HOSPITAL Privat

Mit HOSPITAL Privat erholen Sie sich bei stationären Aufenthalten im Einzelzimmer und wählen Ihr Spital sowie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt frei. Für mehr Mitbestimmung und maximale Privatsphäre.

  • Höchster Komfort in der privaten Abteilung
  • Freie Arztwahl schweizweit
  • Schnellere Termine und professionelle Zweitmeinung
  • Umfassender Auslandsschutz

Versicherte Leistungen

Mehrleistungen im Spital, wie etwa die freie Arztwahl, kosten schnell viel Geld. Mit HOSPITAL Privat sind Sie dafür versichert. Das zahlt die private Spitalversicherung ergänzend zur Grundversicherung:

Sie erhalten 100% der Kosten in der privaten Abteilung inkl. freie Arzt- und Spitalwahl in der ganzen Schweiz.

Sie erhalten 100% der Kosten für notfallmässige und gezielte Auslandbehandlungen.

Sie haben Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung.

Sie bekommen schnellere Termine bei Spezialisten und Fachärzten.

Sie erhalten bis max. 240 Franken pro Tag während max. 14 Tagen pro Kalenderjahr für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Akut- oder Übergangspflege in einem Pflegeheim.

Kann ein akuter stationärer Spital- oder Kuraufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhalten Sie bis max. 200 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.

Details zur Grundversicherung

Sie erhalten bis max. 200 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und Erholungskuren.

Sie erhalten bis 120 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr, wenn Sie stationär hospitalisiert werden müssen.

Bei einem Unfall oder einer Erkrankung Ihres Kindes erhalten Sie bis 120 Stunden KidsCare pro Kalenderjahr. 

Sie erhalten bis max. 200 Franken während max. 15 Tage pro Kalenderjahr für Rooming-in.

Für eine Hausgeburt oder eine Geburt, die ambulant in einem Spital oder in einem Geburtshaus erfolgt, erhalten Sie eine einmalige Geburtspauschale von 3000 Franken.
Bei Mutterschaft gilt eine Karenzfrist von 365 Tagen ab Versicherungsbeginn.

 

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Keine Leistungen aus der Grundversicherung. Die Mutter erhält bei einer Geburt keine Geburtspauschale ausbezahlt.

 

Details zur Grundversicherung

Bei stationären Eingriffen erhalten Sie bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr für nachgewiesene Spitalanfahrts- und Rückreisekosten in der Schweiz (offizielles Taxi, Rotkreuzfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel).

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten von medizinisch indizierten Krankentransporten und Rettungen.

Details zur Grundversicherung

Erfolgt ein Spitalaufenthalt anstelle der privaten Abteilung in der allgemeinen oder in der halbprivaten Abteilung, haben Sie Anspruch auf eine pauschale Entschädigung von 3'000 bzw. 1'000 Franken. Falls Sie eine Franchise vereinbart haben, wird diese abgezogen.

Voraussetzung: Spitalaufenthalt von mindestens drei Übernachtungen. Der Anspruch für eine Rückerstattung muss bei Helsana geltend gemacht werden.

Lückenlose Deckung mit PRIMEO und HOSPITAL

Mit PRIMEO sind Sie auch bei ambulanten Behandlungen optimal abgesichert und ergänzen so Ihre stationäre Spitalversicherung.

Vorteile für Zusatzversicherte

Stellen Sie uns Ihre Gesundheitsfragen, wir liefern hilfreiche Antworten.

Sammeln Sie jährlich Pluspunkte im Wert von über 300 Franken.

Wir helfen Ihnen bei Fragen vor, während und nach Ihrem Spitalaufenthalt.

Häufige Fragen zur Spitalversicherung Privat

Eine private Spitalversicherung für stationäre Aufenthalte lohnt sich, wenn Ihnen Komfort, Privatsphäre und Selbstbestimmung wichtig sind:

  • Sie wählen Ihre Ärztin oder Ihren Arzt selbst.
  • Sie erholen sich im Einzelzimmer in der privaten Abteilung.
  • Sie haben Zugang zu Spezialistinnen und Spezialisten.
  • Sie bekommen schnellere Termine dank Fast Track.
  • Sie haben Anrecht auf eine Experten-Zweitmeinung.
  • Sie nutzen zusätzliche Leistungen rund um Ihren Aufenthalt.

 

Alle Details sehen Sie im Leistungskatalog.

Die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL Privat bietet ein Einzelzimmer, HOSPITAL Halbprivat ein Zweibettzimmer. In beiden Abteilungen wählen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt frei. Mit HOSPITAL Privat haben Sie jedoch bei allen versicherten Leistungen höhere Beiträge zugute.

Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer können Sie ohne Risikoprüfung von HOSPITAL Privat zu Halbprivat wechseln. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat. Bei einem Upgrade von halbprivat auf privat prüfen wir die Aufnahme mit einem Gesundheitsfragebogen.

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Hinweis

Folgende Spitalzusatzversicherungen bieten wir nicht mehr an. Informationen über diese Produkte entnehmen Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen:

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    Bei stationärem Spitalaufenthalt halbprivat versichert: Zweibettzimmer und freie Arztwahl in der ganzen Schweiz.

  • HOSPITAL EXTRA

    Spital-Taggeldversicherung zur Deckung von Mehrkosten bei Spitalaufenthalt.

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