Sie wollen Ihre Pension in einem warmen Land geniessen? Oder Sie haben ein spannendes Jobangebot im Ausland erhalten? Ob für Rentner oder Entsandte – das sind die wichtigsten Informationen zum Versicherungsschutz, wenn Sie auswandern.
Es gibt viele gute Gründe, dauerhaft ins Ausland zu ziehen. Je nachdem, ob Sie
wegziehen, gelten für die Wahl Ihrer Krankenversicherung bestimmte Voraussetzungen:
Sie planen einen Ruhestand unter Palmen? So ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Ihre Krankenkasse als Rentnerin oder Rentner:
Sie wissen noch nicht, wie Sie sich Ihre Rente auszahlen lassen? Alle Informationen zur Rentenauszahlung finden Sie beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
In den genannten Ländern besteht ein Optionsrecht. Planen Sie Ihr Leben in einem dieser Staaten und beziehen Sie Ihre Rente ausschliesslich aus der Schweiz, können Sie selbst entscheiden, wo Sie sich versichern wollen – ob in der Schweiz oder am neuen Wohnsitz.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ausserhalb des EU- und EFTA-Raums, sind Sie nicht mehr der schweizerischen Versicherungspflicht unterstellt.
Fällt die obligatorische Krankenversicherung weg, verlieren Sie automatisch den Anspruch auf einige Leistungen. Aber auch nach Ihrem Wegzug sollten Sie auf eine angemessene medizinische Versorgung zählen können – ohne verheerende finanzielle Folgen.
Schliessen Sie deshalb eine Internationale Krankenversicherung ab. So profitieren Sie weltweit weiterhin von zahlreichen Leistungen und bestem Versicherungsschutz. Als Helsana-Kundin oder -Kunde können Sie zum Beispiel eine internationale Versicherung bei Cigna Insurance beantragen.
Eine optimale Versicherung ist die Voraussetzung für eine sorgenfreie Rente im Ausland. Folgendes sollten Sie dafür vor Ihrer Reise noch beachten:
Versichern Sie sich in Ihrem neuen Wohnland, können Sie sich teilweise nur dort behandeln lassen. Bleiben Sie weiterhin in der Schweiz versichert, können Sie zwischen einer medizinischen Behandlung am neuen Wohnort oder in der Schweiz wählen.
In EU- und EFTA-Staaten können Ausgewanderte mit tiefem Einkommen Prämienverbilligung beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG in Olten.
Nicht vergessen: Bleiben Sie nicht in der Schweiz krankenversichert, müssen Sie sich offiziell von der Schweizer Versicherungspflicht befreien. Das erledigen Sie mit folgendem Formular:
Weitere Informationen und Dokumente zur Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner im Ausland finden Sie hier:
Sie sind im Ausland für einen Arbeitgeber aus der Schweiz tätig? Dann gehören Sie zu den sogenannten Entsandten. Bezüglich Versicherungspflicht gilt folgendes:
In der Regel gilt: Als Entsandte oder Entsandter mit schweizerischen Sozialabgaben bleiben Sie und Ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen in der Schweiz versicherungspflichtig. Das heisst, Sie profitieren während mindestens zwei Jahren – bis zu maximal sechs Jahren – weiterhin vom Schweizer Krankenversicherungsschutz.
Je nach dem, in welchem Land Sie als Schweizerin oder Schweizer wohnen und arbeiten, können teilweise unterschiedliche gesetzliche und vertragliche Vorgaben gelten. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über das jeweilige Land:
Gerne helfen wir Ihnen weiter.