HOSPITAL FLEX

Ihre flexible Spitalzusatzversicherung mit freier Abteilungswahl von Fall zu Fall (mit Kostenbeteiligung). Freie Arztwahl in der halbprivaten oder privaten Abteilung und freie Spitalwahl ganze Schweiz.

  • Freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz
  • Freie Wahl der Abteilung
  • Freie Arztwahl in der halbprivaten und privaten Abteilung

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HOSPITAL FLEX
HOSPITAL FLEX 1
Allgemeine Abteilung: Sie erhalten die gesamten Kosten erstattet. Halbprivate Abteilung: Sie übernehmen 35% der Kosten. Private Abteilung: Sie übernehmen 50% der Kosten.
HOSPITAL FLEX
HOSPITAL FLEX 2
Allgemeine Abteilung: Sie erhalten die gesamten Kosten erstattet. Halbprivate Abteilung: Sie übernehmen 20% der Kosten. Private Abteilung: Sie übernehmen 35% der Kosten.

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL FLEX zurück:

Sie können die Abteilung bei jedem Spitalaufenthalt flexibel wählen.

Sie erhalten bis max. 500 (HOSPITAL FLEX 1) bzw. 1000 (HOSPITAL FLEX 2) Franken pro Tag für notfallmässige und gezielte Auslandbehandlungen.

Sie erhalten max. 30 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr, wenn Sie stationär hospitalisiert werden müssen.

Sie erhalten 500 (HOSPITAL FLEX 1) bzw. 1000 Franken (HOSPITAL FLEX 2) pro Geburt.

Sie erhalten max. 100 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und Erholungskuren.

Sie erhalten max. 50 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für eine Haushaltshilfe.

Sie erhalten max. 100 Franken pro Tag während max. 14 Tagen pro Kalenderjahr für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Akut- oder Übergangspflege in einem Pflegeheim.

Bitte beachten Sie: Kostenbeiträge an Kuren, Haushaltshilfen, den Nanny Service sowie für Akut- und Übergangspflege erhalten Sie nur, wenn Sie auch das Ergänzungsmodul FLEX abgeschlossen haben.

Vorteile für Zusatzversicherte

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Häufig gestellte Fragen

Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen Ihrer Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach Ihren Wünschen.

Die Grundversicherung erstattet lediglich den in Ihrem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder Sie aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden müssen. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während Sie sich im Spital erholen. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.

HOSPITAL FLEX ist ideal, wenn Sie sich bei jedem Spitalaufenthalt neu für eine Abteilung entscheiden wollen. Die gewählte Abteilung bestimmt den Zimmerkomfort und die Mehrleistungen:

  • Bei kleineren Eingriffen reicht ein Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung oftmals aus. Dort entstehen Ihnen als Patient keinerlei Zusatzkosten.
  • Bei längeren Spitalaufenthalten wünschen Sie sich vielleicht mehr Ruhe und Privatsphäre. In diesem Fall können Sie sich gegen einen Aufpreis (Kostenbeteiligung) für die halbprivate (Doppelzimmer) oder private Abteilung (Einzelzimmer) entscheiden.
  • Bestimmte Operationen möchten Sie vielleicht nur von einem bestimmten Arzt durchführen lassen – etwa bei einem besonders komplizierten Eingriff. Die freie Arztwahl gibt's jedoch nur in der halbprivaten und privaten Abteilung.

HOSPITAL FLEX ist deshalb so günstig, weil Sie nur das bezahlen, was Sie auch wirklich brauchen.

Geht es Ihnen lediglich um die Absicherung hoher Spitalkosten, schliessen Sie nur das Hauptmodul in der Variante FLEX 1 oder FLEX 2 ab. Wünschen Sie sich jedoch auch Kostenbeiträge an Kuren, Haushalthilfen und weitere Zusatzleistungen, können Sie zusätzlich das Ergänzungsmodul FLEX abschliessen.

Mit der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL FLEX müssen Sie sich bei Spitalaufenthalten in der allgemeinen Abteilung nicht an den Spitalkosten beteiligen.

Entscheiden Sie sich für die halbprivate oder private Abteilung, müssen Sie sich prozentual an Ihren Spitalkosten beteiligen:

Halbprivate Abteilung
  • Variante FLEX 1: 35% Kostenbeteiligung, max. 3000 Franken pro Kalenderjahr
  • Variante FLEX 2: 20% Kostenbeteiligung, max. 2000 Franken pro Kalenderjahr
Private Abteilung
  • Variante FLEX 1: 50% Kostenbeteiligung, max. 9000 Franken pro Kalenderjahr 
  • Variante FLEX 2: 35% Kostenbeteiligung, max. 4000 Franken pro Kalenderjahr

Nein. Die freie Arztwahl gilt ausschliesslich bei Spitalaufenthalten in der halbprivaten oder privaten Abteilung. Entscheiden Sie sich für die allgemeine Abteilung, können Sie Ihren operierenden Arzt nicht selber wählen.

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