Ihre Kapitalversicherung: Sie sichern sich selbst und Ihre Nächsten finanziell gegen den Ernstfall ab.
Sichern Sie sich jetzt finanziell gegen Invalidität oder Tod nach Unfall
bzw. Krankheit ab.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen unabhängig von anderen bestehenden Versicherungen aus der Kapitalversicherung PREVEA zurück:
Sie erhalten im Falle von Invalidität Ihre versicherte Summe ausbezahlt, sobald die Rentenverfügung der Invalidenversicherung vorliegt. Im Todesfall erhalten die begünstigten Personen oder Ihre Hinterbliebenen die versicherte Summe.
Durch Unfälle und Krankheiten, die zu Invalidität oder Tod führen, entstehen oft hohe ungedeckte Kosten. Die Sozialversicherungen schützen gerade Kinder, Jugendliche in Ausbildung, Studierende sowie haushaltführende Personen schlecht oder gar nicht vor den finanziellen Folgen einer Invalidität. Aber auch bei selbstständig Erwerbenden oder Angestellten kann PREVEA helfen, fehlendes Einkommen auszugleichen.
Sie alleine entscheiden, wofür Sie das ausbezahlte Geld verwenden wollen, etwa für Umbauten zuhause, für eine Familienbetreuung oder für zusätzliche medizinische Massnahmen.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Diese Versicherung hat keine Mindestlaufzeit. Sie können sie jederzeit mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende eines Monats kündigen. Bei Prämienveränderungen gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat.
PREVEA Krankheit erlischt automatisch am 31. Dezember nach Ihrem 59. Geburtstag.
«Wartefrist» ist die Zeitspanne zwischen dem Tag des Unfalls oder der ersten Diagnose der Krankheit, und dem Tag, an dem Sie Leistungen beziehen können.
Bei dieser Versicherung kann es eine Wartefrist von 12 Monaten geben. Für weitere Informationen steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung unter 0844 80 81 82.
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Gerne helfen wir Ihnen weiter.