HOSPITAL FLEX

Ihre flexible, stationäre Spitalzusatzversicherung mit freier Abteilungswahl von Fall zu Fall (mit Kostenbeteiligung). Freie Arzt- und Spitalwahl bei den von Helsana anerkannten Spitälern und Ärzten.

  • Freie Wahl der Abteilung
  • Freie Spitalwahl bei den von Helsana anerkannten Spitälern
  • Freie Arztwahl in der halbprivaten und privaten Abteilung bei den von Helsana anerkannten Ärzten

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL FLEX zurück:

Sie können die Abteilung bei jedem Spitalaufenthalt flexibel wählen.

Spitalaufenthalt

Sie entscheiden von Fall zu Fall, ob Sie lieber in der allgemeinen (Mehrbettzimmer), halbprivaten (Zweibettzimmer) oder privaten Abteilung (Einzelzimmer) liegen möchten. Je nach gewählter Abteilung tragen Sie einen Teil der Kosten selbst:

Variante HOSPITAL FLEX 1       

  • Allgemein: Sie erhalten die gesamten Kosten erstattet.
  • Halbprivat: Sie übernehmen 35% der Kosten, max. 3000 Franken pro Kalenderjahr.    
  • Privat: Sie übernehmen 50% der Kosten, max. 9000 Franken pro Kalenderjahr.

Variante HOSPITAL FLEX 2

  • Allgemein: Sie erhalten die gesamten Kosten erstattet
  • Halbprivat: Sie übernehmen 20% der Kosten, max. 2000 Franken pro Kalenderjahr.
  • Privat: Sie übernehmen 35% der Kosten, max. 4000 Franken pro Kalenderjahr.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Es werden lediglich die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) erstattet.

Details zur Grundversicherung

Spitalwahl

Sie geniessen freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Beachten Sie bitte, dass bei den von Helsana nicht anerkannten Spitälern Kosten anfallen, die Sie selbst übernehmen müssen.

Details zur Spitalwahl

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Ihnen stehen grundsätzlich alle Schweizer Spitäler zur Auswahl, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler). Ist das Spital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt, werden die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) übernommen. Das gilt auch bei Notfällen oder medizinisch notwendigen Behandlungen, die in Ihrem Wohnkanton nicht angeboten werden. Möchten Sie sich jedoch aus persönlichen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen, das in Ihrem Wohnkanton nicht als Listenspital geführt wird, erstattet die Grundversicherung lediglich den Betrag, welcher in Ihrem Wohnkanton vergütet wird (Basistarif). Fällt der Tarif des gewählten Spitals höher aus, bezahlen Sie die Mehrkosten selbst. 

Details zur Grundversicherung

Arztwahl

Bei Unterbringung in der halbprivaten oder privaten Abteilung haben Sie schweizweit freie Arztwahl in einem von Helsana anerkannten Spital. So können Sie sich beispielsweise vom Chefarzt operieren lassen.

Bitte beachten Sie: Bei den von Helsana nicht anerkannten Ärzten können Kosten anfallen, die Sie selbst übernehmen müssen.

Abweichende Regelungen zur Arzt- und Spitalwahl für Kunden mit ZVB-Ausgaben 2012 oder 2014

Wichtig: Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zur Arzt- und Spitalwahl gelten ausschliesslich für Versicherte, die HOSPITAL FLEX mit den zusätzlichen Versicherungsbedingungen (ZVB) Ausgabe 1. Januar 2025 abgeschlossen haben.

Sollten Sie HOSPITAL FLEX noch mit den ZVB-Ausgaben vom 1. Januar 2012 oder 2014 abgeschlossen haben, finden Sie nachfolgend die für Sie relevanten Informationen:

Details zur Spitalwahl

Sie erhalten bis max. 500 (HOSPITAL FLEX 1) bzw. 1000 (HOSPITAL FLEX 2) Franken pro Tag für notfallmässige und gezielte Auslandbehandlungen.

Auslandsbehandlung notfallmässig und gezielt (stationär)

Für notfallmässige stationäre oder gezielte stationäre Auslandsbehandlungen erhalten Sie bis max. 1000 Franken pro Tag während max. 60 Tagen pro Kalenderjahr. Damit können Sie bei notfallmässigen Auslandsbehandlungen die Kosten bezahlen, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Lassen Sie sich gezielt im Ausland behandeln, können Sie mit dem finanziellen Zuschuss die Behandlungskosten ausgleichen, jedoch müssen Sie vorher eine Kostengutsprache bei uns einholen.

Je nach gewählter Variante erhalten Sie folgende Beiträge ausbezahlt:

  • Variante HOSPITAL FLEX 1: Sie erhalten max. 500 Franken pro Tag während max. 60 Tagen pro Kalenderjahr.
  • Variante HOSPITAL FLEX 2: Sie erhalten max. 1000 Franken pro Tag während max. 60 Tagen pro Kalenderjahr.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Innerhalb EU/EFTA/UK werden die Kosten für ungeplante Auslandsbehandlungen nach dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag des jeweiligen Aufenthaltslandes erstattet. Im übrigen Ausland wird höchstens die doppelte Summe erstattet, welche die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons). Dieser Betrag reicht in vielen Ländern jedoch nicht annähernd aus, um die Behandlungskosten zu decken.

Für gezielte Auslandsbehandlungen übernimmt die Grundversicherung keine Kosten.

Details zur Grundversicherung

Sie erhalten bis max. 50 (HOSPITAL FLEX 1) bzw. 100 Franken (HOSPITAL FLEX 2) während max. 15 Tage pro Kalenderjahr für Rooming-in.

Für die Unterbringung (Unterkunft und Verpflegung) einer Ihnen nahestehenden Begleitperson im Spital (zum Beispiel Partner, Eltern, Verwandte) erhalten Sie je nach gewählter Variante folgende Kostenbeiträge:

  • Variante FLEX 1: Sie erhalten 50 Franken pro Tag während max. 15 Tagen pro Kalenderjahr. 
  • Variante FLEX 2: Sie erhalten 100 Franken pro Tag während max. 15 Tagen pro Kalenderjahr.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Rooming-in.

Details zur Grundversicherung

Sie erhalten max. 30 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr, wenn Sie stationär hospitalisiert werden müssen.

Der Kinderhütedienst muss über unsere Notrufzentrale erfolgen. Sie erreichen die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.   

Der Kinderhütedienst ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine Nanny-Einsätze im Ausland durchgeführt. Solange Sie im Spital sind, kümmert sich eine erfahrene Betreuungsperson um Ihre gesunden Kinder bis 15 Jahre. So können Sie sich in Ruhe im Spital erholen und Ihre Kinder werden in der Zwischenzeit zu Hause betreut.

Voraussetzungen

  • Sie haben das Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen.
  • Sie als Elternteil benötigen einen stationären Spitalaufenthalt.   
  • Sie als hospitalisiertes Elternteil haben die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL FLEX abgeschlossen.   
  • Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren.

Rechnungsformular

Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten müssen den Kinderhütedienst selber finanzieren.

Details zur Grundversicherung

Für eine Hausgeburt oder eine Geburt, die ambulant in einem Spital oder in einem Geburtshaus erfolgt, erhalten Sie eine einmalige Geburtspauschale von 500 (HOSPITAL FLEX 1) bzw. 1000 Franken (HOSPITAL FLEX 2).
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen ab Versicherungsbeginn.

Für eine Hausgeburt oder eine Geburt, die ambulant in einem Spital oder in einem Geburtshaus erfolgt, erhalten Sie je nach gewählter Variante folgende Geburtspauschale:     

  • Variante HOSPITAL FLEX 1: Sie erhalten 500 Franken pro Geburt.
  • Variante HOSPITAL FLEX 2: Sie erhalten 1000 Franken pro Geburt.

Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen ab Versicherungsbeginn.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Keine Leistungen aus der Grundversicherung. Die Mutter erhält bei einer Geburt keine Geburtspauschale ausbezahlt.

Details zur Grundversicherung

Sie erhalten max. 100 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und Erholungskuren.

Badekur

Sie erhalten max. 100 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für stationär durchgeführte Badekuren in Europa.

Voraussetzungen

  • Sie haben das optionale Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen.
  • Die Badekur ist medizinisch anerkannt.
  • Die Badekur wird Ihnen von einem Arzt für mind. 14 Tage verordnet.
  • Die Badekur wird in einem vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) anerkannten Heilbad durchgeführt. Unser Kundendienst gibt Ihnen gerne Auskunft, welche Heilbäder von uns anerkannt sind.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Sie erhalten 10 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr.

Details zur Grundversicherung

Erholungskur

Sie erhalten max. 100 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Erholungskuren in der Schweiz.

Voraussetzungen

  • Sie haben das optionale Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen.
  • Die Erholungskur wird Ihnen von einem Arzt verordnet und ist medizinisch notwendig.
  • Die Erholungskur wird in einem von uns anerkannten Kurhaus durchgeführt. Unser Kundendienst gibt Ihnen gerne Auskunft, welche Kurhäuser von uns anerkannt sind.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Erholungskuren. 

Details zur Grundversicherung

Kuraufenthalt in Bad Zurzach

Sollten Sie Ihren Kuraufenthalt in Bad Zurzach planen, profitiert Ihre Begleitperson von Gratis-Übernachtungen im gleichen Zimmer.

Kann ein akuter stationärer Spital- oder Kuraufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhalten Sie bis max. 50 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.

Details zur Grundversicherung

Sie erhalten max. 100 Franken pro Tag während max. 14 Tagen pro Kalenderjahr für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Akut- oder Übergangspflege in einem Pflegeheim.

Voraussetzungen

  • Sie haben das optionale Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen.
  • Die Akutpflege oder Übergangspflege wird Ihnen von einem Arzt verordnet.
  • Die Akutpflege oder Übergangspflege findet direkt im Anschluss an einen Spitalaufenthalt statt.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim.

Details zur Grundversicherung

Bitte beachten Sie: Kostenbeiträge an Kuren, Haushaltshilfen, den Nanny Service sowie für Akut- und Übergangspflege erhalten Sie nur, wenn Sie auch das Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen haben.

Lückenlose Deckung mit PRIMEO und HOSPITAL

Mit PRIMEO sind Sie auch bei ambulanten Behandlungen optimal abgesichert und ergänzen so Ihre stationäre Spitalversicherung.

Vorteile für Zusatzversicherte

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Häufig gestellte Fragen

Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen Ihrer Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach Ihren Wünschen.

Die Grundversicherung erstattet lediglich den in Ihrem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder Sie aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden müssen. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während Sie sich im Spital erholen. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.

HOSPITAL FLEX ist ideal, wenn Sie sich bei jedem Spitalaufenthalt neu für eine Abteilung entscheiden wollen. Die gewählte Abteilung bestimmt den Zimmerkomfort und die Mehrleistungen:

  • Bei kleineren Eingriffen reicht ein Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung oftmals aus. Dort entstehen Ihnen als Patient keinerlei Zusatzkosten.
  • Bei längeren Spitalaufenthalten wünschen Sie sich vielleicht mehr Ruhe und Privatsphäre. In diesem Fall können Sie sich gegen einen Aufpreis (Kostenbeteiligung) für die halbprivate (Doppelzimmer) oder private Abteilung (Einzelzimmer) entscheiden.
  • Bestimmte Operationen möchten Sie vielleicht nur von einem bestimmten Arzt durchführen lassen – etwa bei einem besonders komplizierten Eingriff. Die freie Arztwahl gibt's jedoch nur in der halbprivaten und privaten Abteilung.

HOSPITAL FLEX ist deshalb so günstig, weil Sie nur das bezahlen, was Sie auch wirklich brauchen.

Geht es Ihnen lediglich um die Absicherung hoher Spitalkosten, schliessen Sie nur das Hauptmodul in der Variante FLEX 1 oder FLEX 2 ab. Wünschen Sie sich jedoch auch Kostenbeiträge an Kuren, Haushalthilfen und weitere Zusatzleistungen, können Sie zusätzlich das Ergänzungsmodul FLEX abschliessen.

Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.   

Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Sie können also frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Im ersten Jahr sind Ihre Spitalaufenthalte wegen Mutterschaft nur über die Grundversicherung abgedeckt – zum Beispiel für die Geburt und das Wochenbett. Die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) werden gemäss Tarif Ihres Wohnkantons erstattet.

Leistungen als Folge von Krankheit oder Unfall sind bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt.

Mit der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL FLEX müssen Sie sich bei Spitalaufenthalten in der allgemeinen Abteilung nicht an den Spitalkosten beteiligen.

Entscheiden Sie sich für die halbprivate oder private Abteilung, müssen Sie sich prozentual an Ihren Spitalkosten beteiligen:

Halbprivate Abteilung
  • Variante FLEX 1: 35% Kostenbeteiligung, max. 3000 Franken pro Kalenderjahr
  • Variante FLEX 2: 20% Kostenbeteiligung, max. 2000 Franken pro Kalenderjahr
Private Abteilung
  • Variante FLEX 1: 50% Kostenbeteiligung, max. 9000 Franken pro Kalenderjahr 
  • Variante FLEX 2: 35% Kostenbeteiligung, max. 4000 Franken pro Kalenderjahr
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