Sie möchten auch bei ambulanten Eingriffen selbst entscheiden, wer Sie behandelt? Mit der ambulanten Spitalversicherung PRIMEO profitieren Sie von freier Arztwahl, mehr Komfort und zusätzlichen Leistungen – als sinnvolle Ergänzung zur Grundversicherung.
PRIMEO ist eine ambulante Spitalversicherung. Sie ergänzt die Grundversicherung bei ambulanten Eingriffen. Das sind Behandlungen im Spital ohne Übernachtung.
Sie haben freie Arztwahl und entscheiden sich für die Spezialistin oder den Spezialisten Ihres Vertrauens – in der Schweiz und auch im Ausland. Für ambulante Eingriffe im Ausland ist unsere Kostengutsprache erforderlich.
PRIMEO eignet sich für alle, die auch bei ambulanten Behandlungen Wert auf freie Arztwahl, mehr Ruhe, persönliche Unterstützung (Haushaltshilfe, Kinderbetreuung) und medizinische Innovationen legen. Sie sind damit für ambulante Operationen oder eine ambulante Geburt, Check-ups und modernste Behandlungsmethoden abgesichert.
PRIMEO ergänzt Ihre Grundversicherung bei ambulanten Eingriffen bei unseren anerkannten PRIMEO-Partnerspitälern. Sie erhalten zusätzliche Leistungen wie Haushaltshilfe oder Transportkosten, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen:
Dank moderner Spitzenmedizin werden immer mehr Operationen ambulant durchgeführt – beispielsweise bei Hallux, Leistenbruch, Mandelentfernung, Sehnenscheidenentzündung, Tennisarm oder Kniegelenkspiegelung. Sie verlassen das Spital noch am gleichen Tag.
Die Grundversicherung zahlt für ambulante Eingriffe die medizinischen Grundleistungen, wie für eine Behandlung in einer Arztpraxis. Ihre Spitalzusatzversicherung allgemein, halbprivat oder privat greift nur für stationäre Behandlungen, bei denen Sie mindestens eine Nacht im Spital bleiben müssen. Daher kommen die Vorzüge Ihrer Spitalzusatzversicherung bei ambulanten Operationen nicht zum Tragen: keine freie Arztwahl, kein privater oder halbprivater Komfort im Zweibett- oder Einzelzimmer, keine freie Spitalwahl.
PRIMEO schliesst diese Lücke und ermöglicht Ihnen bei ambulanten Eingriffen die Privilegien einer halbprivaten oder privaten Versicherung.
Ja. Sie profitieren mit PRIMEO von der freien Arztwahl auch im Ausland bei ambulanten und geplanten Eingriffen. Die Spitalversicherung ambulant zahlt jedoch keine stationären Spitalaufenthalte. Sie benötigen vorgängig unsere Kostengutsprache. Rufen Sie uns an: 0844 80 81 82
Bei ambulanten Eingriffen ist aus medizinischer Sicht keine Spitalübernachtung nötig. Trotzdem ist für viele Patientinnen und Patienten eine Übernachtung vor oder nach dem Eingriff sinnvoll. Etwa, wenn sie weit weg wohnen oder der Eingriff frühmorgens stattfindet. Sie sind dann ausgeruhter und gesundheitlich sicherer.
Mit PRIMEO können Sie statt im Spital auch im Hotel übernachten, das Ihnen vom Spital zugewiesen wird.
Gerade weil Sie das Spital nach der Operation wieder verlassen, ist es wichtig, dass Sie sich vor und nach dem Eingriff rundum wohlfühlen. Dank der Komfortleistungen der ambulanten Spitalversicherung verbringen Sie Ihren Aufenthalt im Spital so angenehm wie möglich. So gehen Sie abends sicher und mit einem guten Gefühl nach Hause.
Sie können die ambulante Spitalversicherung abschliessen, wenn Sie offiziell in der Schweiz wohnen und nach der Gesundheitsprüfung (Formular mit Fragen zu Ihrer Gesundheit) einen positiven Aufnahmebescheid von uns erhalten.
Eine Karenzfrist ist die Zeit ab Vertragsbeginn, in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Wartezeit bei der Spitalzusatzversicherung betrifft nur die Geburt:
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen. Sie können also frühestens nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres Leistungen beziehen. Das gilt auch bei bestehender Schwangerschaft. Das heisst: Im ersten Jahr sind Ihre Spitalaufenthalte wegen Mutterschaft nur über die Grundversicherung abgedeckt – zum Beispiel für die Geburt und das Wochenbett. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) in einem Spital Ihres Wohnkantons. Für ausserkantonale Spitäler gilt der Tarif Ihres Wohnkantons als Kostenobergrenze.
Leistungen bei Krankheit oder Unfall sind bereits ab Versicherungsbeginn gedeckt. Hier gibt es keine Wartezeit und Sie haben jederzeit freie Spitalwahl.
Wenn mehrere Personen in Ihrem Haushalt im selben Vertrag versichert sind, profitieren Sie von unserem Familienrabatt auf Zusatzversicherungen:
Jetzt PRIMEO abschliessen und bei ambulanten Eingriffen von freier Arztwahl, mehr Komfort und zusätzlichen Leistungen profitieren.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter.