Mit HOSPITAL Privat erholen Sie sich bei stationären Aufenthalten im Einzelzimmer und wählen Ihr Spital sowie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt frei. Für mehr Mitbestimmung und maximale Privatsphäre.
Mehrleistungen im Spital, wie etwa die freie Arztwahl, kosten schnell viel Geld. Mit HOSPITAL Privat sind Sie dafür versichert. Das zahlt die private Spitalversicherung ergänzend zur Grundversicherung:
Kann ein akuter stationärer Spital- oder Kuraufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhalten Sie bis max. 200 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.
Für eine Hausgeburt oder eine Geburt, die ambulant in einem Spital oder in einem Geburtshaus erfolgt, erhalten Sie eine einmalige Geburtspauschale von 3000 Franken.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen ab Versicherungsbeginn.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Keine Leistungen aus der Grundversicherung. Die Mutter erhält bei einer Geburt keine Geburtspauschale ausbezahlt.
Bei stationären Eingriffen erhalten Sie bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr für nachgewiesene Spitalanfahrts- und Rückreisekosten in der Schweiz (offizielles Taxi, Rotkreuzfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel).
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten und Rettungen.
Erfolgt ein Spitalaufenthalt anstelle der privaten Abteilung in der allgemeinen oder in der halbprivaten Abteilung, haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 3'000 bzw. 1'000 Franken. Falls Sie eine Franchise vereinbart haben, wird diese abgezogen.
Voraussetzung: Spitalaufenthalt von mindestens drei Übernachtungen. Der Anspruch für eine Rückerstattung muss bei Helsana geltend gemacht werden.
Eine private Spitalversicherung für stationäre Aufenthalte lohnt sich, wenn Ihnen Komfort, Privatsphäre und Selbstbestimmung wichtig sind:
Alle Details sehen Sie im Leistungskatalog.
Die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Privat bietet ein Einzelzimmer, HOSPITAL Halbprivat ein Zweibettzimmer. In beiden Abteilungen wählen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt frei. Mit HOSPITAL Privat haben Sie jedoch bei allen versicherten Leistungen höhere Beiträge zugute.
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer können Sie ohne Risikoprüfung von HOSPITAL Privat zu Halbprivat wechseln. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat. Bei einem Upgrade von halbprivat auf privat prüfen wir die Aufnahme mit einem Gesundheitsfragebogen.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie offiziell in der Schweiz wohnen und nach der Gesundheitsprüfung (Formular mit Fragen zu Ihrer Gesundheit) einen positiven Aufnahmebescheid von uns erhalten.
Grundsätzlich geniessen Sie mit der privaten Spitalversicherung freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Einige wenige Spitäler und Kliniken sind von Helsana nicht anerkannt. Dort können zusätzliche Kosten entstehen. Klären Sie deshalb vor dem Spitalaufenthalt die Kostendeckung bei uns ab.
Ja. Sie profitieren im Ausland von voller Kostendeckung gemäss unseren Versicherungsbedingungen. Das gilt für Notfälle im Spital ebenso wie für geplante stationäre Behandlungen. Für geplante Eingriffe benötigen Sie vorab eine Kostengutsprache von Helsana.
Freie Arztwahl im Spital bedeutet: Sie wählen selbst, welche Ärztin oder welcher Arzt Sie behandelt. Sie können in jedes von Helsana anerkannte Spital gehen.
Beachten Sie: Bei Belegärztinnen und Belegärzten, die von uns nicht anerkannt sind, können zusätzliche Kosten entstehen. Diese Ausnahmen finden Sie hier:
Wer einen Fachärztin oder einen Facharzt aufsuchen will, wartet oft lange auf einen Termin. Mit Fast Track erhalten Sie innerhalb von nur fünf Arbeitstagen einen Termin bei einer Spezialistin oder einem Facharzt in unseren Partnerkliniken.
Bei einer schwerwiegenden Erkrankung, etwa Krebs, können Sie die Diagnose und Therapie prüfen lassen. Dafür ziehen Sie eine führende Spezialistin oder einen führenden Spezialisten bei. Diese zweite Meinung zeigt, ob die Therapie medizinisch aktuell ist und Ihren Bedürfnissen entspricht. Sie gewinnen Klarheit und entscheiden sicherer.
Folgende Spitalzusatzversicherungen bieten wir nicht mehr an. Informationen über diese Produkte entnehmen Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen:
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Gerne helfen wir Ihnen weiter.