WORLD

Rund um den Globus sicher unterwegs. Und das für wenig Geld. Ihre Kosten sind gedeckt bei Notfallbehandlungen, Rettungen, Suchaktionen, Rücktransporten und vielem mehr.

  • Übernahme der Behandlungskosten im Ausland
  • Kostenübernahme und Organisation der Rückreise
  • Abschluss nur in Kombination mit der Grundversicherung möglich

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So funktioniert WORLD

Bei einem Notfall im Ausland wenden Sie sich so rasch wie möglich an unsere Notrufzentrale, damit wir alles Weitere für Sie koordinieren können.

  • Krankheit oder Unfall
  • Notrufzentrale
  • Weitere Behandlung

Wichtig: Sie befinden sich für weniger als 24 Monate im Ausland. Behandlungen für bestehende Leiden werden nicht durch WORLD gedeckt.

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Reiseversicherung WORLD zurück:

Für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen erhalten Sie 100% der Kosten zurück, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. 

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
In EU/EFTA-Staaten übernimmt sie die Kosten nach dem Sozialtarif des jeweiligen Aufenthaltslandes. Im übrigen Ausland wird höchstens doppelt so viel erstattet, wie die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons).

Voraussetzung
Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufzentrale. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.

Sie erhalten die gesamten Kosten für den Transport ins nächste geeignete Spital sowie an Ihren Wohnort erstattet.

Voraussetzung
Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufzentrale. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.

Sie erhalten bis 10'000 Franken pro Kalenderjahr für Such- und Bergungskosten, wenn Sie als vermisst galten oder geborgen werden mussten.

Voraussetzung
Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufzentrale. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.

Wenn Sie mehr als 7 Tage im Ausland hospitalisiert werden müssen, organisiert und bezahlt unsere Notrufzentrale die ausgewiesenen Kosten für die Hin- und Rückreise von ein bis zwei nahestehenden Personen höchstens bis zum Preis eines Economy-Fluges oder eines Bahnbillets 1. Klasse. 

Voraussetzung
Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich die Notrufzentrale. Wir koordinieren alle weiteren Schritte.

Sie erhalten 100% der Kosten für Ihre Rückreise zurückerstattet. 

Bei Unterbruch oder Abbruch Ihrer Reise erhalten Sie zusätzliche Kosten zurückerstattet, die damit im Zusammenhang  stehen: bis max. 10'000 Franken pro Person / max. 20‘000 Franken pro Familie. 

Vorteile für Zusatzversicherte

Stellen Sie uns Ihre Gesundheitsfragen, wir liefern hilfreiche Antworten.

Sammeln Sie jährlich Pluspunkte im Wert von über 300 Franken.

Erreichen Sie Ihre Ziele mit unserem digitalen Gesundheitscoach.

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Notfall im Ausland?
+41 58 340 16 11Als Kunde von WORLD stehen wir Ihnen über unsere Notrufzentrale rund um die Uhr zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen

Medizinische Notfälle im Ausland können sehr hohe Kosten verursachen – teilweise noch viel höhere als in der Schweiz. Wenn Sie etwa in medizinischen Hochpreisländern wie den USA, Japan, Kanada oder Australien erkranken oder verunfallen, reicht die Kostenübernahme durch die Grundversicherung bei Weitem nicht aus. Und wenn Sie zur medizinischen Versorgung zurück in die Schweiz geholt werden müssen – etwa im Ambulanzjet –, können hohe Kosten entstehen, welche die Grundversicherung nicht abdeckt.

Nein, mit der Krankenpflege-Zusatzversicherung TOP sind Sie bei medizinischen Notfällen während einer Reise ins Ausland bereits ausreichend versichert. Dasselbe gilt für die beiden Krankenpflege-Zusatzversicherungen COMPLETA und OMNIA.

Die Reiseversicherung WORLD ist vor allem für Personen sinnvoll, die mehr Schutz bei Auslandreisen wünschen und nicht bereits eine Krankenpflege-Zusatzversicherung haben.

Nein, für den Abschluss von WORLD wird keine Gesundheitsdeklaration verlangt, da vorbestehende Leiden generell nicht versichert sind. Sie können also keine Leistungen für Leiden oder Ereignisse einfordern, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns oder der Reisebuchung bereits eingetreten oder für Sie bereits erkennbar waren.

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