Auswandern: Was passiert mit der Krankenversicherung?

Sie wollen Ihre Pension in einem warmen Land geniessen? Oder Sie haben ein spannendes Jobangebot im Ausland erhalten? Ob für Rentner oder Entsandte – das sind die wichtigsten Informationen zum Versicherungsschutz, wenn Sie auswandern.

Es gibt viele gute Gründe, dauerhaft ins Ausland zu ziehen. Je nachdem, ob Sie

  • für Ihren Ruhestand als Rentner oder Rentnerin, oder
  • für Ihre Arbeit als sogenannte Entsandte oder Entsandter

wegziehen, gelten für die Wahl Ihrer Krankenversicherung bestimmte Voraussetzungen:

Auswandern als Rentnerin oder Rentner

Welche Versicherungspflicht gilt?

Sie planen einen Ruhestand unter Palmen? So ändern sich die gesetzlichen Vorgaben für Ihre Krankenkasse als Rentnerin oder Rentner:

Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner in ein EU-/EFTA-Land ziehen

  • Beziehen Sie Ihre Rente ausschliesslich aus der Schweiz, unterstehen Sie weiterhin der Schweizer Krankenpflegeversicherung. Sie sind also weiterhin verpflichtet, eine obligatorische Grundversicherung in der Schweiz zu haben.
  • Beziehen Sie Ihre Rente im neuen Wohnland, müssen Sie dort eine Krankenversicherung abschliessen.

Sie wissen noch nicht, wie Sie sich Ihre Rente auszahlen lassen? Alle Informationen zur Rentenauszahlung finden Sie beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

EDA: Ruhestand im Ausland
Ausnahme: Umzug nach Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal oder Spanien

In den genannten Ländern besteht ein Optionsrecht. Planen Sie Ihr Leben in einem dieser Staaten und beziehen Sie Ihre Rente ausschliesslich aus der Schweiz, können Sie selbst entscheiden, wo Sie sich versichern wollen – ob in der Schweiz oder am neuen Wohnsitz.

Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner in ein Land ausserhalb der EU ziehen

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ausserhalb des EU- und EFTA-Raums, sind Sie nicht mehr der schweizerischen Versicherungspflicht unterstellt.

Internationale Krankenversicherung für Auswanderinnen und Auswanderer

Fällt die obligatorische Krankenversicherung weg, verlieren Sie automatisch den Anspruch auf einige Leistungen. Aber auch nach Ihrem Wegzug sollten Sie auf eine angemessene medizinische Versorgung zählen können – ohne verheerende finanzielle Folgen.

Schliessen Sie deshalb eine Internationale Krankenversicherung ab. So profitieren Sie weltweit weiterhin von zahlreichen Leistungen und bestem Versicherungsschutz. Als Helsana-Kundin oder -Kunde können Sie zum Beispiel eine internationale Versicherung bei Cigna Insurance beantragen.

Was sollten Sie vor dem Auswandern sonst noch wissen?

Eine optimale Versicherung ist die Voraussetzung für eine sorgenfreie Rente im Ausland. Folgendes sollten Sie dafür vor Ihrer Reise noch beachten:

Die Krankenversicherung entscheidet, wo Sie sich behandeln lassen können

Versichern Sie sich in Ihrem neuen Wohnland, können Sie sich teilweise nur dort behandeln lassen. Bleiben Sie weiterhin in der Schweiz versichert, können Sie zwischen einer medizinischen Behandlung am neuen Wohnort oder in der Schweiz wählen.

Informieren Sie sich über eine Prämienverbilligung

In EU- und EFTA-Staaten können Ausgewanderte mit tiefem Einkommen Prämienverbilligung beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie bei der Gemeinsamen Einrichtung KVG in Olten.

Informationen zur Prämienverbilligung – KVG Prämienverbilligung bei der KVG beantragen

So befreien Sie sich von der Schweizer Versicherungspflicht

Nicht vergessen: Bleiben Sie nicht in der Schweiz krankenversichert, müssen Sie sich offiziell von der Schweizer Versicherungspflicht befreien. Das erledigen Sie mit folgendem Formular:

Formular zur Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht

Weitere Informationen und Dokumente zur Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner im Ausland finden Sie hier:

BAG: Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner im Ausland

Auswandern als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

Sie sind im Ausland für einen Arbeitgeber aus der Schweiz tätig? Dann gehören Sie zu den sogenannten Entsandten. Bezüglich Versicherungspflicht gilt folgendes: 

Als Entsandte oder Entsandter behalten Sie Ihre Versicherung in der Schweiz

In der Regel gilt: Als Entsandte oder Entsandter mit schweizerischen Sozialabgaben bleiben Sie und Ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen in der Schweiz versicherungspflichtig. Das heisst, Sie profitieren während mindestens zwei Jahren – bis zu maximal sechs Jahren – weiterhin vom Schweizer Krankenversicherungsschutz.

Besondere Versicherungspflichten für Entsandte

Je nach dem, in welchem Land Sie als Schweizerin oder Schweizer wohnen und arbeiten, können teilweise unterschiedliche gesetzliche und vertragliche Vorgaben gelten. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über das jeweilige Land:

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