Ihre flexible, stationäre Spitalzusatzversicherung mit freier Abteilungswahl von Fall zu Fall (mit Kostenbeteiligung). Freie Arzt- und Spitalwahl bei den von Helsana anerkannten Spitälern und Ärzten.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL FLEX zurück:
Sie entscheiden von Fall zu Fall, ob Sie lieber in der allgemeinen (Mehrbettzimmer), halbprivaten (Zweibettzimmer) oder privaten Abteilung (Einzelzimmer) liegen möchten. Je nach gewählter Abteilung tragen Sie einen Teil der Kosten selbst:
Es werden lediglich die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) erstattet.
Sie geniessen freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Beachten Sie bitte, dass bei den von Helsana nicht anerkannten Spitälern Kosten anfallen, die Sie selbst übernehmen müssen.
Ihnen stehen grundsätzlich alle Schweizer Spitäler zur Auswahl, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler). Ist das Spital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt, werden die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) übernommen. Das gilt auch bei Notfällen oder medizinisch notwendigen Behandlungen, die in Ihrem Wohnkanton nicht angeboten werden. Möchten Sie sich jedoch aus persönlichen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen, das in Ihrem Wohnkanton nicht als Listenspital geführt wird, erstattet die Grundversicherung lediglich den Betrag, welcher in Ihrem Wohnkanton vergütet wird (Basistarif). Fällt der Tarif des gewählten Spitals höher aus, bezahlen Sie die Mehrkosten selbst.
Bei Unterbringung in der halbprivaten oder privaten Abteilung haben Sie schweizweit freie Arztwahl in einem von Helsana anerkannten Spital. So können Sie sich beispielsweise vom Chefarzt operieren lassen.
Bitte beachten Sie: Bei den von Helsana nicht anerkannten Ärzten können Kosten anfallen, die Sie selbst übernehmen müssen.
Wichtig: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zur Arzt- und Spitalwahl gelten ausschliesslich für Versicherte, die HOSPITAL FLEX mit den zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) Ausgabe 1. Januar 2025 abgeschlossen haben.
Sollten Sie HOSPITAL FLEX noch mit den ZVB-Ausgaben vom 1. Januar 2012 oder 2014 abgeschlossen haben, finden Sie nachfolgend die für Sie relevanten Informationen:
Für notfallmässige stationäre oder gezielte stationäre Auslandsbehandlungen erhalten Sie bis max. 1000 Franken pro Tag während max. 60 Tagen pro Kalenderjahr. Damit können Sie bei notfallmässigen Auslandsbehandlungen die Kosten bezahlen, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Lassen Sie sich gezielt im Ausland behandeln, können Sie mit dem finanziellen Zuschuss die Behandlungskosten ausgleichen, jedoch müssen Sie vorher eine Kostengutsprache bei uns einholen.
Je nach gewählter Variante erhalten Sie folgende Beiträge ausbezahlt:
Innerhalb EU/EFTA/UK werden die Kosten für ungeplante Auslandsbehandlungen nach dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag des jeweiligen Aufenthaltslandes erstattet. Im übrigen Ausland wird höchstens die doppelte Summe erstattet, welche die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons). Dieser Betrag reicht in vielen Ländern jedoch nicht annähernd aus, um die Behandlungskosten zu decken.
Für gezielte Auslandsbehandlungen übernimmt die Grundversicherung keine Kosten.
Für die Unterbringung (Unterkunft und Verpflegung) einer Ihnen nahestehenden Begleitperson im Spital (zum Beispiel Partner, Eltern, Verwandte) erhalten Sie je nach gewählter Variante folgende Kostenbeiträge:
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Rooming-in.
Der Kinderhütedienst muss über unsere Notrufzentrale erfolgen. Sie erreichen die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.
Der Kinderhütedienst ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine Nanny-Einsätze im Ausland durchgeführt. Solange Sie im Spital sind, kümmert sich eine erfahrene Betreuungsperson um Ihre gesunden Kinder bis 15 Jahre. So können Sie sich in Ruhe im Spital erholen und Ihre Kinder werden in der Zwischenzeit zu Hause betreut.
Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten müssen den Kinderhütedienst selber finanzieren.
Für eine Hausgeburt oder eine Geburt, die ambulant in einem Spital oder in einem Geburtshaus erfolgt, erhalten Sie je nach gewählter Variante folgende Geburtspauschale:
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen ab Versicherungsbeginn.
Keine Leistungen aus der Grundversicherung. Die Mutter erhält bei einer Geburt keine Geburtspauschale ausbezahlt.
Sie erhalten max. 100 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für stationär durchgeführte Badekuren in Europa.
Sie erhalten 10 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr.
Sie erhalten max. 100 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Erholungskuren in der Schweiz.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Erholungskuren.
Sollten Sie Ihren Kuraufenthalt in Bad Zurzach planen, profitiert Ihre Begleitperson von Gratis-Übernachtungen im gleichen Zimmer.
Kann ein akuter stationärer Spital- oder Kuraufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhalten Sie bis max. 50 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim.
Bitte beachten Sie: Kostenbeiträge an Kuren, Haushaltshilfen, den Nanny Service sowie für Akut- und Übergangspflege erhalten Sie nur, wenn Sie auch das Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen haben.
Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen Ihrer Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach Ihren Wünschen.
Die Grundversicherung erstattet lediglich den in Ihrem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder Sie aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden müssen. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während Sie sich im Spital erholen. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.
HOSPITAL FLEX ist ideal, wenn Sie sich bei jedem Spitalaufenthalt neu für eine Abteilung entscheiden wollen. Die gewählte Abteilung bestimmt den Zimmerkomfort und die Mehrleistungen:
HOSPITAL FLEX ist deshalb so günstig, weil Sie nur das bezahlen, was Sie auch wirklich brauchen.
Geht es Ihnen lediglich um die Absicherung hoher Spitalkosten, schliessen Sie nur das Hauptmodul in der Variante FLEX 1 oder FLEX 2 ab. Wünschen Sie sich jedoch auch Kostenbeiträge an Kuren, Haushalthilfen und weitere Zusatzleistungen, können Sie zusätzlich das Ergänzungsmodul FLEX abschliessen.
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Sie können also frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Im ersten Jahr sind Ihre Spitalaufenthalte wegen Mutterschaft nur über die Grundversicherung abgedeckt – zum Beispiel für die Geburt und das Wochenbett. Die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) werden gemäss Tarif Ihres Wohnkantons erstattet.
Leistungen als Folge von Krankheit oder Unfall sind bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt.
Mit der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL FLEX müssen Sie sich bei Spitalaufenthalten in der allgemeinen Abteilung nicht an den Spitalkosten beteiligen.
Entscheiden Sie sich für die halbprivate oder private Abteilung, müssen Sie sich prozentual an Ihren Spitalkosten beteiligen:
Nein. Die freie Arztwahl gilt ausschliesslich bei Spitalaufenthalten in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Entscheiden Sie sich für die allgemeine Abteilung, können Sie Ihren operierenden Arzt nicht selber wählen.
Grundsätzlich geniessen Sie freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Allerdings sind gewisse Spitäler und Kliniken bzw. deren Abteilungen oder Tarife von Helsana nicht anerkannt. Daher können dort Kosten anfallen, die Sie selbst übernehmen müssen.
Erkundigen Sie sich deshalb bitte vorher bei uns, ob wir die gesamten Kosten Ihres Spitalaufenthalts übernehmen.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Ein reines Zimmerupgrade ist nicht möglich. HOSPITAL FLEX ist eine Paketversicherung bestehend aus Hotelleriekomfort und Kosten für die Arztwahl. Wenn Sie sich ein Einbett-Zimmer wünschen, werden Sie behandelt wie ein Privatpatient inkl. freier Arztwahl und zusätzlichem Komfort; demzufolge haben Sie jedoch auch die entsprechende Kostenbeteiligung für die private Abteilung zu tragen. Bei Wahl der allgemeinen Abteilung übernehmen wir die allfälligen Mehrkosten, wenn Sie für die Behandlung ein Spital ausserhalb des Wohnkantons wählen.
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