BeneFit PLUS Hausarzt

Bei gesundheitlichen Problemen wenden Sie sich stets an Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder Ihre HMO-Gruppenpraxis. Sie profitieren von einer optimalen Koordination Ihrer Behandlungen und sparen zudem Prämien.

  • Zugang zu einer qualitätsgeprüften Hausarztpraxis
  • Ergänzender medizinischer Rat durch Medi24 (0800 100 008) – z. B. am Wochenende
  • Attraktiver Prämienrabatt
Finden Sie Ihre Hausarzt- oder HMO-Gruppenpraxis

In unserer Ärztesuche finden Sie alle Arzt- und Gruppenpraxen, die Sie mit dem Versicherungsmodell BeneFit PLUS Hausarzt auswählen können.

So funktioniert BeneFit PLUS Hausarzt

Ob Therapie, Überweisung an eine Spezialistin oder Einweisung ins Spital: Ihr Hausarzt bzw. Ihre HMO-Gruppenpraxis ist Ihre erste Anlaufstelle.

  • Krankheit oder Unfall
  • Hausarzt oder HMO-Gruppenpraxis
  • Weitere Behandlung

Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an eine Notärztin, einen Notarzt oder ein Spital.

  • Notfall
  • Notarzt oder Spital
  • Hausarzt oder HMO-Gruppenpraxis

Wichtig: Melden Sie auch Notfälle anschliessend Ihrem Hausarzt, damit dieser orientiert ist und weitere Kontrolluntersuchungen besprochen werden können.

Ihre exklusiven Vorteile bei Helsana

  • Immer alles zur Hand mit der myHelsana App
  • Schnelle und unkomplizierte Rückvergütung
  • Medizinische Beratung durch Medi24 rund um die Uhr
  • Zugang zu BetterDoc: schnell die passende Spezialistin oder den passenden Spezialisten finden
  • Mit Helsana+ Punkte sammeln und über 75 Franken pro Jahr auszahlen lassen

Versicherte Leistungen

Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem Hausarztmodell zurück.

Sie erhalten die Kosten für den Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).

Spitalwahl

Sie geniessen freie Spitalwahl unter allen Spitälern der Schweiz, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler), erhalten jedoch maximal die Kosten bis zum Tarif Ihres Wohnkantons.

Ausnahmen

  • Sie müssen aus medizinischen Gründen ein ausserkantonales Spital aufsuchen.
  • Ein ausserkantonales Spital ist auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt.

Spitalaufenthalt

Falls Sie ein alternatives Versicherungsmodell gewählt haben, erhalten Sie die Leistungen nur unter folgenden Bedingungen:

  • BeneFit PLUS Hausarzt: Der Spitalaufenthalt wird von Ihrem Hausarzt bzw. von Ihrer Gruppenpraxis angeordnet.
  • BeneFit PLUS Telemedizin: Der Spitalaufenthalt wird von einem Arzt des Zentrums für Telemedizin angeordnet.
  • BeneFit PLUS Flexmed: Der Spitalaufenthalt wird von Ihrer Hausarzt- oder Gruppenpraxis oder einem Arzt des Zentrums für Telemedizin angeordnet.
  • PREMED-24: Vor dem Spitalaufenthalt konsultieren Sie die Beratungshotline und lassen sich unverbindlich beraten.

Bei einem Notfall erhalten Sie in den EU/EFTA-Staaten den jeweiligen Sozialtarif. In allen übrigen Ländern erstatten wir maximal das Doppelte des in der Schweiz versicherten Betrages. 

Auslandbehandlung notfallmässig (ambulant und stationär)

Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen haben Sie innerhalb EU/EFTA/UK denselben Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser oder Ambulanzen) wie die Einwohner des jeweiligen Landes. Bei medizinischen Notfällen erhalten Sie deshalb die Kosten nach dem Sozialtarif des Aufenthaltslandes.

Im restlichen Ausland erhalten Sie die Kosten für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz von der Grundversicherung übernommen würde (Tarif Ihres Wohnkantons).

Nehmen Sie Ihre Versichertenkarte mit auf die Reise und tragen Sie sie stets auf sich. Die einheitlich gestaltete Rückseite gilt als Europäische Krankenversicherungskarte und wird innerhalb EU/EFTA/UK anerkannt.

Für Transporte erhalten Sie 50% der Kosten bis max. 500 Franken pro Kalenderjahr. Bei Rettungsaktionen erstatten wir 50% der Kosten bis max. 5000 Franken pro Kalenderjahr.

Transport

Sie erhalten gesamthaft 50% der Kosten bis 500 Franken pro Kalenderjahr für einen geplanten Transport zu einer medizinisch notwendigen Behandlung.

Voraussetzung

Sie wählen dafür ein anerkanntes Transportmittel wie ein Spitex-Fahrzeug, ein Rollstuhltaxi, ein Behindertenfahrzeug oder einen Krankenwagen.

Rettung

Sie erhalten 50% der Kosten bis 5000 Franken pro Kalenderjahr für Rettungsaktionen in der Schweiz.

Sie erhalten die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.

Sind mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt 40% betragen.

Spezialitätenliste (SL)

Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.

Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz für Behandlungen durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktiker und medizinisches Hilfspersonal wie Physio- und Ergotherapeuten, Pflegefachpersonen, Hebammen, Logopäden usw.

Voraussetzungen

Die Behandlung ist ärztlich verordnet und im Leistungskatalog der Grundversicherung aufgeführt.

Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz.

Sie erhalten Beiträge an die Kosten für folgende Methoden der Komplementärmedizin:

  • Anthroposophische Medizin
  • Klassische Homöopathie
  • Phytotherapie
  • Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM)
  • Akupunktur

Die Kosten werden nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz zurückerstattet.

Voraussetzung

Ihr Arzt besitzt einen anerkannten Fähigkeitsausweis der Schweizer Ärztegesellschaft (FMH) für diese Methoden.

Sie erhalten die Kosten für bestimmte vorsorgliche Untersuchungen und Massnahmen.

Sie erhalten die Kosten für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie für vorsorgliche Massnahmen – zum Beispiel einzelne Impfungen, die von einem Arzt angeordnet oder durchgeführt werden.

Alle drei Jahre erhalten Frauen die Kosten für eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung. Die Kosten für Mammografien erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen.

Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft, welche Untersuchungen von der Grundversicherung bezahlt werden.

Sie erhalten die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände.

Sie erhalten die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände wie Krücken, Blutzuckermessgeräte, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Kompressionsstrümpfe usw.

Voraussetzungen

Die Hilfsmittel sind in der Mittel- und Gegenstandsliste aufgeführt und bei einer zugelassenen Abgabestelle beziehbar.

Mittel- und Gegenstandsliste (MiGeL)

Sie erhalten Kosten für Untersuchungen und Massnahmen zur Geburtsvorbereitung. 

Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen

  • Während einer regulären Schwangerschaft haben Sie Anrecht auf sieben Kontrolluntersuchungen bei einem Arzt oder einer Hebamme.       
  • Zusätzlich vergüten wir Ihnen zwei ärztlich durchgeführte Ultraschalluntersuchungen.
  • Bei einer Risikoschwangerschaft sind die Kosten für alle notwendigen Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen gedeckt. 

Stillberatung                                                       

Sie erhalten drei Stillberatungen, durchgeführt durch Hebammen oder speziell in Stillberatung ausgebildete Pflegefachpersonen.

Geburtsvorbereitung

Sie erhalten 150 Franken pro Kalenderjahr für

  • Geburtsvorbereitungskurse, welche die Hebamme einzeln oder in Gruppen durchführt

oder

  • für ein Beratungsgespräch mit der Hebamme im Hinblick auf die Geburt, die Planung und Organisation des Wochenbetts zu Hause und die Stillvorbereitung.

Hausgeburt

Für eine Hausgeburt erhalten Sie die Kosten nach dem geltenden Tarif oder Vertrag der Hebamme.

Spitalaufenthalt

Falls Sie ein alternatives Versicherungsmodell gewählt haben, erhalten Sie die Leistungen nur unter folgenden Bedingungen:

  • BeneFit PLUS Hausarzt: Der Spitalaufenthalt wird von Ihrem Hausarzt bzw. von Ihrer Gruppenpraxis angeordnet.
  • BeneFit PLUS Telemedizin: Der Spitalaufenthalt wird von einem Arzt des Zentrums für Telemedizin angeordnet.
  • PREMED-24: Vor dem Spitalaufenthalt konsultieren Sie die Beratungshotline und lassen sich unverbindlich beraten.

Sie erhalten die Kosten nach Tarif Ihres Wohnkantons für Ihren Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).

Ausnahmen

  • Sie müssen aus medizinischen Gründen ein ausserkantonales Spital aufsuchen.
  • Ein ausserkantonales Spital ist auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons aufgeführt.

Sie erhalten Beiträge an die Kosten für die Pflege zu Hause (Spitex) und im Pflegeheim.

Spitex

Bei der Pflege zu Hause legt die Pflegefachperson Ihren voraussichtlichen Pflegebedarf anhand des benötigten Zeitaufwandes fest. Diesen bezahlen wir nach dem entsprechenden gesetzlich festgelegten Beitrag in Franken. Voraussetzung ist, dass die Spitex (Hauskrankenpflege) ärztlich verordnet und die gewählte Spitex-Organisation oder Pflegefachperson qualifiziert und anerkannt ist.

Pflegeheim

Sie erhalten die Kosten nach dem vorgesehenen Tarif für Pflegeleistungen in einem Pflegeheim. Der Tarif richtet sich nach dem Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit, der bei Ihrem Eintritt abgeklärt wird.

Die Pensionskosten (Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim) dürfen wir aus der Grundversicherung nicht übernehmen.

Sie erhalten 10 Franken pro Tag für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.

Sie erhalten 10 Franken pro Tag während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.

Voraussetzungen

  • Die Badekur ist medizinisch ausgewiesen.
  • Die Badekur wird Ihnen von einem Arzt verordnet.
  • Die Badekur wird in einem anerkannten Heilbad durchgeführt.

Downloads

Häufig gestellte Fragen

Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.

 

Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.

Mit dem Hausarztmodell ist Ihre Hausarzt- oder Gruppenpraxis immer Ihre erste Anlaufstelle – für all Ihre medizinischen Anliegen. Diese koordiniert auch Ihren weiteren Behandlungsweg und sorgt dafür, dass keine zeitraubenden unnötigen Doppeluntersuchungen stattfinden. Zusätzlich können Sie jederzeit kostenlos ergänzend unsere medizinische Telefonberatung Medi24 konsultieren. Dazu können Sie über die myHelsana App auch digitale Services von Medi24 nutzen, wie z. B. den Symptom-Checker und die medizinische Videokonsultation. Weiter können Sie den Service von BetterDoc kostenlos nutzen und den für Sie am besten geeigneten Spezialisten finden.

Die R-Bezeichnungen stehen für unterschiedliche Rabattstufen. R1 bezeichnet die höchste und R4 die geringste Rabattstufe. Jeder Arzt ist einer R-Stufe zugeteilt. Der gewählte Arzt beeinflusst, neben dem Wohnort, die Prämienhöhe. Im Prämienrechner sehen sie bei der Auswahl des Arztes den möglichen Prämienrabatt. 

 

Mit den Ärzten in den Rabattstufen R1, R2 und R3 haben wir eine vertragliche Zusammenarbeit. Die Ärzte haben eine aktive, geregelte Verantwortung für Ihre Behandlungskoordination und für spezifische Massnahmen zur Qualitätsförderung.  Der behandelnde Arzt koordiniert die Überweisungsmeldung. Die Ärzte in der Rabattstufe R4 haben keine vertragliche Zusammenarbeit mit uns. 

Beim Abschluss des Hausarztmodells bestimmen Sie aus unserer Ärzteliste einen Arzt oder eine HMO-Gruppenpraxis als Ansprechpartner. Falls Ihr bisheriger Hausarzt in unserer Ärzteliste aufgeführt ist, können Sie diesen weiterhin behalten.

Mit Ihrem Entscheid für das Hausarztmodell BeneFit PLUS haben Sie sich verpflichtet, bei gesundheitlichen Problemen stets zuerst Ihre gewählte Hausärztin bzw. Ihre gewählte HMO-Gruppenpraxis aufzusuchen. Falls Sie eine Spezialistin, einen Spezialisten benötigen, erfolgt die Überweisung über Ihre Hausarzt- bzw. HMO-Gruppenpraxis. Sie können vor Eingriffen auch selbst über den Service von BetterDoc nach einer passenden Spezialistin oder einem passenden Spezialisten suchen und diese Ihrem Hausarzt für die Überweisung als Vorschlag nennen. BetterDoc hilft auch bei Zweifeln zu laufenden Behandlungen, z. B. vor einem Eingriff.

 

Sollten Sie ohne vorgängige Überweisung direkt eine Spezialistin aufsuchen, missachten Sie die Regeln des Hausarztmodells. Helsana kann Sie deshalb in das Standardmodell der Grundversicherung umteilen. Dadurch verlieren Sie nicht nur Ihre Versicherung im Hausarztmodell, sondern auch Ihren Rabatt auf die Grundversicherungsprämie.

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Weitere Modelle der Grundversicherung

Helsana bietet die Grundversicherung in einer Standardvariante und in vier alternativen Modellen an. Die Leistungen sind bei allen Modellen gleich.

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