HOSPITAL Privat

Ihre Spitalzusatzversicherung mit schweizweiter Deckung in der privaten Abteilung (Einzelzimmer) bei den von Helsana anerkannten Spitälern und Ärzten inkl. freier Arztwahl und attraktiven Zusatzleistungen.

  • Aufenthalt in der privaten Abteilung (Einzelzimmer)
  • Freie Arztwahl schweizweit
  • Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung

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Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Privat zurück:

Sie erhalten 100% der Kosten in der privaten Abteilung inkl. freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz.

Sie erhalten 100% der Kosten für notfallmässige und gezielte Auslandbehandlungen.

Sie haben Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung.

Sie bekommen schnellere Termine bei Spezialisten und Fachärzten.

Sie erhalten bis 120 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr, wenn Sie stationär hospitalisiert werden müssen.

Bei einem Unfall oder einer Erkrankung Ihres Kindes erhalten Sie bis 120 Stunden KidsCare pro Kalenderjahr. 

Für eine Hausgeburt oder eine Geburt, die ambulant in einem Spital oder in einem Geburtshaus erfolgt, erhalten Sie eine einmalige Geburtspauschale von 3000 Franken.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Keine Leistungen aus der Grundversicherung. Die Mutter erhält bei einer Geburt keine Geburtspauschale ausbezahlt.

Details zur Grundversicherung

Sie erhalten bis max. 200 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und Erholungskuren.

Kann ein akuter stationärer Spital- oder Kuraufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhalten Sie bis max. 200 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.

Details zur Grundversicherung

Sie erhalten bis max. 240 Franken pro Tag während max. 14 Tagen pro Kalenderjahr für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Akut- oder Übergangspflege in einem Pflegeheim.

Bei stationären Eingriffen erhalten Sie bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr für nachgewiesene Spitalanfahrts- und Rückreisekosten in der Schweiz (offizielles Taxi, Rotkreuzfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel).

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten und Rettungen.

Details zur Grundversicherung

Entscheiden Sie sich vor Spitaleintritt für eine Behandlung in der allgemeinen oder in der halbprivaten  statt in der privaten Abteilung, erhalten Sie eine Rückerstattung von 3000 bzw. 1000 Franken. 

Voraussetzung: Spitalaufenthalt von mindestens drei Übernachtungen

Vorteile für Zusatzversicherte

Stellen Sie uns Ihre Gesundheitsfragen, wir liefern hilfreiche Antworten.

Sammeln Sie jährlich Pluspunkte im Wert von über 300 Franken.

Erreichen Sie Ihre Ziele mit unserem digitalen Gesundheitscoach.

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Hinweis

Folgende Spitalzusatzversicherungen bieten wir nicht mehr an. Informationen über diese Produkte entnehmen Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen:

Häufig gestellte Fragen

Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen Ihrer Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach Ihren Wünschen.

Die Grundversicherung erstattet lediglich den in Ihrem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder Sie aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden müssen. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während Sie sich im Spital erholen. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.

Freie Arztwahl im Spital bedeutet, dass Sie den behandelnden Arzt in einem von Helsana anerkannten Spital selber wählen dürfen. Sie können sich beispielsweise vom Chefarzt persönlich operieren lassen.

Bitte beachten Sie: Bei den von Helsana nicht anerkannten Belegärzten können Kosten anfallen, die Sie selbst übernehmen müssen.

Liste der Spitäler und Belegärzte ohne Kostendeckung

Grundsätzlich geniessen Sie freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Allerdings sind gewisse Spitäler und Kliniken von Helsana nicht anerkannt. Daher können dort Kosten anfallen, die Sie selbst übernehmen müssen.

Erkundigen Sie sich deshalb bitte vorher bei uns, ob wir die gesamten Kosten Ihres Spitalaufenthalts übernehmen.

Liste der Spitäler und Belegärzte ohne Kostendeckung

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