PREMED-24

Bei gesundheitlichen Problemen rufen Sie stets die kostenlose medizinische Beratung an: 0800 773 633. Dort werden Sie unverbindlich beraten. So können Sie unnötige Arztbesuche vermeiden und profitieren von einem attraktiven Prämienrabatt.

  • Unverbindliche medizinische Telefonberatung rund um die Uhr
  • Schnelle Hilfe bei Beschwerden in einer Helsana-Partnerapotheke – kostenlos und ohne Termin
  • Attraktiver Prämienrabatt

Vertiefte Beratung in Helsana-Partnerapotheken

Das Auge brennt, das Ohr schmerzt oder die Haut juckt? Unsere Partnerapotheken stehen Ihnen ab 2026 schweizweit zur Seite – auch ohne Termin. Bei einfachen akuten Beschwerden erhalten Sie rasche Behandlung – bei Bedarf in einem separaten Beratungsraum. Wir übernehmen für Sie die Kosten. Sie bezahlen keine Franchise und keinen Selbstbehalt.

So funktioniert PREMED-24


Ob Therapie, Überweisung an einen Spezialisten oder eine Spezialistin oder Einweisung ins Spital: Das Zentrum für Telemedizin ist Ihre erste Anlaufstelle. Die vorgeschlagene Behandlung ist eine Empfehlung. Sie selbst entscheiden über das weitere Vorgehen.

  • Krankheit oder Unfall
  • Medizinische Beratungshotline
  • Weitere Behandlung

Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an eine Notärztin, einen Notarzt oder ein Spital.

  • Notfall
  • Notarzt oder Spital

Ihre exklusiven Vorteile bei Helsana

  • Immer alles zur Hand mit der myHelsana App
  • Schnelle und unkomplizierte Rückvergütung
  • Medizinische Beratung durch Medi24 rund um die Uhr
  • Zugang zu BetterDoc: schnell die passende Spezialistin oder den passenden Spezialisten finden
  • Mit Helsana+ Punkte sammeln und über 75 Franken pro Jahr auszahlen lassen

Versicherte Leistungen

Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem Versicherungsmodell PREMED-24 zurück.

Sie erhalten die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).

Spitalwahl

Sie geniessen freie Spitalwahl unter allen Spitälern der Schweiz, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler), erhalten jedoch maximal die Kosten bis zum Tarif Ihres Wohnkantons.

Ausnahmen

  • Sie müssen aus medizinischen Gründen ein ausserkantonales Spital aufsuchen.
  • Ein ausserkantonales Spital ist auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt.

Spitalaufenthalt

Falls Sie ein alternatives Versicherungsmodell gewählt haben, erhalten Sie die Leistungen nur unter folgenden Bedingungen:

  • BeneFit PLUS Hausarzt: Der Spitalaufenthalt wird von Ihrem Hausarzt bzw. von Ihrer Gruppenpraxis angeordnet.
  • BeneFit PLUS Telemedizin: Der Spitalaufenthalt wird von einem Arzt des Zentrums für Telemedizin angeordnet.
  • BeneFit PLUS Flexmed: Der Spitalaufenthalt wird von Ihrer Hausarzt- oder Gruppenpraxis oder einem Arzt des Zentrums für Telemedizin angeordnet.
  • PREMED-24: Vor dem Spitalaufenthalt konsultieren Sie die Beratungshotline und lassen sich unverbindlich beraten.

Bei einem Notfall erhalten Sie in den EU/EFTA-Staaten den jeweiligen Sozialtarif. In allen übrigen Ländern erstatten wir maximal das Doppelte des in der Schweiz versicherten Betrages. 

Auslandbehandlung notfallmässig (ambulant und stationär)

Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen haben Sie innerhalb EU/EFTA/UK denselben Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser oder Ambulanzen) wie die Einwohner des jeweiligen Landes. Bei medizinischen Notfällen erhalten Sie deshalb die Kosten nach dem Sozialtarif des Aufenthaltslandes.

Im restlichen Ausland erhalten Sie die Kosten für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz von der Grundversicherung übernommen würde (Tarif Ihres Wohnkantons).

Nehmen Sie Ihre Versichertenkarte mit auf die Reise und tragen Sie sie stets auf sich. Die einheitlich gestaltete Rückseite gilt als Europäische Krankenversicherungskarte und wird innerhalb EU/EFTA/UK anerkannt.

Für Transporte erhalten Sie 50% der Kosten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr. Bei Rettungsaktionen erstatten wir 50% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr.

Transport

Sie erhalten gesamthaft 50% der Kosten bis 500 Franken pro Kalenderjahr für einen geplanten Transport zu einer medizinisch notwendigen Behandlung.

Voraussetzung

Sie wählen dafür ein anerkanntes Transportmittel wie ein Spitex-Fahrzeug, ein Rollstuhltaxi, ein Behindertenfahrzeug oder einen Krankenwagen.

Rettung

Sie erhalten 50% der Kosten bis 5000 Franken pro Kalenderjahr für Rettungsaktionen in der Schweiz.

Sie erhalten die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.

Sind mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt 40% betragen.

Spezialitätenliste (SL)

Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.

Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz für Behandlungen durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktiker und medizinisches Hilfspersonal wie Physio- und Ergotherapeuten, Pflegefachpersonen, Hebammen, Logopäden usw.

Voraussetzungen

Die Behandlung ist ärztlich verordnet und im Leistungskatalog der Grundversicherung aufgeführt.

Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.

Sie erhalten Beiträge an die Kosten für folgende Methoden der Komplementärmedizin:

  • Anthroposophische Medizin
  • Klassische Homöopathie
  • Phytotherapie
  • Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
  • Akupunktur

Die Kosten werden nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz zurückerstattet.

Voraussetzung

Ihr Arzt besitzt einen anerkannten Fähigkeitsausweis der Schweizer Ärztegesellschaft (FMH) für diese Methoden.

Sie erhalten die Kosten für bestimmte vorsorgliche Untersuchungen und Massnahmen.

Sie erhalten die Kosten für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie für vorsorgliche Massnahmen – zum Beispiel einzelne Impfungen, die von einem Arzt angeordnet oder durchgeführt werden.

Alle drei Jahre erhalten Frauen die Kosten für eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung. Die Kosten für Mammografien erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen.

Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft, welche Untersuchungen von der Grundversicherung bezahlt werden.

Sie erhalten die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände.

Sie erhalten die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände wie Krücken, Blutzuckermessgeräte, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Kompressionsstrümpfe usw.

Voraussetzungen

Die Hilfsmittel sind in der Mittel- und Gegenstandsliste aufgeführt und bei einer zugelassenen Abgabestelle beziehbar.

Mittel- und Gegenstandsliste (MiGeL)

Sie erhalten Kosten für Untersuchungen und Massnahmen zur Geburtsvorbereitung. 

Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen

  • Während einer regulären Schwangerschaft haben Sie Anrecht auf sieben Kontrolluntersuchungen bei einem Arzt oder einer Hebamme.       
  • Zusätzlich vergüten wir Ihnen zwei ärztlich durchgeführte Ultraschalluntersuchungen.
  • Bei einer Risikoschwangerschaft sind die Kosten für alle notwendigen Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen gedeckt. 

Stillberatung                                                       

Sie erhalten drei Stillberatungen, durchgeführt durch Hebammen oder speziell in Stillberatung ausgebildete Pflegefachpersonen.

Geburtsvorbereitung

Sie erhalten 150 Franken pro Kalenderjahr für

  • Geburtsvorbereitungskurse, welche die Hebamme einzeln oder in Gruppen durchführt

oder

  • für ein Beratungsgespräch mit der Hebamme im Hinblick auf die Geburt, die Planung und Organisation des Wochenbetts zu Hause und die Stillvorbereitung.

Hausgeburt

Für eine Hausgeburt erhalten Sie die Kosten nach dem geltenden Tarif oder Vertrag der Hebamme.

Spitalaufenthalt

Falls Sie ein alternatives Versicherungsmodell gewählt haben, erhalten Sie die Leistungen nur unter folgenden Bedingungen:

  • BeneFit PLUS Hausarzt: Der Spitalaufenthalt wird von Ihrem Hausarzt bzw. von Ihrer Gruppenpraxis angeordnet.
  • BeneFit PLUS Telemedizin: Der Spitalaufenthalt wird von einem Arzt des Zentrums für Telemedizin angeordnet.
  • PREMED-24: Vor dem Spitalaufenthalt konsultieren Sie die Beratungshotline und lassen sich unverbindlich beraten.

Sie erhalten die Kosten nach Tarif Ihres Wohnkantons für Ihren Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).

Ausnahmen

  • Sie müssen aus medizinischen Gründen ein ausserkantonales Spital aufsuchen.
  • Ein ausserkantonales Spital ist auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt.

Sie erhalten Beiträge an die Kosten für die Pflege zu Hause (Spitex) und im Pflegeheim.

Spitex

Bei der Pflege zu Hause legt die Pflegefachperson Ihren voraussichtlichen Pflegebedarf anhand des benötigten Zeitaufwandes fest. Diesen bezahlen wir nach dem entsprechenden gesetzlich festgelegten Beitrag in Franken. Voraussetzung ist, dass die Spitex (Hauskrankenpflege) ärztlich verordnet und die gewählte Spitex-Organisation oder Pflegefachperson qualifiziert und anerkannt ist.

Pflegeheim

Sie erhalten die Kosten nach dem vorgesehenen Tarif für Pflegeleistungen in einem Pflegeheim. Der Tarif richtet sich nach dem Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit, der bei Ihrem Eintritt abgeklärt wird.

Die Pensionskosten (Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim) dürfen wir aus der Grundversicherung nicht übernehmen.

Sie erhalten 10 Franken pro Tag für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.

Sie erhalten 10 Franken pro Tag während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.

Voraussetzungen

  • Die Badekur ist medizinisch ausgewiesen.
  • Die Badekur wird Ihnen von einem Arzt verordnet.
  • Die Badekur wird in einem anerkannten Heilbad durchgeführt.

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Häufig gestellte Fragen

Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz
(KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.

 

Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.

Sie erhalten eine medizinische Erstberatung per Telefon – rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Zudem profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  • Die Beratung ist für Sie kostenlos (je nach Telefonanbieter können Verbindungskosten anfallen).
  • Sie vermeiden unnötige Arztbesuche.
  • Die medizinische Erstbeurteilung ist für Sie ohne Verpflichtung. Sie entscheiden selbst über das weitere Vorgehen.
  • Attraktiver Prämienrabatt

Ja, wenn Sie zuvor die Beratungshotline von PREMED-24 kontaktiert haben, können Sie danach bei Bedarf einen Termin bei einer Ärztin, einem Arzt Ihrer Wahl vereinbaren.

 

Viele gesundheitliche Fragen können jedoch bereits während der telefonischen Beratung geklärt werden. Oftmals ist ein Arztbesuch danach gar nicht mehr notwendig.

Mit Ihrem Entscheid für das Beratungshotline-Modell PREMED-24 haben Sie sich verpflichtet, bei gesundheitlichen Problemen zuerst immer PREMED-24 zu kontaktieren. Falls Sie eine Spezialistin, einen Spezialisten benötigen, können Sie danach einen Termin bei einer Ärztin, einem Arzt Ihrer Wahl vereinbaren. Weiter können Sie den Service von BetterDoc kostenlos nutzen und den für Sie am besten geeigneten Spezialisten finden.

 

Sollten Sie ohne vorgängige Konsultation der Beratungshotline direkt eine Spezialistin, einen Spezialisten aufsuchen, missachten Sie damit die Regeln dieses alternativen Versicherungsmodells. Helsana kann Sie deshalb in das Standardmodell der Grundversicherung umteilen. Dadurch verlieren Sie den mit dem Beratungshotline-Modell verbundenen Rabatt auf Ihre Grundversicherungsprämie.

Anrufe unter der Telefonnummer des Zentrums für Telemedizin sind grundsätzlich kostenlos. Je nach Telefonanbieter können aber Verbindungskosten anfallen.

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Weitere Modelle der Grundversicherung

Helsana bietet die Grundversicherung in einer Standardvariante und in vier alternativen Modellen an. Die Leistungen sind bei allen Modellen gleich.

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