Bei gesundheitlichen Problemen rufen Sie immer zuerst das unabhängige Zentrum für Telemedizin an: 0800 800 090. Sie erhalten rund um die Uhr medizinische Unterstützung und einen attraktiven Prämienrabatt.
Das Auge brennt, das Ohr schmerzt oder die Haut juckt? Unsere Partnerapotheken stehen Ihnen ab 2026 schweizweit zur Seite – auch ohne Termin. Bei einfachen akuten Beschwerden erhalten Sie rasche Behandlung – bei Bedarf in einem separaten Beratungsraum. Wir übernehmen für Sie die Kosten. Sie bezahlen keine Franchise und keinen Selbstbehalt.
Ob Therapiemassnahme, Überweisung an eine Spezialistin, einen Spezialisten oder Einweisung ins Spital: Das Zentrum für Telemedizin ist Ihre erste Anlaufstelle. Die vorgeschlagene Behandlung ist verbindlich.
Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an eine Notärztin, einen Notarzt oder ein Spital.
Wichtig: Melden Sie auch Notfälle anschliessend bei der telemedizinischen Betreuung an.
Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem Telmed-Modell zurück.
Sie geniessen freie Spitalwahl unter allen Spitälern der Schweiz, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler), erhalten jedoch maximal die Kosten bis zum Tarif Ihres Wohnkantons.
Falls Sie ein alternatives Versicherungsmodell gewählt haben, erhalten Sie die Leistungen nur unter folgenden Bedingungen:
Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen haben Sie innerhalb EU/EFTA/UK denselben Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser oder Ambulanzen) wie die Einwohner des jeweiligen Landes. Bei medizinischen Notfällen erhalten Sie deshalb die Kosten nach dem Sozialtarif des Aufenthaltslandes.
Im restlichen Ausland erhalten Sie die Kosten für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz von der Grundversicherung übernommen würde (Tarif Ihres Wohnkantons).
Nehmen Sie Ihre Versichertenkarte mit auf die Reise und tragen Sie sie stets auf sich. Die einheitlich gestaltete Rückseite gilt als Europäische Krankenversicherungskarte und wird innerhalb EU/EFTA/UK anerkannt.
Sie erhalten gesamthaft 50% der Kosten bis 500 Franken pro Kalenderjahr für einen geplanten Transport zu einer medizinisch notwendigen Behandlung.
Sie wählen dafür ein anerkanntes Transportmittel wie ein Spitex-Fahrzeug, ein Rollstuhltaxi, ein Behindertenfahrzeug oder einen Krankenwagen.
Sie erhalten 50% der Kosten bis 5000 Franken pro Kalenderjahr für Rettungsaktionen in der Schweiz.
Sie erhalten die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.
Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz für Behandlungen durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktiker und medizinisches Hilfspersonal wie Physio- und Ergotherapeuten, Pflegefachpersonen, Hebammen, Logopäden usw.
Die Behandlung ist ärztlich verordnet und im Leistungskatalog der Grundversicherung aufgeführt.
Sie erhalten Beiträge an die Kosten für folgende Methoden der Komplementärmedizin:
Die Kosten werden nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz zurückerstattet.
Ihr Arzt besitzt einen anerkannten Fähigkeitsausweis der Schweizer Ärztegesellschaft (FMH) für diese Methoden.
Sie erhalten die Kosten für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie für vorsorgliche Massnahmen – zum Beispiel einzelne Impfungen, die von einem Arzt angeordnet oder durchgeführt werden.
Alle drei Jahre erhalten Frauen die Kosten für eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung. Die Kosten für Mammografien erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen.
Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft, welche Untersuchungen von der Grundversicherung bezahlt werden.
Sie erhalten die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände wie Krücken, Blutzuckermessgeräte, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Kompressionsstrümpfe usw.
Die Hilfsmittel sind in der Mittel- und Gegenstandsliste aufgeführt und bei einer zugelassenen Abgabestelle beziehbar.
Sie erhalten drei Stillberatungen, durchgeführt durch Hebammen oder speziell in Stillberatung ausgebildete Pflegefachpersonen.
Sie erhalten 150 Franken pro Kalenderjahr für
oder
Für eine Hausgeburt erhalten Sie die Kosten nach dem geltenden Tarif oder Vertrag der Hebamme.
Falls Sie ein alternatives Versicherungsmodell gewählt haben, erhalten Sie die Leistungen nur unter folgenden Bedingungen:
Sie erhalten die Kosten nach Tarif Ihres Wohnkantons für Ihren Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).
Bei der Pflege zu Hause legt die Pflegefachperson Ihren voraussichtlichen Pflegebedarf anhand des benötigten Zeitaufwandes fest. Diesen bezahlen wir nach dem entsprechenden gesetzlich festgelegten Beitrag in Franken. Voraussetzung ist, dass die Spitex (Hauskrankenpflege) ärztlich verordnet und die gewählte Spitex-Organisation oder Pflegefachperson qualifiziert und anerkannt ist.
Sie erhalten die Kosten nach dem vorgesehenen Tarif für Pflegeleistungen in einem Pflegeheim. Der Tarif richtet sich nach dem Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit, der bei Ihrem Eintritt abgeklärt wird.
Die Pensionskosten (Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim) dürfen wir aus der Grundversicherung nicht übernehmen.
Sie erhalten 10 Franken pro Tag während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.
Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
Gut zu wissen: Über das Kundenportal und über die myHelsana App werden Sie bei akuten medizinischen Anliegen auch digital unterstützt, z. B. mit dem Symptom-Checker und die medizinische Videokonsultation. Ausserdem können vergangene sowie geplante Behandlungen jederzeit einsehen. Weiter können Sie über den Service von BetterDoc kostenlos passende Spezialistinnen und Spezialisten finden und die Empfehlung dem Zentrum für Telemedizin melden. BetterDoc hilft auch bei Zweifeln zu laufenden Behandlungen, z. B. vor einem Eingriff.
Bei bestimmten Erkrankungen ist dies möglich. Die medizinische Fachperson oder die Ärztin, der Arzt des Telemedizinzentrums bespricht dies gerne mit Ihnen.
Die medizinische Fachperson oder die Ärztin, der Arzt des Zentrums für Telemedizin wird mit Ihnen die Überweisung besprechen und Ihnen verschiedene geeignete Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Nähe vorschlagen. Sie wählen eine oder einen der vorgeschlagenen Ärztinnen und Ärzte. Wenn Sie bereits eine Hausarztpraxis haben, werden Sie an diese überwiesen.
Sie können Fotos übermitteln und diese von einer Ärztin, einem Arzt beurteilen lassen. Auf Wunsch kann die medizinische Konsultation auch über Videotelefonie erfolgen.
Ja, bei Bedarf zieht das Zentrum für Telemedizin einen Kinderarzt beratend hinzu.
Mit Ihrem Entscheid für BeneFit PLUS Telmed haben Sie sich verpflichtet, bei gesundheitlichen Problemen stets das Zentrum für Telemedizin anzurufen. Falls Sie eine Spezialistin benötigen, wird das Zentrum für Telemedizin Sie an eine solche überweisen. Weiter können Sie über den Service von BetterDoc kostenlos passende Spezialistinnen und Spezialisten finden und die Empfehlung dem Zentrum für Telemedizin melden. BetterDoc hilft auch bei Zweifeln zu laufenden Behandlungen, z. B. vor einem Eingriff.
Sollten Sie ohne vorgängige Überweisung direkt einen Spezialisten oder eine Spezialistin aufsuchen, missachten Sie damit die Regeln des Telmed-Modells. Helsana kann Sie deshalb in das Standardmodell der Grundversicherung umteilen. Dadurch verlieren Sie den mit dem Telmed-Modell verbundenen Rabatt auf Ihre Grundversicherungsprämie.
Der Behandlungspfad umfasst alle Schritte der medizinischen Betreuung bis zu Ihrer vollständigen Genesung.
Den für Sie optimalen und verbindlichen Behandlungspfad legen Sie gemeinsam mit der medizinischen Fachperson oder dem Arzt des Telemedizinzentrums fest.
Sie informieren das Zentrum für Telemedizin, damit dieses immer über den aktuellen Stand Ihrer Behandlung informiert ist.
Anrufe unter der Telefonnummer des Zentrums für Telemedizin sind grundsätzlich kostenlos. Je nach Telefonanbieter können jedoch Verbindungskosten anfallen.
Erst bei einer Realkonsultation nach einer Überweisung durch die medizinische Fachperson oder den Arzt des Telemedizinzentrums.
Auch bei chronischen Erkrankungen wenden Sie sich zuerst an die medizinische Fachperson oder den Arzt des Telemedizinzentrums. Diese regeln mit Ihnen die weitere Kontaktaufnahme. Es ist möglich, dass längere kontaktfreie Zeiträume vereinbart werden oder eine Dauerüberweisung für ein Jahr ausgestellt wird.
Ja, auch für Impfungen wenden Sie sich zuerst an die telemedizinische Gesundheitsberatung.
Alle Personen, die in der Schweiz leben (offizieller Wohnsitz).
Wenn Sie die gesetzliche Standardvariante BASIS mit einer Franchise von 300 Franken bei uns versichert haben, können Sie jeweils zum Ersten eines Monats zu diesem alternativen Versicherungsmodell wechseln und von dessen Vorteilen profitieren.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung ändern möchten.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Erwachsene ab 18 Jahren können entweder die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken oder eine von fünf Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken wählen. Je höher Ihre Franchise ist, desto günstiger wird Ihre Prämie der Grundversicherung.
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.
Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise in Ihrem Fall sinnvoll ist? Unsere Kundenbetreuer helfen Ihnen gerne weiter: 0844 80 81 82.
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Sie können die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen. Es gelten folgende Fristen:
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Anspruch auf Prämienverbilligung (PV) haben Personen, deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Die Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Oft kommt sie erst in Gang, wenn der Versicherte anfragt. Es lohnt sich deshalb, bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton nachzufragen, ob auch Sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung haben.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie bei der Grundversicherung Prämien sparen können.
Unsere Partnerapotheken finden Sie hier.
Die Kosten für die vertiefte Beratung (exkl. zusätzlich anfallende Kosten wie Medikamente oder weitere Leistungen) übernimmt Helsana für BeneFit PLUS Flexmed-, BeneFit PLUS Telmed- und Premed24-Versicherte. Auch, wenn die Kostenbeteiligung noch nicht ausgeschöpft ist.
Nein. Sie können ohne vorherige Absprache zur Partnerapotheke gehen.
Konnte das gesundheitliche Problem von der Partnerapotheke nicht abschliessend geklärt werden, wenden Sie sich an das Zentrum für Telemedizin.
Helsana bietet die Grundversicherung in einer Standardvariante und in vier alternativen Modellen an. Die Leistungen sind bei allen Modellen gleich.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.