PREVEA Unfall

Ihre Kapitalversicherung bei Unfall. Eine Unachtsamkeit kann Ihr Leben von heute auf morgen verändern. Zum Beispiel nach einem schweren Sturz, einem Sport- oder Verkehrsunfall. PREVEA Unfall fängt Sie und Ihre Familie im Ernstfall sicher auf.

  • Finanzielle Absicherung im Invaliditätsfall
  • Finanzielle Absicherung für Angehörige im Todesfall
  • Versicherungssummen individuell wählbar

Schützen Sie sich selbst und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Besonders Kinder, Jugendliche in Ausbildung und Studierende sind finanziell schlecht abgesichert, denn die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) decken die Folgen nur ungenügend ab. PREVEA Unfall fängt mit grosszügigen Kapitalleistungen auf. Zum Beispiel für Umbauten zu Hause oder eine Familienbetreuung.

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Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen aus der Kapitalversicherung PREVEA Unfall zurück:

Im Invaliditätsfall erhalten Sie die versicherte Summe anteilmässig je nach Grad Ihrer körperlichen Einschränkung.

Im Todesfall erhalten die von Ihnen genannten begünstigten Personen oder Ihre Hinterbliebenen die versicherte Summe.

Die Kapitalleistungen von PREVEA Unfall schliessen Versicherungslücken und stellen Ihre Lebensplanung auch im Invaliditätsfall sicher: zum Beispiel für behindertengerechte Umbauten.

Rahmenbedingungen

  • Alter 0–2,5 Jahre: Tod max. 2500 Franken, Invalidität max. 300’000 Franken (mit Progression bis 350%, max. 1’050’000 Franken)
  • Alter 2,5–20 Jahre: Tod max. 20’000 Franken, Invalidität max. 300’000 Franken (mit Progression bis 350 %, max. 1’050’000 Franken)
  • Alter 21–70 Jahre: Tod max. 300’000 Franken, Invalidität max. 300’000 Franken (mit Progression bis 350%, max. 1’050’000 Franken)
  • Ab Alter 71 Jahre: Tod max. 20’000 Franken, Invalidität max. 100’000 Franken. Bestehende Versicherungen werden entsprechend herabgesetzt (ohne Progression).

Von der Versicherung ausgeschlossen sind Selbsttötung oder Gesundheitsschädigungen am eigenen Körper, die eine versicherte Person absichtlich oder im Zustand absichtlich herbeigeführter voller oder teilweiser Urteilsunfähigkeit herbeigeführt hat.

So funktioniert PREVEA Unfall

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Häufig gestellte Fragen

Durch Unfälle, die zu Invalidität oder Tod führen, entstehen oft hohe ungedeckte Kosten – zum Beispiel für berufliche Integrationsmassnahmen, Umbauten an Haus und Wohnung oder die Sicherstellung der Familien- und Haushaltsbetreuung.

 

Wir empfehlen die Kapitalversicherung für Personen mit keiner oder nur mit ungenügender Deckung durch die berufliche Vorsorge (Pensionskasse). Dies gilt insbesondere für:

 

Kinder und Jugendliche

  • Wenn Ihr Kind nach einem Unfall invalid wird, bezahlt die Krankenversicherung die Behandlungen aus der Grundversicherung. Danach hat das Kind Anspruch auf Pflegebeiträge und eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV). Diese Beträge sind relativ bescheiden und decken die Kosten nur bedingt ab. 
  • Die IV-Rente wird frü­hes­tens ab dem 18. Altersjahr ausbezahlt. Die Höhe der Ren­te sichert in der Regel das Exis­tenz­mi­ni­mum. Eine vol­le In­va­li­den­ren­te erhält man erst ab ei­nem In­va­li­di­täts­grad von 70%. Diese Rente be­trägt im Ma­xi­mum 28'680 Franken pro Jahr (pro Mo­nat 2390 Franken; Stand 2021).

 

Studierende

Während der Lehre oder eines Studiums verdienen Jugendliche noch wenig. Deshalb erhalten sie aus der ersten Säule (Invalidenversicherung) und allenfalls aus der zweiten Säule (Pensionskasse) nur eine Minimalrente, wenn sie invalid werden – und das bis zu ihrer Pensionierung.

 

Nichtberufstätige oder teilzeitbeschäftigte Personen 

Sie erhalten einen minimalen Schutz aus den Sozialversicherungen.

 

Selbstständigerwerbende und Angestellte

Sie können mit einer Kapitalversicherung bestehende Deckungslücken schliessen.

 

Sie allein entscheiden, wofür Sie das ausbezahlte Geld verwenden möchten:

  • Bei Invalidität: zum Beispiel für zusätzliche medizinische Massnahmen, berufliche Integrationsmassnahmen oder Umbauten an Haus und Wohnung.
  • Bei Todesfall: zum Beispiel für die Sicherstellung der Familien- und Haushaltsbetreuung oder zur Begleichung von ungedeckten Kosten, die bei einem Todesfall entstehen können.

  • Die grosszügigen Kapitalleistungen entlasten Sie und Ihre Familie im Invaliditäts- oder Todesfall.
  • Sie können unterschiedliche Versicherungssummen für Invalidität und Tod wählen, abgestuft in Schritten à 10'000 Franken.
  • Sie erhalten das Kapital unabhängig von den Leistungen anderer Versicherungen ausbezahlt.
  • Sie verpflichten sich nicht langfristig und können die Versicherung jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auflösen – ohne finanzielle Einbussen.

Je nach Invaliditätsgrad wird Ihnen mehr ausbezahlt, als Sie versichert haben. Bei einer hundertprozentigen Invalidität ist es beispielsweise mehr als das Dreifache der gewählten Versicherungssumme. Eine Tabelle darüber, wie sich die Entschädigung (Invaliditätskapitalleistung) zufolge der Progression bemisst, finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unter Ziffer 13.

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