Wie läuft das eigentlich mit dem Versicherungsschutz im Ausland? Das müssen Sie wissen.
Als Notfall bezeichnet man es, wenn Sie im Ausland verunfallen oder krank werden, Sie unaufschiebbare medizinische Hilfe benötigen und eine Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist.
Bei medizinisch notwendigen Behandlungen in EU- und EFTA-Staaten werden Leistungen nach dem Krankenversicherungssystem des Landes, in dem Sie sich aufhalten, übernommen. Falls Sie die Rechnung vor Ort begleichen, reichen Sie diese im Nachgang an Helsana zur Prüfung ein. Es ist höchstens der doppelte Betrag der Kosten gedeckt, die für die gleiche Behandlung in der Schweiz entstehen würden. Bitte beachten Sie, dass die Grundversicherung nur Leistungen für Behandlungen bei öffentlichen Leistungserbringern im Aufenthaltsland übernimmt. Privatarztleistungen sind nicht gedeckt.
Wenn Sie eine der Zusatzversicherungen TOP, COMPLETA, WORLD oder OMNIA haben, erhalten Sie weltweit die gesamten Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen in der allgemeinen Abteilung, die die Leistungen der Grundversicherung übersteigen, erstattet. Auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport in die Schweiz werden übernommen. Auch mit einer Spitalzusatzversicherung profitieren Sie von einer Kostenübernahme der stationären Leistungen, die nicht durch die Grundversicherung gedeckt sind.
Für den Abschluss von WORLD wird keine Gesundheitsdeklaration verlangt, da vorbestehende Leiden generell nicht versichert sind. Sie können also keine Leistungen für Leiden oder Ereignisse einfordern, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns oder der Reisebuchung bereits eingetreten oder für Sie bereits erkennbar waren.
Weisen Sie Ihre Versichertenkarte in EU- und EFTA-Staaten bei der Behandlung vor. Staatlich anerkannte Spitäler, Ärzte und Apotheken akzeptieren diese und können die Kosten direkt abwickeln. Ausserhalb der EU- und EFTA-Staaten oder falls Sie zusätzliche Hilfe benötigen, kontaktieren Sie die Helsana-Notrufzentrale. Die Nummer finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte.
Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig sind, sind Sie für Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle über Ihren Arbeitgeber versichert. Informieren Sie deshalb bei einem Unfall im Ausland Ihren Arbeitgeber so rasch wie möglich.
Die Mitarbeitenden der Helsana-Notrufzentrale sind 24 Stunden für Sie da und kümmern sich um die nötigen Sofortmassnahmen. Sie hinterlegen im Spital eine Kostenübernahmegarantie, damit Sie keine Vorauszahlungen leisten müssen. Falls Sie aus medizinischen Gründen zurück in die Schweiz transportiert werden müssen, arrangiert die Helsana-Notrufzentrale den Rücktransport für Sie. Aber auch bei der Suche nach einem Arzt oder Spital vor Ort können Sie auf die Hilfe der Mitarbeitenden der Zentrale zählen – rasch, sicher und unbürokratisch.
Das hängt ganz davon ab, wo Sie sich befinden. Findet die Rückführung im Ambulanzjet beispielsweise aus Griechenland statt, kostet diese rund 20’000 Franken. Muss man Sie in Thailand oder in den USA abholen, beträgt die Rechnung rund 100’000 Franken.
Ja, das kommt teilweise vor. Fordern Sie einen Zahlungsnachweis an, wenn Sie vor Ort Leistungen begleichen müssen. Danach schicken Sie die Rechnung, den Zahlungsnachweis und den medizinischen Bericht an Helsana. Legen Sie auch das Formular «Erhebung über Erkrankungen oder Unfälle während eines Auslandaufenthaltes» bei. Wir prüfen die Dokumente und erstatten Ihnen die versicherten Kosten zurück.
Um die Zusatzversicherungen TOP, COMPLETA und OMNIA abzuschliessen, müssen Sie eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen. Die Prüfung dieser dauert vier bis sechs Wochen. Falls Sie kurzfristig verreisen, eignet sich das Produkt WORLD: Der Abschluss ist ohne Gesundheitsdeklaration jeweils auf den Ersten des Folgemonats möglich.
Wenn Sie ein Visum beantragen müssen, brauchen Sie dafür eine Bestätigung der Krankenversicherung. Nehmen Sie zudem eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit und tragen Sie Ihre Versichertenkarte stets bei sich.
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