sie decken auch diese Kosten. Zudem profitieren Sie von mehr Komfort und freier Arztwahl.

Was ist, wenn ein Spital nicht in der kantonalen Planungs- und Spitallisten aufgeführt ist? In diesem Fall besteht nur dann ein Leistungsanspruch, wenn Helsana mit dem Spital einen KVG-Vertrag abgeschlossen hat (siehe KVG-Vertragsspitalliste).

Bei den Spitalzusatzversicherungen ist zudem zu beachten, dass die Kosten für einen stationären Aufenthalt bei gewissen Spitälern und Belegärzten nicht oder nur beschränkt übernommen werden (siehe Liste der Spitäler und Belegärzte ohne oder ohne volle Kostendeckung).

Bei Fragen oder Unklarheiten zu Ihrem Spital-Aufenthalt, sind wir gerne für Sie da: 0844 80 81 82.

Aktuelle Mitteilung (15.05.2023)
Zurzeit übernehmen wir unter anderem keine Kosten für stationäre Aufenthalte in der Privatklinik Bethanien und der Klinik Pyramide am See in Zürich. Dies gilt sowohl für die Kosten aus der obligatorischen Grundversicherung (OKP) als auch aus den Spitalzusatzversicherungen HOSPITAL.*

* Siehe Auflistung auf allen drei Listen

Die Antwort hängt davon ab, wie Sie versichert sind. In der Grundversicherung ist dies nicht möglich. Bei unseren Zusatzversicherungen HOSPITAL Halbprivat oder HOSPITAL Privat hingegen können Sie Ihre Spitalärztin oder Ihren Spitalarzt frei wählen. Befindet sich die Wunschärztin oder der Wunscharzt respektive das Spital nicht auf der «Liste der Spitäler und Belegärzte ohne Kostendeckung», besteht volle Deckung.

Das Spital sendet Ihnen Eintrittsformulare zu. Senden Sie diese frühzeitig ausgefüllt zurück. Falls Sie Medikamente oder bestimmte Produkte brauchen, packen Sie genügend ein. Hinterlegen Sie Ihre Kontaktadresse bei Ihrer Familie oder Freunden. Bei einem längeren Aufenthalt lohnt es sich, Ihre Post umzuleiten oder zurückzubehalten. Fragen Sie eine Vertrauensperson, ob sie sich um Ihren Briefkasten, Ihre Pflanzen etc. kümmern kann. Erledigen Sie Zahlungen im Voraus. Organisieren Sie die Hinfahrt ins Spital und die Fahrt zurück nach Hause. Falls niemand Sie begleiten kann: Unsere Partnerin, das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), bietet einen Fahrdienst an. 

Rotkreuz-Fahrdienst

Falls Sie eine Spitalzusatzversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie Beiträge an diverse Unterstützungsangebote – unabhängig davon, ob es sich um einen geplanten oder einen notfallmässigen Spitalaufenthalt handelt. Im Angebot enthalten sind Haushaltshilfe sowie ein Kinderhütedienst und eine professionelle Kinderbetreuung. Die Grundversicherung bezahlt keine Beiträge an solche Hilfestellungen. 

Mehr über die Unterstützungsangebote nach oder während eines stationären Spitalaufenthaltes erfahren

Um die Kostenübernahme brauchen Sie sich in der Regel nicht zu kümmern: Diese klärt das Spital direkt mit Helsana. Bei Unklarheiten werden Sie kontaktiert. Falls Sie Ihre Grund- und Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Krankenkassen haben: Geben Sie dem Spital rechtzeitig beide Versicherungen an.

Das ist eine Leistung unserer Zusatzversicherungen HOSPITAL Halbprivat und HOSPITAL Privat. Beim «Rooming-in» darf ein naher Angehöriger oder eine nahe Angehörige bei Ihnen im Spital übernachten und sich verpflegen. Vielleicht sind Sie froh, eine vertraute Person bei sich zu haben. Je nach Spital werden Kosten für die Unterbringung der Angehörigen verlangt (Unterkunft und Verpflegung). Helsana übernimmt einen Teil dieser Kosten gemäss dem versicherten Betrag. Bei HOSPITAL Halbprivat sind dies 100 Franken pro Tag, für maximal 15 Tage pro Jahr – bei HOSPITAL Privat 200 Franken pro Tag, für maximal 15 Tage pro Jahr. 

Wenn Sie nur grundversichert sind, können Sie wechseln, müssen jedoch die Kosten für die halbprivate Abteilung (Zimmer, freie Arztwahl) selbst bezahlen. Haben Sie die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO abgeschlossen? Dann wird ein Teil des Upgrades übernommen. Wenn Sie von der allgemeinen zur halbprivaten Abteilung wechseln wollen, übernehmen wir 40 % der Leistungen – wenn Sie von der allgemeinen zur privaten Abteilung wechseln, 20 % der Leistungen. Zusätzlich geht die übliche Kostenbeteiligung zu Ihren Lasten (Spitalkostenbeitrag von 15 Franken pro Tag, Franchise und Selbstbehalt). Wir empfehlen Ihnen, bei einem geplanten Wechsel einen Kostenvoranschlag beim Spital zu bestellen.

Wenn Ihre Verlegung medizinisch notwendig ist, übernimmt das Krankenhaus, in dem Sie sich befinden, die Kosten für den Transport. Wenn Sie die Verlegung hingegen selbst wünschen, müssen Sie sie selbst bezahlen. 

Die Kosten für einen Einweisungs- oder Rettungstransport werden teilweise aus der Grund- und, falls vorhanden, teilweise aus ausgewählten Zusatzversicherungen übernommen. Haben Sie keine Zusatzversicherung, können ungedeckte Kosten entstehen. Diese müssen Sie übernehmen. 

Nein. Es gibt auch sogenannte Nichtpflichtleistungen. Diese müssen Sie selbst bezahlen. Dazu gehören Operationen, die in den Krankenversicherungsbedingungen unter «Leistungsausschlüsse» aufgeführt sind. Auch spezielle Behandlungen müssen Sie selbst bezahlen, wenn sie von der Grundversicherung nicht anerkannt sind, weil sie keinen Krankheitswert haben (z. B. Sterilisation, Fettabsaugen). Generell gilt: Aus der Grundversicherung werden nur Pflichtleistungen bezahlt, gemäss KVG-Gesetzgebung. Bei der Zusatzversicherung gehen die Leistungsausschlüsse weiter als jene des KVG. Sie sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Auch persönliche Auslagen wie Telefongespräche oder Coiffeur müssen Sie selbst bezahlen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig bei uns, ob eine Leistung übernommen wird oder nicht.

Wünschen Sie eine persönliche Beratung?

Unsere Fallberaterinnen und -berater unterstützen Sie bei Fragen rund um Ihren Spitalaufenthalt. Sie prüfen auch das Kostengutsprachegesuch Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin und helfen Ihnen bei schwierigen Entscheidungen. Auf Ihren Wunsch begleiten Sie die Fallberaterinnen und -berater vom Spitaleintritt bis zur Rückkehr. 

Mehr zur Fallberatung
Kostenlose Beratung zum Spitalaufenthalt
0844 80 81 82Montag bis Freitag, 8 – 18 Uhr (Lokaltarif Festnetz Schweiz / Mobiltarife gemäss Anbieter)

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Packliste – Das sollten Sie ins Spital mitnehmen

Was Sie wirklich brauchen? Nur das Nötigste. Auf unserer Packliste finden Sie alles, was Sie mitnehmen sollten.

Wie geht es nach dem Spitalaufenthalt weiter?

Sobald das Datum für Ihren Spitalaustritt feststeht, können Sie sich um Ihre Rückkehr kümmern. Dabei geht es etwa um folgende Fragen: Wie komme ich nach Hause? Benötige ich Unterstützung von der Spitex? Brauche ich Hilfsmittel? Muss ich in die Reha? All diese Fragen werden Ihr Arzt oder Ihre Ärztin sowie der Sozialdienst des Spitals mit Ihnen besprechen. Gemeinsam kümmern sie sich um Ihre Austrittsplanung und um die Koordination der Spitex, Reha etc. Auch unser Fallmanagement unterstützt Sie beim Spitalaustritt.

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