Sparmöglichkeiten bei der Krankenkasse gibt es sowohl bei der Grundversicherung als auch bei den Zusatzversicherungen. Wie Sie Versicherungsprämien sparen, wer eine Prämienverbilligung erhält und wie Sie eine Doppelversicherung vermeiden.
Die Grundversicherung ist für alle Menschen, die in der Schweiz wohnen, obligatorisch. Sie ist gesetzlich geregelt und bietet allen Versicherten die gleichen Leistungen. Dennoch lässt sich die Versicherungsprämie aktiv beeinflussen. Mit gezielten Entscheidungen können Sie die Kosten reduzieren und bei Ihrer Krankenkasse sparen.
Die Höhe der Versicherungsprämie hängt nicht nur von Ihrem Wohnort und Ihrem Alter, sondern auch von Ihrem gewählten Versicherungsmodell ab. Neben dem Basis-Modell mit freier Arztwahl bietet Helsana verschiedene alternative Modelle an. Diese setzen jeweils auf eine erste feste Anlaufstelle bei medizinischen Fragen. Ein Wechsel vom Basis-Modell zu einer dieser Alternativen reduziert die monatlichen Kosten und hilft Ihnen, bei der Grundversicherung zu sparen. Die Leistungen, auf die Sie Anspruch haben, bleiben unverändert. Ein Vergleich der Krankenkassenmodelle unterstützt Sie dabei, Ihre Krankenversicherung zu optimieren.
Ihre Kostenbeteiligung in der Grundversicherung setzt sich aus der von Ihnen gewählten Franchise, dem gesetzlich geregelten Selbstbehalt sowie dem Spitalkostenbeitrag zusammen. Beachten Sie bei der Auswahl Ihrer Franchise Folgendes: Je höher die Franchise ist, desto niedriger ist die monatliche Versicherungsprämie. Die gesetzliche Mindestfranchise liegt bei 300 Franken. Bei Helsana stehen Erwachsenen zudem fünf weitere Franchisen zur Verfügung:
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Jahresfranchise für Erwachsene
Prämienrabatt
CHF 300.–
0%
CHF 500.–
8%
CHF 1000.–
20%
CHF 1500.–
30%
CHF 2000.–
40%
CHF 2500.–
50%
Für Kinder bis 18 Jahre gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Jahresfranchise. Bei Helsana haben Sie als Eltern jedoch die Möglichkeit, die Franchise für Ihr Kind auf 500 Franken zu erhöhen. So sichern Sie sich einen Rabatt für die Versicherung:
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Jahresfranchise für Kinder
Prämienrabatt
CHF 0.–
0%
CHF 500.–
50%
Wenn Sie Ihre Franchise senken möchten, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens 30. November mit. Wenn Sie die Franchise erhöhen möchten, haben Sie bis zum 31. Dezember Zeit. Die neue Franchise tritt jeweils am 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.
Sie sind mindestens acht Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber angestellt? Dann sind Sie automatisch über dessen Versicherung gegen Unfälle versichert – sowohl bei der Arbeit als auch in der Freizeit. Melden Sie sich in diesem Fall bei uns, damit wir die Unfalldeckung in der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse ausschliessen können. Dadurch reduziert sich Ihre Versicherungsprämie in der Grundversicherung um bis zu 7%.
Gut zu wissen: Nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses bleibt der Schutz über die Unfallversicherung des Arbeitgebers noch 31 Tage lang bestehen. Wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums keine neue Stelle antreten, benötigen Sie wieder eine Unfalldeckung über die Krankenversicherung.
Kinder und junge Erwachsene erhalten in der Grundversicherung gesetzlich vorgesehene Prämienvergünstigungen. Diese entlasten Familien finanziell, unabhängig davon, für welches Versicherungsmodell sie sich entschieden haben. Die Höhe der Vergünstigung für die Krankenkasse hängt vom Alter der versicherten Person ab:
Die Berechnung erfolgt auf Basis der regulären Prämie für Erwachsene und gilt nur für die Grundversicherung. Gibt es weitere Familienrabatte bei der Krankenkasse? Nur bei bestimmten Zusatzversicherungen.
Die Prämienverbilligung unterstützt Menschen mit niedrigem Einkommen gezielt dabei, die Kosten für die Grundversicherung zu decken. Sie ist eine gesetzlich geregelte Vergünstigung für Beiträge der Krankenkassen. Wer eine Prämienverbilligung erhält, bezahlt selber nur einen Teil der monatlichen Versicherungsprämie. Den Rest übernimmt der Wohnkanton. Es gibt keine Prämienverbilligung für Zusatzversicherungen. Den Antrag für eine individuelle Prämienverbilligung stellen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Kantons.
Ergänzungsleistungen stellen sicher, dass Menschen ihren Lebensunterhalt bestreiten können, wenn ihre AHV- oder IV-Rente sowie ihr Einkommen dafür nicht ausreichen. Sie decken Wohn- und Lebenshaltungskosten sowie bestimmte Gesundheitsausgaben. Dazu gehören beispielsweise Selbstbehalte, Franchisen, Zahnbehandlungen oder Hilfen im Alltag. Die Rückerstattung bestimmter Krankheitskosten entlastet die Betroffenen oft erheblich.
Wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, erhält zusätzliche Beiträge zur Deckung dieser Kosten. Der Antrag läuft über die zuständige kantonale Stelle. Voraussetzungen sind ein Wohnsitz in der Schweiz, ein bescheidenes Einkommen und ein begrenztes Vermögen. Auch junge Erwachsene mit geringer finanzieller Basis haben je nach Lebenslage Anspruch.
Im Vergleich zur Prämienverbilligung haben die Ergänzungsleistungen eine andere Zielgruppe und decken ein breiteres Spektrum an Kosten ab. Beide Massnahmen wirken aber ähnlich und helfen, Prämien für die Krankenkasse zu sparen.
Zusatzversicherungen decken bestimmte Leistungen ab, die von der Grundversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden. Durch Rabatte bei der Versicherung oder Kombinationen lassen sich die Versicherungsprämien bei den Zusatzversicherungen deutlich beeinflussen. Prüfen Sie hier, welche Möglichkeiten sich beim Sparen in der Zusatzversicherung ergeben.
Wohnen mehrere versicherte Personen zusammen, wirkt sich das positiv auf die Prämie der Zusatzversicherung aus. Ehepartner, registrierte Partner, Lebensgemeinschaften sowie Eltern und Kinder können ihre Versicherungsverträge bündeln und einen Rabatt für die Versicherung erhalten. Die Höhe des Rabatts richtet sich nach der Anzahl der versicherten Personen im gleichen Haushalt:
Für die Kapitalversicherungen PREVEA Unfall und PREVEA Krankheit sieht die Krankenzusatzversicherung keinen Familienrabatt vor.
Es lohnt sich, für Ihre Zusatzversicherungen einen Mehrjahresvertrag abzuschliessen. Wenn Sie einen Dreijahresvertrag abschliessen, erhalten Sie bei Helsana 3% Rabatt auf die Versicherungsprämie der folgenden Zusatzversicherungen:
Mehrjahresverträge gehören zu den langfristig planbaren Sparmöglichkeiten bei der Krankenkasse.
Bei den halbprivaten und privaten Spitalversicherungen können Sie sparen, indem Sie eine Jahresfranchise vereinbaren. Damit übernehmen Sie einen Teil der Kosten und senken Ihre monatliche Versicherungsprämie:
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Wählbare Spital-Franchise
Prämienrabatt
CHF 1000.–
15%
CHF 2000.–
20%
CHF 3000.–
25%
CHF 5000.–
30%
CHF 7000.–
35%
Diese Form der Kostenbeteiligung bei der Zusatzversicherung richtet sich vor allem an Personen mit einer stabilen Gesundheitssituation und planbarem Behandlungsbedarf. Wenn Sie die gewählte Spital-Franchise senken oder aufheben möchten, prüft Helsana Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Je nach Ergebnis ist eine Vertragsänderung nicht möglich. Daher empfiehlt sich eine vorausschauende Entscheidung – auch wenn sich langfristig mit der gewählten Franchise bei der Zusatzversicherung sparen lässt.
Sie möchten Ihre Spital-Franchise erhöhen? Dann melden Sie uns dies bis zum 31. Dezember. Die neue Franchise tritt am 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.
Helsana hat spezielle Staffelungen und Pakete für Familien sowie für bestimmte Altersgruppen entwickelt. Diese helfen dabei, Geld bei der Krankenkasse zu sparen und die Versicherungsprämie für die Zusatzversicherungen zu reduzieren. Ein Überblick:
Die Staffelungen greifen automatisch, sobald die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Sie die passenden Pakete frühzeitig wählen, sparen Sie nachhaltig bei der Prämie.
Doppelversicherungen entstehen, wenn derselbe Leistungsbereich mehrfach abgesichert ist. Das verursacht unnötige Ausgaben. Leisten Sie Militärdienst oder verbringen Sie längere Zeit im Ausland? Dann lohnt es sich, Ihre Versicherungen zu überprüfen und gegebenenfalls die Beiträge für die Krankenkasse zu pausieren (sistieren).
Wenn Sie über 60 Tage am Stück Militärdienst leisten, sind Sie direkt beim Militär versichert. Sistieren Sie deshalb vor Diensteintritt Ihre Grundversicherung. Für die Sistierung der Versicherung senden Sie uns den Marschbefehl oder die Dienstantrittsbestätigung zu. Nach dem Militärdienst schicken Sie uns bitte den Auszug aus Ihrem Dienstbüchlein als Bestätigung.
Gut zu wissen: Die Beitragsbefreiung für den Militärdienst gilt ausschliesslich für die Grundversicherung.
Wenn Sie eine längere Reise oder ein Studium im Ausland planen, prüfen Sie vorab, ob Sie vor Ort ausreichend versichert sind. Informieren Sie sich bei Ihrer Universität, welche Leistungen übernommen werden und ob der Schutz auch bei Krankheit oder Unfall gilt.
Ob Sie Ihre Krankenkasse wegen eines Auslandsaufenthaltes sistieren können, hängt von der Art Ihrer Versicherung ab. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz abmelden und nicht mehr der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterstehen, müssen wir Ihre Grundversicherung zum Datum Ihres Wegzugs kündigen. Eine Sistierung der Grundversicherung ist in diesem Fall nicht möglich. Ohne Wohnsitz in der Schweiz und ohne gültige Grundversicherung können Sie auch Ihre Zusatzversicherung nicht weiterführen. Wir bieten Ihnen für die nächsten drei Jahre jedoch die Möglichkeit, die Versicherung zu sistieren.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.