SANA

Leisten Sie einen aktiven Beitrag an Ihre Gesundheit? Decken Sie Ihre alternativen Behandlungen sowie Massnahmen zur Gesundheitsförderung ab.

  • Kostenbeiträge für Komplementärmedizin
  • Kostenbeiträge für Präventionsmassnahmen
  • Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung und Fitness

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Zusatzversicherung SANA zurück:

Sie erhalten 75% der Kosten für ambulante Behandlungen. Für stationäre Behandlungen erhalten Sie 100% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr.

Voraussetzung

Es muss eine Erkrankung oder Beschwerden vorliegen, die eine Behandlung erforderlich machen (ärztliche Verordnung nicht notwendig). Präventive Behandlungen werden nicht übernommen.

Ambulante Behandlungen und Heilmittel

Sie erhalten 75% der Behandlungskosten, wenn die Methode, die Heilmittel und die Fachperson von Helsana anerkannt sind. 

Stationäre Behandlungen

Sie erhalten 100% der Behandlungskosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr, wenn die Heil- oder Kuranstalt, sowie die Methode und die Fachpersonen von Helsana anerkannt sind und eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Hier finden Sie unsere Listen mit den Voraussetzungen:

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Sie deckt fünf bestimmte Methoden der Komplementärmedizin. Informationen und Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Grundversicherung.

Sie erhalten 75% der Kosten bis max. 200 Franken pro Kalenderjahr für gesundheitsfördernde Bewegungsangebote wie Kraft- und Ausdauertraining im Fitnesscenter (Fitnessabo) sowie viele weitere Kurse (Aquafit, Gymnastik usw.).

Der Anspruch pro Bereich und Kalenderjahr beträgt für:

  • Fitness 75% maximal 200 Franken 
  • Rücken/ Körperschule 75% maximal 200 Franken 
  • Kurse für Ernährung, Entspannung, Bewegung und Angebot von Helsana-Kooperationspartner 75% maximal 200 Franken
  • Schwangerschaft 75% maximal 500 Franken

Voraussetzung

Ihr Fitnesscenter, Kurs und/oder Kursleiter ist von uns anerkannt.

Hinweis: Sämtliche Fitnesscenter in Spitälern, Arzt-, Chiropraktik- und Physiotherapiepraxen sind von uns anerkannt.

Wichtig für die Rückerstattung: Wir vergüten keine Leistungen an Abonnemente, die vor Versicherungsbeginn gekauft wurden. Der Maximalbetrag gilt pro Kalenderjahr, auch wenn das eingereichte Abonnement im Folgejahr gültig ist. Im Folgejahr besteht erst wieder Anspruch auf den Maximalbetrag, wenn ein neues Abonnement eingereicht wird.

Finden Sie alle von uns anerkannten Fitnesscenter und Kursleiter:

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

Sie erhalten 75% der Kosten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr für Präventionsmassnahmen wie Impfungen, Raucherentwöhnung oder Untersuchungen zur Früherkennung von Krebsleiden und Herz-/ Kreislaufkrankheiten.

Voraussetzungen

Ihre gewünschte Massnahme ist von uns anerkannt.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Sie deckt nur wenige Präventionsmassnahmen. 

Details zur Grundversicherung

Vorteile für Zusatzversicherte

Stellen Sie uns Ihre Gesundheitsfragen, wir liefern hilfreiche Antworten.

Sammeln Sie jährlich Pluspunkte im Wert von über 300 Franken.

Erreichen Sie Ihre Ziele mit unserem digitalen Gesundheitscoach.

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Häufig gestellte Fragen

Mit ambulanten Zusatzversicherungen – auch Krankenpflege Zusatzversicherungen genannt – ergänzen Sie Ihre Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernehmen Kosten für diverse Behandlungen wie Psychotherapien oder Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und -abonnemente, Medikamente, kieferorthopädische bzw. chirurgische Behandlungen, Rettungskosten im Ausland und vieles mehr.

Helsana unterstützt rund 70 verschiedene alternative Behandlungsmethoden.

Anerkannte Therapiemethoden der Komplementärmedizin

Das Angebot an alternativen Heilmitteln und Behandlungsmethoden ist sehr gross. Doch längst nicht alle werden von den Krankenkassen erstattet.

Bei den Zusatzversicherungen können die Krankenversicherer selber festlegen, welche Behandlungen übernommen werden und welche nicht. Deshalb führen die Versicherer in der Regel eine Liste der Therapieformen, die sie anerkennen und von denen sie einen Teil der Kosten übernehmen.

Helsana arbeitet mit einem grossen Netzwerk von über 14'000 anerkannten Naturheilpraktikern und Komplementärtherapeuten zusammen:

Anerkannte Naturheilpraktiker und Komplementärtherapeuten

Komplementärmedizinische Methoden werden von Ärzten, Naturheilpraktikern und Komplementärtherapeuten angewendet. Wir erstatten aus der Zusatzversicherung SANA Behandlungen bei Therapeuten, die unsere Qualitätskriterien erfüllen und damit für die jeweilige Behandlungsmethode von uns anerkannt sind. Dabei stützen wir uns auf ausgewählte, zertifizierte Methoden bzw. Therapeuten des ErfahrungsMedizinischen Registers (EMR).

Unsere Experten am Beratungstelefon für Komplementärmedizin unterstützen Sie gerne bei der Wahl einer geeigneten Therapie und helfen Ihnen, einen anerkannten Arzt, Naturheilpraktiker oder Therapeuten zu finden.

Beratungstelefon für Komplementärmedizin

Wir vergüten Ihnen komplementärmedizinische Leistungen, wenn die medizinische Notwendigkeit ausgewiesen ist. Vorbeugende Behandlungen sind nicht medizinisch notwendig und werden deshalb nicht vergütet. Ebenfalls nicht medizinisch notwendig ist die Therapie von vielen sogenannten Befindlichkeitsstörungen, zum Beispiel von Stress, Verspannungen oder Müdigkeit.

Wenn Sie in der Grundversicherung nicht über das Standardmodell, sondern über ein alternatives Versicherungsmodell wie das Hausarzt-, HMO- oder telemedizinische Modell versichert sind, gelten dessen einschränkende Bestimmungen (zum Beispiel ärztliche Überweisung).

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Weitere Zusatzversicherungen

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  • TOP

    Ihr Zusatz zur Grundversicherung: Wichtige ambulante Leistungen sind gedeckt.

  • COMPLETA

    Alle Leistungen von TOP und SANA mit teilweise höheren Vergütungen.

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