HOSPITAL ECO

Ihre günstige, stationäre Spitalzusatzversicherung mit freier Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Aufenthalt im Mehrbettzimmer (allgemeine Abteilung) inkl. Zusatzleistungen wie Beiträge an Kuren oder Haushaltshilfen.

  • Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer)
  • Kinderhütedienst während Ihres Spitalaufenthalts
  • Kostenbeiträge für Bade- und Erholungskuren

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung aus der Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO zurück:

Sie erhalten bis 90 Franken pro Tag während max. 14 Tagen pro Kalenderjahr für Unterkunft und Verpflegung während einer stationären Akut- oder Übergangspflege in einem Pflegeheim.

Voraussetzungen

  • Die Akutpflege oder Übergangspflege wird Ihnen von einem Arzt verordnet.
  • Die Akutpflege oder Übergangspflege findet direkt im Anschluss an einen Spitalaufenthalt statt.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim.

Details zur Grundversicherung

Sie erhalten 30 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für Bade- und Erholungskuren in der Schweiz.

Badekuren

Sie erhalten 30 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für stationär durchgeführte Badekuren in Europa.

Voraussetzungen

  • Die Badekur ist medizinisch anerkannt.
  • Die Badekur wird Ihnen von einem Arzt für mind. 14 Tage verordnet.
  • Die Badekur wird in einem vom Krankenversicherungsgesetz (KVG) anerkannten Heilbad durchgeführt.
    Unser Kundendienst gibt Ihnen gerne Auskunft, welche Heilbäder von uns anerkannt sind.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Sie erhalten 10 Franken pro Tag während max. 21 Tagen pro Kalenderjahr.

Details zur Grundversicherung

Erholungskur

Sie erhalten 30 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr für Erholungskuren in der Schweiz.

Voraussetzungen

  • Die Erholungskur wird Ihnen von einem Arzt verordnet und ist medizinisch notwendig.
  • Die Erholungskur wird in einem von uns anerkannten Kurhaus durchgeführt. Unser Kundendienst gibt Ihnen gerne Auskunft, welche Kurhäuser von uns anerkannt sind.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten für Erholungskuren. 

Details zur Grundversicherung

Kuraufenthalt in Bad Zurzach

Sollten Sie Ihren Kuraufenthalt in Bad Zurzach planen, profitiert Ihre Begleitperson von Gratis-Übernachtungen im gleichen Zimmer.

Sie erhalten max. 30 Stunden Nanny Service pro Kalenderjahr, wenn Sie stationär hospitalisiert werden müssen. 

Der Kinderhütedienst muss über unsere Notrufzentrale erfolgen. Sie erreichen die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.

Der Kinderhütedienst ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine Nanny-Einsätze im Ausland durchgeführt. Solange Sie im Spital sind, kümmert sich eine erfahrene Betreuungsperson um Ihre gesunden Kinder bis 15 Jahre. So können Sie sich in Ruhe im Spital erholen und Ihre Kinder werden in der Zwischenzeit zu Hause betreut.

Voraussetzungen

  • Sie als Elternteil benötigen einen stationären Spitalaufenthalt.
  • Sie als hospitalisiertes Elternteil haben die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO abgeschlossen.
  • Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren.

Rechnungsformular

Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten müssen den Kinderhütedienst selber finanzieren.

Details zur Grundversicherung

Sie erhalten bis max. 500 Franken pro Tag während max. 60 Tagen pro Kalenderjahr für Spitalaufenthalte im Ausland.

Auslandsbehandlung gezielt und ungeplant (stationär)

Für gezielte stationäre oder ungeplante stationäre Auslandsbehandlungen erhalten Sie bis max. 500 Franken pro Tag während max. 60 Tagen pro Kalenderjahr. Damit können Sie bei ungeplanten Auslandsbehandlungen die Kosten bezahlen, welche die Leistungen der Grundversicherung übersteigen. Lassen Sie sich gezielt im Ausland behandeln, können Sie mit dem finanziellen Zuschuss die Behandlungskosten ausgleichen, jedoch müssen Sie vorher eine Kostengutsprache bei uns einholen.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Innerhalb EU/EFTA/UK werden die Kosten für ungeplante Auslandsbehandlungen nach dem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag des jeweiligen Aufenthaltslandes erstattet. Im übrigen Ausland wird höchstens die doppelte Summe erstattet, welche die gleiche Behandlung in der Schweiz kosten würde (Tarif des Wohnkantons). Dieser Betrag reicht in vielen Ländern jedoch nicht annähernd aus, um die Behandlungskosten zu decken.

Für gezielte Auslandsbehandlungen übernimmt die Grundversicherung keine Kosten.

Grundversicherung im Detail

Sie erhalten 100% der Kosten in der allgemeinen Abteilung inkl. freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz.

Spitalaufenthalt

Die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO übernimmt die gesamten Kosten* für Ihren Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).

*Abzüglich Franchise, Selbstbehalt, Spitalkostenbeitrag und Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung

Details zur Kostenbeteiligung

Spitalwahl

Sie geniessen freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz.

Bitte beachten Sie: Gewisse Einrichtungen verfügen über keine anerkannte allgemeine Abteilung. Hier können Kosten anfallen, die Sie selber tragen müssen.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Ihnen stehen grundsätzlich alle Schweizer Spitäler zur Auswahl, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler). Ist das Spital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt, werden die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) übernommen. Das gilt auch bei Notfällen oder medizinisch notwendigen Behandlungen, die in Ihrem Wohnkanton nicht angeboten werden. Möchten Sie sich jedoch aus persönlichen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandeln lassen, das in Ihrem Wohnkanton nicht als Listenspital geführt wird, erstattet die Grundversicherung lediglich den Betrag, welcher in Ihrem Wohnkanton vergütet wird (Basistarif). Fällt der Tarif des gewählten Spitals höher aus, bezahlen Sie die Mehrkosten selbst. 

Details zur Grundversicherung

Kann ein akuter stationärer Spital- oder Kuraufenthalt durch eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe verhindert oder zumindest verkürzt werden, erhalten Sie bis max. 30 Franken pro Tag während max. 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Patienten, die nach einem Spitalaufenthalt eine Haushaltshilfe benötigen, müssen diese selber finanzieren.

Details zur Grundversicherung

Bei einem Unfall oder einer Erkrankung Ihres Kindes erhalten Sie max. 30 Stunden KidsCare pro Kalenderjahr.

Die Kinderbetreuung muss über unsere Notrufzentrale erfolgen. Sie erreichen die Notrufzentrale rund um die Uhr unter 058 340 16 11.

Eine professionell ausgebildete Pflegeperson betreut und pflegt Ihr krankes oder verunfalltes Kind bis 15 Jahre zu Hause in seiner gewohnten Umgebung. So können Sie unbesorgt Ihre beruflichen Verpflichtungen wahrnehmen. Die Kinderbetreuung ist auf die Schweiz begrenzt, es werden keine KidsCare-Einsätze im Ausland durchgeführt.

Voraussetzungen

  • Sie haben für Ihr Kind die Spitalzusatzversicherung HOSPITAL ECO abgeschlossen.
  • Sie lassen alle Schritte über unsere Notrufzentrale organisieren.

Rechnungsformular

Haben Sie keine ausführliche Rechnung erhalten? Bitte füllen Sie folgendes Rechnungsformular vollständig aus und senden uns dieses zu. Die Sendungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Was bezahlt Ihre Grundversicherung?

Die Grundversicherung übernimmt keine Kosten. Die Kinderbetreuung muss selber finanziert werden.

Details zur Grundversicherung

Vorteile für Zusatzversicherte

Stellen Sie uns Ihre Gesundheitsfragen, wir liefern hilfreiche Antworten.

Sammeln Sie jährlich Pluspunkte im Wert von über 300 Franken.

Erreichen Sie Ihre Ziele mit unserem digitalen Gesundheitscoach.

Häufig gestellte Fragen

Eine Spitalzusatzversicherung ergänzt die Leistungen Ihrer Grundversicherung bei einem stationären Spitalaufenthalt nach Ihren Wünschen.

Die Grundversicherung erstattet den in Ihrem Wohnkanton festgelegten Tarif für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), sofern das Spital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt ist (Listenspital) oder Sie aus medizinischen Gründen in einem ausserkantonalen Spital behandelt werden müssen. Jegliche Leistungen, die darüber hinausgehen, müssen Sie selbst bezahlen – zum Beispiel eine Haushaltshilfe nach einem akuten Spitalaufenthalt oder eine Kinderbetreuung, während Sie sich im Spital erholen. Dabei sorgen gerade diese Zusatzleistungen finanziell für Entlastung und mehr Entspannung.

Grundsätzlich geniessen Sie freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz. Allerdings haben gewisse Spitäler und Kliniken keine (anerkannte) allgemeine Abteilung. Daher können dort Kosten anfallen, für die Sie trotz der allgemeinen Spitalzusatzversicherung ECO selber aufkommen müssen.

Erkundigen Sie sich deshalb bitte vorher bei uns, ob wir die gesamten Kosten Ihres Spitalaufenthalts übernehmen.

Spitäler ohne volle Kostendeckung

Ja, auf Wunsch können Sie für einzelne Spitalaufenthalte von der allgemeinen in die halbprivate oder private Abteilung wechseln. HOSPITAL ECO erstattet Ihnen folgende prozentuale Anteile der dadurch entstandenen Mehrkosten:

  • 40% bei einem Upgrade von der allgemeinen auf die halbprivate Abteilung
  • 20% bei einem Upgrade von der allgemeinen auf die private Abteilung
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  • HOSPITAL Privat

    Bei stationärem Spitalaufenthalt privat versichert: Einzelzimmer und freie Arztwahl in der ganzen Schweiz.

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