Versicherungsschutz im Ausland: die häufigsten Fragen

Auslandskrankenversicherung oder Reiseversicherung? Welche Leistungen decken sie ab? Und welchen Versicherungsschutz brauchen Sie im Ausland? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Versicherungsschutz im Ausland.

Brauchen Sie im Ausland eine medizinische Behandlung, fallen die Kosten oft höher aus als in der Schweiz. Unfälle sind grösstenteils über die obligatorische Unfallversicherung gedeckt. Eine Auslandskrankenversicherung oder Zusatzversicherung mit Auslandschutz schützt Sie zusätzlich vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Krankheiten auf Reisen oder während Ihres Langzeitaufenthaltes.

Eine Reiseversicherung ist für allgemeine Zwischenfälle auf kurzfristigen Reisen gedacht. Sie schützt Reisende vor Notfällen wie

  • Stornierungen
  • Verlust von Gepäckstücken
  • Verlust von Gegenständen

Und was ist bei einem medizinischen Notfall?

Dann reicht der Versicherungsschutz einer Reiseversicherung meist nicht. Eine Reiseversicherung deckt wenn dann nur kurzfristige medizinische Notfallbehandlungen innerhalb eines bestimmten Geltungsbereichs ab. Sobald Sie reisefähig sind, müssen Sie selbstständig zurück in die Schweiz reisen. Und bei gewissen Reiseversicherungen benötigen Sie sogar ein Upgrade, damit auch Heilungskosten im Ausland versichert sind.

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt für Sie beispielsweise Kosten für

  • ambulante und stationäre Notfallbehandlungen weltweit. Das gilt für ausgewählte Leistungen in der allgemeinen Abteilung, die von der Grundversicherung nicht gedeckt sind.
  • den Rücktransport in die Schweiz oder den Transport ins nächste geeignete Spital, wenn dieser medizinisch indiziert ist.
  • Personensuchen, Rettungen und Bergungen.

Die Helsana-Zusatzversicherungen TOP, COMPLETA oder WORLD decken genau solche Leistungen ab*. Finden Sie die optimal zugeschnittene Versicherung für Sie hier:

Alle Leistungen im Ausland auf einen Blick

* Voraussetzung: Im Notfall kontaktieren Sie unverzüglich unsere Notrufzentrale unter +41 58 340 16 11.

Die Kosten für medizinische Behandlungen sind im Ausland oft deutlich höher als in der Schweiz. Die obligatorische Krankenversicherung (KVG) übernimmt diese in vielen Ländern nicht vollständig für Sie. Auch wenn Sie für eine dringende Behandlung in die Schweiz zurückreisen müssen, sind die Kosten für den Rücktransport nicht versichert.

In EU- und EFTA-Staaten übernimmt die Krankenversicherung (KVG) bei medizinisch notwendigen Behandlungen die Kosten in öffentlichen Spitälern nach dem Krankenversicherungssystem des jeweiligen Landes. Falls Sie die Rechnung vor Ort begleichen müssen, ist höchstens der doppelte Betrag der Kosten, die in der Schweiz für die gleiche Behandlung entstehen würden, gedeckt. Vor allem stationäre Behandlungen in Privatspitälern im europäischen Raum sind durch die Grundversicherung nicht versichert.

Im übrigen Ausland übernimmt die obligatorische Krankenversicherung (KVG) nur höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die in der Schweiz für die gleiche Behandlung entstehen würden. In vielen Ländern übersteigen die Kosten diesen Betrag häufig.

Noch teurer wird es, wenn Sie zum Beispiel für eine dringende Operation in die Schweiz zurückreisen müssen. Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten nur bis zu einem Fünftel des aktuell versicherbaren Maximalbetrags. Im Falle einer Krankheit fällt der Versicherungsschutz noch spärlicher aus. Die obligatorische Krankenversicherung (KVG) vergütet die Kosten für Repatriierungen in die Schweiz gar nicht.

Etwa für ein Auslandsemester oder wenn Sie auswandern, ist eine Auslandskrankenversicherung manchmal nicht nur sinnvoll, sondern Pflicht. Je nach Zielland ändern sich die gesetzlichen Vorgaben rund um den Versicherungsschutz für Langzeitaufenthalterinnen und -aufenthalter.

Aber auch wenn Sie für kürzere Reisen ins Ausland reisen, lohnt sich der Schutz vor finanziellen Folgen durch eine Auslandskrankenversicherung. Medizinische Behandlungen im Ausland sind oft sehr teuer – und durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht ausreichend abgedeckt. Zu den Hochkostenländern gehören zum Beispiel die USA und Singapur.

Das hängt davon ab, wo Sie sich befinden. Findet die Rückführung im Ambulanzjet beispielsweise aus Griechenland statt, kostet diese rund 20’000 Franken. Muss man Sie in Thailand oder in den USA abholen, beträgt die Rechnung rund 100’000 Franken. Kurz: Die Kosten sind hoch – und werden ohne Auslandskrankenversicherung nicht vollständig übernommen.

Das Angebot an Auslandskrankenversicherungen ist vielfältig. Das kann verwirren. Achten Sie beim Abschliessen einer Auslandskrankenversicherung

  • auf die Dauer Ihres Aufenthalts. Je nach Zusatzversicherung bestehen unterschiedliche Zeitbeschränkungen für eine Kostenübernahme.
  • darauf, ob Sie zu einer Risikogruppe gehören. Haben Sie Vorerkrankungen, sind Sie schwanger oder betreiben Sie beruflich Sport? Dann könnten für Sie spezielle Bedingungen gelten.
  • auf die Leistungen, die Sie abdecken wollen. Vielleicht wünschen Sie sich eine gezielte Behandlung im Ausland? Oder Sie wollen sich nur für unvorhergesehene Notfälle versichern? Finden Sie den für Sie optimalen Versicherungsschutz – massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse:
Alle Leistungen im Ausland auf einen Blick

Vor allem für Länder ausserhalb der EU ist es sinnvoll, eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen. Denn in diesen Ländern wird für Sie höchstens der doppelte Betrag der Kosten übernommen, die Sie für die gleiche medizinische Behandlung in der Schweiz bezahlen müssten. Und im Vergleich zur Schweiz haben andere Länder teilweise sehr hochpreisige Gesundheitssysteme – die USA, Australien, Singapur oder Japan zum Beispiel.

Und in der EU?

In EU- oder EFTA-Staaten werden die Leistungen nach dem Sozialversicherungssystem des Landes, in dem Sie sich aufhalten, übernommen. Das gilt für stationäre sowie für ambulante Behandlungen – aber nur in der allgemeinen Abteilung. Sind Sie zum Beispiel in Frankreich oder Spanien und müssen notfallbedingt in ein Privatspital oder Ihre Europäische Krankenversicherungskarte wird nicht akzeptiert, können die Kosten für notwendige Heilbehandlungen schnell in die Höhe schnellen. Und auch Repatriierungen sind durch die Grundversicherung nicht gedeckt. Haben Sie dort eine Versicherungslücke, kann das für Sie drastische finanzielle Folgen haben.

Ein Beispiel: Auch wenn die Kostenübernahme einer stationären Behandlung in Frankreich über die Europäische Krankenversicherungskarte läuft, werden Ihnen trotzdem 20 Prozent der Kosten als Selbstbehalt in Rechnung gestellt. Das kann zu hohen ungedeckten Kosten führen.

Um eine Zusatzversicherung – etwa TOP oder COMPLETA – abzuschliessen, müssen Sie eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen. Diese zu prüfen dauert vier bis sechs Wochen. Sie wollen kurzfristiger verreisen? Dann eignet sich das Produkt WORLD: Der Abschluss ist ohne Gesundheitsdeklaration immer auf den ersten Tag des Folgemonats möglich.

Alle Details zur Reiseversicherung WORLD

  • Viele Länder verlangen für die Einreise ein Visum. Wollen Sie dieses beantragen, brauchen Sie eine Bestätigung der Krankenversicherung.
  • Nehmen Sie eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit. Jedes Land birgt eigene Gefahren. Informieren Sie sich darüber und wappnen Sie sich für kleinere Notfälle und erste Hilfen. Dabei hilft Ihnen zum Beispiel die Travelcheck-Hotline. Sie steht allen TOP- und COMPLETA-Versicherten kostenlos zur Verfügung.
Travelcheck-Hotline (058 340 16 22)
  • Tragen Sie Ihre Versichertenkarte immer bei sich. Die einheitliche Rückseite gilt als Europäische Krankenversicherungskarte. Sie wird von allen öffentlichen Spitälern, Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken in EU- und EFTA-Staaten anerkannt. Wird die Karte trotzdem mal nicht akzeptiert: Unsere Notrufzentrale ist rund um die Uhr für Sie da.
Notrufzentrale anrufen (+41 58 340 16 11)

Weisen Sie in EU- und EFTA-Staaten Ihre Krankenversicherungskarte vor. Sie wird von allen öffentlichen Spitälern, Ärztinnen und Ärzten sowie Apotheken anerkannt. Im übrigen Ausland gehen Sie folgendermassen vor:

  • Fordern Sie einen Zahlungsnachweis an.
  • Schicken Sie die Rechnung, den Zahlungsnachweis und den medizinischen Bericht an Helsana.
  • Legen Sie das Formular «Erhebung über Erkrankungen oder Unfälle während eines Auslandaufenthaltes» bei.
  • Wir prüfen die Dokumente und erstatten Ihnen die versicherten Kosten zurück.

In EU- und EFTA-Ländern gelten unvorhergesehene Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft, die sich während Ihrer voraussichtlichen Aufenthaltsdauer im Ausland als medizinisch notwendig erweisen, als Notfall.

Im übrigen Ausland gilt es als Notfall, wenn Sie verunfallen oder erkranken, Sie unaufschiebbare medizinische Hilfe benötigen und eine Rückreise in die Schweiz nicht angemessen ist.

In EU- oder EFTA-Staaten:

  • Gehen Sie in ein staatlich anerkanntes Spital oder in eine staatlich anerkannte Ärztepraxis oder Apotheke.
  • Weisen Sie Ihre Versichertenkarte vor. Die staatlich anerkannten Institutionen akzeptieren diese und können die Kosten direkt abwickeln. Es gelten die Gebührensätze und die Rechtsvorschriften des Landes, in dem Sie sich aufhalten.

Ausserhalb der EU:

  • Kontaktieren Sie sofort die Helsana-Notrufzentrale. Die Nummer finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte.

Handelt es sich um einen Unfall?

Informieren Sie so rasch wie möglich zusätzlich Ihren Arbeitgeber. Unfälle sind nämlich über Ihren Arbeitgeber versichert, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Unternehmen tätig sind. Das gilt für Betriebs- oder Nichtbetriebsunfälle.

Die Mitarbeitenden der Helsana-Notrufzentrale sind 24 Stunden für Sie da. Sie kümmern sich um die nötigen Sofortmassnahmen:

  • Sie hinterlegen im Spital eine Kostenübernahmegarantie, damit Sie keine Vorauszahlungen leisten müssen. (gemäss Zusatzversicherungsbestimmungen)
  • Sie arrangiert den Rücktransport für Sie, falls Sie aus medizinischen Gründen zurück in die Schweiz transportiert werden müssen.
  • Sie unterstützen Sie bei der Suche nach einem Arzt oder Spital vor Ort.
Jetzt Notrufzentrale anrufen (+41 58 340 16 11)
Haben Sie Fragen?
058 340 18 80Gerne hilft Ihnen unser Kundenservice International weiter. (Montag bis Freitag, 8–18 Uhr)

Artikel zum Thema

Haben Sie Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Kontakt aufnehmen