Helsana Advocare EXTRA

Rechtliche Auseinandersetzungen können schnell teuer werden. Ob bei Streitigkeiten wegen eines Onlinekaufs, einer Mieterhöhung oder eines Autounfalls – mit dem weltweiten Internet-, Privat- und Verkehrsrechtsschutz von Helsana Advocare EXTRA sind Sie bestens abgesichert.

  • Weltweiter Internetrechtsschutz
  • Weltweiter Privatrechtsschutz
  • Weltweiter Verkehrsrechtsschutz
  • Inklusive Gesundheits- und Auslandsrechtsschutz
  • Abschluss in Kombination mit TOP, COMPLETA oder OMNIA zum Vorzugspreis möglich

Advocare EXTRA kann neu, mit Abschluss ab dem 1. Januar 2025, ohne TOP, COMPLETA oder OMNIA abgeschlossen werden.

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen aus der Rechtsschutzversicherung Helsana Advocare EXTRA zurück:

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Internet erhalten Sie für Anwalts- und Gerichtskosten innerhalb Europas bis max. 1 Mio. Franken, ausserhalb Europas bis max. 100 000 Franken. Versichert sind unter anderem Streitigkeiten bei Onlinekäufen, zum Beispiel wenn die bezahlte Ware nicht geliefert wird.

Pro Rechtsfall erhalten Sie für die folgenden Leistungen bis max. 1 Mio. Franken erstattet:

  • Anwaltshonorare (freie Anwaltswahl nach Absprache)
  • Gerichts- und Verfahrenskosten
  • Expertisen
  • Mediator
  • Prozess- und Parteientschädigung
  • Kautionen (vorschussweise).

Versichert sind unter anderem folgende Fälle:

  • Vertragsstreitigkeiten (z. B. Kaufverträge, die über das Internet abgeschlossen wurden): 50'000 Franken
  • Streitigkeiten als Opfer von Kreditkartenmissbrauch: 50'000 Franken
  • Phishing und Hacking (Missbrauch Ihrer Account-Daten): 50'000 Franken
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Cyber-Mobbing: 50'000 Franken
  • Drohung, Nötigung oder Erpressung: 50'000 Franken
  • Streitigkeiten aus Verletzung von Urheber-, Namens- und Markenrechten (z. B. unerlaubte Nutzung eines Bildes): 50'000 Franken

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Privatbereich erhalten Sie weltweit bis max. 1 Mio. Franken für Anwalts- und Gerichtskosten. Versichert sind unter anderem Streitigkeiten mit dem Vermieter, der Arbeitgeberin oder den Nachbarn.

Pro Rechtsfall erhalten Sie für die folgenden Leistungen bis max. 1 Mio. Franken* erstattet:

  • Anwaltshonorare (freie Anwaltswahl nach Absprache)
  • Gerichts- und Verfahrenskosten
  • Expertisen
  • Mediator
  • Prozess- und Parteientschädigung
  • Kautionen (vorschussweise)

Darüber hinaus erhalten Sie bis max. 10'000 Franken an Kosten für das notwendige Erscheinen vor einem ausländischen Gericht und Übersetzungskosten.

*Sofern keine anderen Limiten gelten. Massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Helsana Advocare EXTRA.

Versichert sind unter anderem folgende Fälle:

  • Streitigkeiten mit Versicherungen (z. B. mit der Krankenversicherung)
  • Streitigkeiten mit der Haftpflichtversicherung
  • Geltendmachung von ausservertraglichem Schadenersatz gegenüber dem Verursacher, respektive dessen Haftpflichtversicherung
  • Streitigkeiten mit dem Mieter oder Vermieter (z. B. bei Mietzinserhöhungen)
  • Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber (z. B. bei einer Kündigung)
  • Vertragsstreitigkeiten (z. B. Kaufverträge, Reiseverträge, Aufträge)
  • Nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Bewilligungspflichtige Bauten
  • Strafverfahren gegen die versicherte Person

Sie erhalten zudem bis 1000 Franken für Rechtsberatungen im Falle von:

  • Erwerb, Veräusserung, Verpfändung und Vermietung von Liegenschaften
  • Angelegenheiten bezüglich Personen-, Familien- und Erbrecht

Zusätzlich erhalten Sie rechtliche Unterstützung und folgende finanzielle Leistungen für Opfer von Gewaltverbrechen:

  • Kapitalleistung von 150‘000 Franken im Todesfall bzw. 300‘000 Franken im Ganzinvaliditätsfall (ohne Progression). Personen über 65 Jahre erhalten statt der Kapitalzahlung eine lebenslängliche Rente.
  • Betraglich unbegrenzte Heilungskosten während 5 Jahren, in Ergänzung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung, zur Militärversicherung, zur Eidg. Invalidenversicherung oder zur obligatorischen Unfallversicherung.
  • Bis 5000 Franken für Schäden an Sachen, welche die versicherte Person auf oder mit sich getragen hat, wenn der Schaden mit einem versicherten Ereignis zusammenhängt.

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Verkehr erhalten Sie für Anwalts- und Gerichtskosten innerhalb Europas bis max. 1 Mio. Franken, ausserhalb Europas bis max. 100 000 Franken. Versichert ist beispielsweise die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Schäden an Ihrem Auto.

Pro Rechtsfall erhalten Sie für die folgenden Leistungen bis max. 1 Mio. Franken erstattet:

  • Anwaltshonorare (freie Anwaltswahl nach Absprache)
  • Gerichts- und Verfahrenskosten
  • Expertisen
  • Mediator
  • Prozess- und Parteientschädigung
  • Kautionen (vorschussweise).

Versichert sind unter anderem folgende Streitigkeiten:

  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Sachschäden, z .B. am eigenen Auto)
  • Vertragsstreitigkeiten in (z. B. bei Kauf, Leasing, Miete oder Reparatur eines Fahrzeugs)
  • Verteidigung in Strafverfahren (z. B. ungerechtfertigte Bussen)
  • Vertretung in Administrativverfahren (z. B. Ausweisentzug)

Versichert sind folgende Fahrzeuge:

  • Auf die versicherte Person immatrikulierte Motorfahrzeuge (inkl. eventuelles Ersatzfahrzeug).
  • Auf die versicherte Person immatrikulierte Wasserfahrzeuge.
  • Auf die versicherte Person immatrikulierte Luftfahrzeuge.
  • Durch die versicherte Person gemietete Motor-, Wasser- und Luftfahrzeuge.

Bei rechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb Europas erhalten Sie bis max. 1 000 000 Franken für Anwalts- und Gerichtskosten und max. 100 000 Franken ausserhalb Europas. Versichert ist beispielsweise die Geltendmachung von Rechtsstreitigkeiten bei Personenunfällen oder bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland.

Sie erhalten Kosten für Anwaltshonorare, Gerichts- und Verfahrenskosten, Expertisen, Gerichtskosten und Parteientschädigung. 

Gesundheitsrechtsschutz

Versichert sind Streitigkeiten mit Ärzten, Spitälern, Sozial- und Privatversicherungen.

Auslandrechtschutz

Versichert sind Streitigkeiten als Lenker, Mieter oder Nutzer von Transportmitteln sowie als Fussgänger während Ferien und Schulaufenthalten im Ausland (inkl. Hin- und Rückreise).

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten.

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058 340 16 11Rund um die Uhr (Lokaltarif Festnetz Schweiz / Mobiltarife gemäss Anbieter)

Häufig gestellte Fragen

Ein Rechtsstreit wird schnell langwierig und teuer. Ein Kostenvorschuss ist Voraussetzung für die Vertretung durch einen Anwalt und ein Gerichtsverfahren.

Mit einer Rechtsschutzversicherung erhalten Sie juristische Beratung, werden – wenn nötig – vor Gericht durch einen Rechtsanwalt vertreten und erhalten einen Grossteil der Anwalts- und  Gerichtskosten bezahlt.

Mit den Zusatzversicherungen TOP, COMPLETA oder OMNIA profitieren Sie bereits vom umfassenden Gesundheits- und Auslandsrechtsschutz. Dieser hilft Ihnen beispielsweise bei Streitigkeiten mit Ärztinnen und Ärzten, Spitälern oder Sozial- und Privathaftpflichtversicherungen.

Vielfach kommt es jedoch im Privatbereich (z. B. mit dem Vermieter oder Arbeitgeber), im Strassenverkehr (z. B. nach einem Unfall mit dem Auto) oder auch im Internet (z. B. bei Kreditkartenmissbrauch) zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Mit Helsana Advocare Extra können Sie Ihren bestehenden Rechtsschutz sehr günstig um einen Privat-, Verkehrs und Interntetrechtsschutz ergänzen. Damit verfügen Sie über eine umfangreiche Rechtsschutzversicherung.

Bei der Kombination mit der Zusatzversicherung TOP, COMPLETA oder OMNIA erhalten Sie Helsana Advocare EXTRA zum Vorzugspreis, da der Gesundheits- und Privatrechtsschutz bereits in der Zusatzversicherung enthalten ist.

Melden Sie den Fall unverzüglich telefonisch unter der auf der Versichertenkarte aufgeführten Notrufnummer oder schriftlich an. Die Helsana Rechtsschutz AG (HERAG) ergreift dann nach Rücksprache mit Ihnen die notwendigen Massnahmen. Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, müssen Sie die Zustimmung und die Kostengutsprache der HERAG einholen. Missachten Sie diese Bestimmungen, kann die HERAG ihre Leistungen kürzen.

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    Alle Leistungen von TOP und SANA mit teilweise höheren Vergütungen.

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