Egal, ob Sie Ihren Ruhestand unter Palmen geniessen oder für den Job ins Ausland ziehen: Guter Versicherungsschutz ist auch ausserhalb der Schweiz unerlässlich. Das sollten Sie beachten.
Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) leben mehr als 770’000 Schweizerinnen und Schweizer im Ausland. Ein Wechsel des Wohnsitzes wirkt sich teilweise auch auf die Versicherungspflicht aus. Das ist vor allem für Rentner und Entsandte wichtig.
Möchten Sie Ihren Wohnsitz nach der Pensionierung ins Ausland verlegen? Dieser Schritt kann Ihre Versicherungspflicht beeinflussen:
Ziehen Sie ins EU-/EFTA-Ausland und erhalten eine Rente aus der Schweiz, unterstehen Sie weiterhin der Krankenpflegeversicherung in der Schweiz.
Ausnahmen:
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ausserhalb des EU- und EFTA-Raums, sind Sie nicht mehr der schweizerischen Versicherungspflicht unterstellt. Als Helsana-Kundin oder -Kunde haben Sie jedoch die Möglichkeit, eine internationale Versicherung bei Cigna Insurance zu beantragen.
Die Europäische Union (EU) umfasst 27 Staaten. Zu den Mitgliedern gehören Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Zur Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) gehören das Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz. Im Fürstentum Liechtenstein gilt jedoch das Wohnortsprinzip. Personen mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein müssen sich somit auch dort versichern lassen.
Erhalten Sie die Chance, für Ihren Schweizer Arbeitgeber im Ausland tätig zu sein? Als Entsandter mit schweizerischen Sozialabgaben bleiben Sie und Ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen in der Schweiz versicherungspflichtig. Sie profitieren während mindestens zwei Jahren bis zu maximal sechs Jahren weiterhin vom Schweizer Krankenversicherungsschutz.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.