Mit der Gästeversicherung sichern Sie Ihre Besucher aus dem Ausland finanziell gegen Krankheit und Unfall während des Aufenthalts in der Schweiz und in Schengen-Staaten ab.
Schliessen Sie die Gästeversicherung bei unserem Partner «EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG» direkt online ab.
Nachfolgende Leistungen werden aus der Gästeversicherung zurückerstattet:
Ein Unfall oder eine Erkrankung Ihrer ausländischen Gäste kann eine empfindliche finanzielle Belastung darstellen. Mit der Gästeversicherung sichern Sie Ihre Besucher umfassend gegen Krankheit und Unfall ab. So können sie sich auf einen sorgenfreien Aufenthalt in der Schweiz freuen.
Nein, eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig, sofern Sie für Ihren Besuch aus dem Ausland die Versicherung bis spätestens fünf Tage nach der Einreise abschliessen. Bei einem Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Gesundheitserklärung erforderlich. Weiter gilt zu beachten: Die Gästeversicherung deckt keine vorgängig geplanten Behandlungen ab.
Ja, Sie können zwischen mehreren Versicherungssummen zwischen 25 000 und 250 000 Franken pro Person auswählen. Auch bei der Versicherungsdauer stehen verschiedene Optionen zur Auswahl.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Ihre Gäste folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Gästeversicherung gilt während der in der Versicherungspolice festgelegten Versicherungsdauer (maximal 180 Tage pro Aufenthalt). Danach erlischt sie automatisch. Eine Kündigung ist daher nicht nötig.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.