Bei gesundheitlichen Problemen rufen Sie stets die kostenlose medizinische Beratung an: 0800 773 633. Dort werden Sie unverbindlich beraten. So können Sie unnötige Arztbesuche vermeiden und profitieren von einem attraktiven Prämienrabatt.
Das Auge brennt, das Ohr schmerzt oder die Haut juckt? Unsere Partnerapotheken stehen Ihnen ab 2026 schweizweit zur Seite – auch ohne Termin. Bei einfachen akuten Beschwerden erhalten Sie rasche Behandlung – bei Bedarf in einem separaten Beratungsraum. Wir übernehmen für Sie die Kosten. Sie bezahlen keine Franchise und keinen Selbstbehalt.
Ob Therapie, Überweisung an einen Spezialisten oder eine Spezialistin oder Einweisung ins Spital: Das Zentrum für Telemedizin ist Ihre erste Anlaufstelle. Die vorgeschlagene Behandlung ist eine Empfehlung. Sie selbst entscheiden über das weitere Vorgehen.
Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an eine Notärztin, einen Notarzt oder ein Spital.
Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem Versicherungsmodell PREMED-24 zurück.
Sie geniessen freie Spitalwahl unter allen Spitälern der Schweiz, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler), erhalten jedoch maximal die Kosten bis zum Tarif Ihres Wohnkantons.
Falls Sie ein alternatives Versicherungsmodell gewählt haben, erhalten Sie die Leistungen nur unter folgenden Bedingungen:
Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen haben Sie innerhalb EU/EFTA/UK denselben Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser oder Ambulanzen) wie die Einwohner des jeweiligen Landes. Bei medizinischen Notfällen erhalten Sie deshalb die Kosten nach dem Sozialtarif des Aufenthaltslandes.
Im restlichen Ausland erhalten Sie die Kosten für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz von der Grundversicherung übernommen würde (Tarif Ihres Wohnkantons).
Nehmen Sie Ihre Versichertenkarte mit auf die Reise und tragen Sie sie stets auf sich. Die einheitlich gestaltete Rückseite gilt als Europäische Krankenversicherungskarte und wird innerhalb EU/EFTA/UK anerkannt.
Sie erhalten gesamthaft 50% der Kosten bis 500 Franken pro Kalenderjahr für einen geplanten Transport zu einer medizinisch notwendigen Behandlung.
Sie wählen dafür ein anerkanntes Transportmittel wie ein Spitex-Fahrzeug, ein Rollstuhltaxi, ein Behindertenfahrzeug oder einen Krankenwagen.
Sie erhalten 50% der Kosten bis 5000 Franken pro Kalenderjahr für Rettungsaktionen in der Schweiz.
Sie erhalten die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.
Sind mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt 40% betragen.
Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz für Behandlungen durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktiker und medizinisches Hilfspersonal wie Physio- und Ergotherapeuten, Pflegefachpersonen, Hebammen, Logopäden usw.
Die Behandlung ist ärztlich verordnet und im Leistungskatalog der Grundversicherung aufgeführt.
Sie erhalten Beiträge an die Kosten für folgende Methoden der Komplementärmedizin:
Die Kosten werden nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz zurückerstattet.
Ihr Arzt besitzt einen anerkannten Fähigkeitsausweis der Schweizer Ärztegesellschaft (FMH) für diese Methoden.
Sie erhalten die Kosten für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie für vorsorgliche Massnahmen – zum Beispiel einzelne Impfungen, die von einem Arzt angeordnet oder durchgeführt werden.
Alle drei Jahre erhalten Frauen die Kosten für eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung. Die Kosten für Mammografien erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen.
Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft, welche Untersuchungen von der Grundversicherung bezahlt werden.
Sie erhalten die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände wie Krücken, Blutzuckermessgeräte, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Kompressionsstrümpfe usw.
Die Hilfsmittel sind in der Mittel- und Gegenstandsliste aufgeführt und bei einer zugelassenen Abgabestelle beziehbar.
Sie erhalten drei Stillberatungen, durchgeführt durch Hebammen oder speziell in Stillberatung ausgebildete Pflegefachpersonen.
Sie erhalten 150 Franken pro Kalenderjahr für
oder
Für eine Hausgeburt erhalten Sie die Kosten nach dem geltenden Tarif oder Vertrag der Hebamme.
Falls Sie ein alternatives Versicherungsmodell gewählt haben, erhalten Sie die Leistungen nur unter folgenden Bedingungen:
Sie erhalten die Kosten nach Tarif Ihres Wohnkantons für Ihren Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).
Bei der Pflege zu Hause legt die Pflegefachperson Ihren voraussichtlichen Pflegebedarf anhand des benötigten Zeitaufwandes fest. Diesen bezahlen wir nach dem entsprechenden gesetzlich festgelegten Beitrag in Franken. Voraussetzung ist, dass die Spitex (Hauskrankenpflege) ärztlich verordnet und die gewählte Spitex-Organisation oder Pflegefachperson qualifiziert und anerkannt ist.
Sie erhalten die Kosten nach dem vorgesehenen Tarif für Pflegeleistungen in einem Pflegeheim. Der Tarif richtet sich nach dem Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit, der bei Ihrem Eintritt abgeklärt wird.
Die Pensionskosten (Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim) dürfen wir aus der Grundversicherung nicht übernehmen.
Sie erhalten 10 Franken pro Tag während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.
Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz
(KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
Sie erhalten eine medizinische Erstberatung per Telefon – rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. Zudem profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
Ja, wenn Sie zuvor die Beratungshotline von PREMED-24 kontaktiert haben, können Sie danach bei Bedarf einen Termin bei einer Ärztin, einem Arzt Ihrer Wahl vereinbaren.
Viele gesundheitliche Fragen können jedoch bereits während der telefonischen Beratung geklärt werden. Oftmals ist ein Arztbesuch danach gar nicht mehr notwendig.
Mit Ihrem Entscheid für das Beratungshotline-Modell PREMED-24 haben Sie sich verpflichtet, bei gesundheitlichen Problemen zuerst immer PREMED-24 zu kontaktieren. Falls Sie eine Spezialistin, einen Spezialisten benötigen, können Sie danach einen Termin bei einer Ärztin, einem Arzt Ihrer Wahl vereinbaren. Weiter können Sie den Service von BetterDoc kostenlos nutzen und den für Sie am besten geeigneten Spezialisten finden.
Sollten Sie ohne vorgängige Konsultation der Beratungshotline direkt eine Spezialistin, einen Spezialisten aufsuchen, missachten Sie damit die Regeln dieses alternativen Versicherungsmodells. Helsana kann Sie deshalb in das Standardmodell der Grundversicherung umteilen. Dadurch verlieren Sie den mit dem Beratungshotline-Modell verbundenen Rabatt auf Ihre Grundversicherungsprämie.
Anrufe unter der Telefonnummer des Zentrums für Telemedizin sind grundsätzlich kostenlos. Je nach Telefonanbieter können aber Verbindungskosten anfallen.
Erst bei einer Konsultation nach einer Überweisung durch die medizinische Fachperson oder den Arzt des Telemedizinzentrums.
Alle Personen, die in der Schweiz leben (offizieller Wohnsitz).
Wenn Sie die gesetzliche Standardvariante BASIS mit einer Franchise von 300 Franken bei uns versichert haben, können Sie jeweils zum Ersten eines Monats zu diesem alternativen Versicherungsmodell wechseln und von dessen Vorteilen profitieren.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung ändern möchten.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Erwachsene ab 18 Jahren können entweder die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken oder eine von fünf Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken wählen. Je höher Ihre Franchise ist, desto günstiger wird Ihre Prämie der Grundversicherung.
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.
Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise in Ihrem Fall sinnvoll ist? Unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen gerne weiter: 0844 80 81 82.
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Sie können die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen. Es gelten folgende Fristen:
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Anspruch auf Prämienverbilligung (PV) haben Personen, deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Die Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Oft kommt sie erst in Gang, wenn der Versicherte anfragt. Es lohnt sich deshalb, bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton nachzufragen, ob auch Sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung haben.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie bei der Grundversicherung Prämien sparen können.
Unsere Partnerapotheken finden Sie hier.
Die Kosten für die vertiefte Beratung (exkl. zusätzlich anfallende Kosten wie Medikamente oder weitere Leistungen) übernimmt Helsana für BeneFit PLUS Flexmed-, BeneFit PLUS Telmed- und Premed24-Versicherte. Auch, wenn die Kostenbeteiligung noch nicht ausgeschöpft ist.
Nein. Sie können ohne vorherige Absprache zur Partnerapotheke gehen.
Konnte das gesundheitliche Problem von der Partnerapotheke nicht abschliessend geklärt werden, wenden Sie sich an die medizinische Beratungshotline.
Helsana bietet die Grundversicherung in einer Standardvariante und in vier alternativen Modellen an. Die Leistungen sind bei allen Modellen gleich.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.