Gästeversicherung

Mit der Gästeversicherung sichern Sie Ihre Besucher aus dem Ausland finanziell gegen Krankheit und Unfall während des Aufenthalts in der Schweiz und in Schengen-Staaten ab.

  • Kostenbeiträge für Arztbesuche und Spitalaufenthalte
  • Kostenbeiträge für Medikamente
  • Kostenbeiträge für Transporte
  • Zahnmedizinische Notfallbehandlungen

Gästeversicherung

Schliessen Sie die Gästeversicherung bei unserem Partner «EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG» direkt online ab.

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen werden aus der Gästeversicherung zurückerstattet:

Es werden Kosten für Arztbesuche, Spitalaufenthalte, Medikamente und Transporte in Höhe der gewählten Versicherungssumme zurückerstattet.

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Häufig gestellte Fragen

Ein Unfall oder eine Erkrankung Ihrer ausländischen Gäste kann eine empfindliche finanzielle Belastung darstellen. Mit der Gästeversicherung sichern Sie Ihre Besucher umfassend gegen Krankheit und Unfall ab. So können sie sich auf einen sorgenfreien Aufenthalt in der Schweiz freuen.

Nein, eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig, sofern Sie für Ihren Besuch aus dem Ausland die Versicherung bis spätestens fünf Tage nach der Einreise abschliessen. Bei einem Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Gesundheitserklärung erforderlich. Weiter gilt zu beachten: Die Gästeversicherung deckt keine vorgängig geplanten Behandlungen ab.

Ja, Sie können zwischen mehreren Versicherungssummen zwischen 25 000 und 250 000 Franken pro Person auswählen. Auch bei der Versicherungsdauer stehen verschiedene Optionen zur Auswahl.

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