Bei gesundheitlichen Problemen wenden Sie sich stets an Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt oder Ihre HMO-Gruppenpraxis. Sie profitieren von einer optimalen Koordination Ihrer Behandlungen und sparen zudem Prämien.
Ob Therapie, Überweisung an eine Spezialistin oder Einweisung ins Spital: Ihr Hausarzt bzw. Ihre HMO-Gruppenpraxis ist Ihre erste Anlaufstelle.
Notfall: In einer Notfallsituation wenden Sie sich direkt an eine Notärztin, einen Notarzt oder ein Spital.
Wichtig: Melden Sie auch Notfälle anschliessend Ihrem Hausarzt, damit dieser orientiert ist und weitere Kontrolluntersuchungen besprochen werden können.
Die Leistungen sind bei allen Modellen der Grundversicherung gleich. Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen nach Abzug der gesetzlichen Kostenbeteiligung (Franchise / Selbstbehalt / Spitalkostenbeitrag) aus dem Hausarztmodell zurück.
Sie geniessen freie Spitalwahl unter allen Spitälern der Schweiz, die auf den kantonalen Spitallisten aufgeführt sind (sogenannte Listenspitäler), erhalten jedoch maximal die Kosten bis zum Tarif Ihres Wohnkantons.
Falls Sie ein alternatives Versicherungsmodell gewählt haben, erhalten Sie die Leistungen nur unter folgenden Bedingungen:
Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen haben Sie innerhalb EU/EFTA/UK denselben Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser oder Ambulanzen) wie die Einwohner des jeweiligen Landes. Bei medizinischen Notfällen erhalten Sie deshalb die Kosten nach dem Sozialtarif des Aufenthaltslandes.
Im restlichen Ausland erhalten Sie die Kosten für ambulante und stationäre Notfallbehandlungen bis zum doppelten Betrag, der in der Schweiz von der Grundversicherung übernommen würde (Tarif Ihres Wohnkantons).
Nehmen Sie Ihre Versichertenkarte mit auf die Reise und tragen Sie sie stets auf sich. Die einheitlich gestaltete Rückseite gilt als Europäische Krankenversicherungskarte und wird innerhalb EU/EFTA/UK anerkannt.
Sie erhalten gesamthaft 50% der Kosten bis 500 Franken pro Kalenderjahr für einen geplanten Transport zu einer medizinisch notwendigen Behandlung.
Sie wählen dafür ein anerkanntes Transportmittel wie ein Spitex-Fahrzeug, ein Rollstuhltaxi, ein Behindertenfahrzeug oder einen Krankenwagen.
Sie erhalten 50% der Kosten bis 5000 Franken pro Kalenderjahr für Rettungsaktionen in der Schweiz.
Sie erhalten die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, die in der Spezialitätenliste aufgeführt sind.
Sind mehrere Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung aufgeführt, kann der Selbstbehalt 40% betragen.
Sie erhalten die Kosten nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz für Behandlungen durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktiker und medizinisches Hilfspersonal wie Physio- und Ergotherapeuten, Pflegefachpersonen, Hebammen, Logopäden usw.
Die Behandlung ist ärztlich verordnet und im Leistungskatalog der Grundversicherung aufgeführt.
Sie erhalten Beiträge an die Kosten für folgende Methoden der Komplementärmedizin:
Die Kosten werden nach Tarif der anerkannten Fachperson in der ganzen Schweiz zurückerstattet.
Ihr Arzt besitzt einen anerkannten Fähigkeitsausweis der Schweizer Ärztegesellschaft (FMH) für diese Methoden.
Sie erhalten die Kosten für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie für vorsorgliche Massnahmen – zum Beispiel einzelne Impfungen, die von einem Arzt angeordnet oder durchgeführt werden.
Alle drei Jahre erhalten Frauen die Kosten für eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung. Die Kosten für Mammografien erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen.
Gerne geben wir Ihnen telefonisch Auskunft, welche Untersuchungen von der Grundversicherung bezahlt werden.
Sie erhalten die Kosten bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag für ärztlich verordnete Hilfsmittel und Gegenstände wie Krücken, Blutzuckermessgeräte, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Kompressionsstrümpfe usw.
Die Hilfsmittel sind in der Mittel- und Gegenstandsliste aufgeführt und bei einer zugelassenen Abgabestelle beziehbar.
Sie erhalten drei Stillberatungen, durchgeführt durch Hebammen oder speziell in Stillberatung ausgebildete Pflegefachpersonen.
Sie erhalten 150 Franken pro Kalenderjahr für
oder
Für eine Hausgeburt erhalten Sie die Kosten nach dem geltenden Tarif oder Vertrag der Hebamme.
Falls Sie ein alternatives Versicherungsmodell gewählt haben, erhalten Sie die Leistungen nur unter folgenden Bedingungen:
Sie erhalten die Kosten nach Tarif Ihres Wohnkantons für Ihren Aufenthalt, die Pflege und die Behandlung in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer).
Bei der Pflege zu Hause legt die Pflegefachperson Ihren voraussichtlichen Pflegebedarf anhand des benötigten Zeitaufwandes fest. Diesen bezahlen wir nach dem entsprechenden gesetzlich festgelegten Beitrag in Franken. Voraussetzung ist, dass die Spitex (Hauskrankenpflege) ärztlich verordnet und die gewählte Spitex-Organisation oder Pflegefachperson qualifiziert und anerkannt ist.
Sie erhalten die Kosten nach dem vorgesehenen Tarif für Pflegeleistungen in einem Pflegeheim. Der Tarif richtet sich nach dem Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit, der bei Ihrem Eintritt abgeklärt wird.
Die Pensionskosten (Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim) dürfen wir aus der Grundversicherung nicht übernehmen.
Sie erhalten 10 Franken pro Tag während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr für Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz.
Die Krankenpflegeversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Sie gewährleistet die medizinische Grundversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Der Leistungsumfang ist gesetzlich vorgegeben. Sie erhalten daher bei jeder Krankenkasse in der Schweiz genau dieselben Leistungen vergütet.
Mit dem Hausarztmodell ist Ihre Hausarzt- oder Gruppenpraxis immer Ihre erste Anlaufstelle – für all Ihre medizinischen Anliegen. Diese koordiniert auch Ihren weiteren Behandlungsweg und sorgt dafür, dass keine zeitraubenden unnötigen Doppeluntersuchungen stattfinden. Zusätzlich können Sie jederzeit kostenlos ergänzend unsere medizinische Telefonberatung Medi24 konsultieren. Dazu können Sie über die myHelsana App auch digitale Services von Medi24 nutzen, wie z. B. den Symptom-Checker und die medizinische Videokonsultation. Weiter können Sie den Service von BetterDoc kostenlos nutzen und den für Sie am besten geeigneten Spezialisten finden.
Die R-Bezeichnungen stehen für unterschiedliche Rabattstufen. R1 bezeichnet die höchste und R4 die geringste Rabattstufe. Jeder Arzt ist einer R-Stufe zugeteilt. Der gewählte Arzt beeinflusst, neben dem Wohnort, die Prämienhöhe. Im Prämienrechner sehen sie bei der Auswahl des Arztes den möglichen Prämienrabatt.
Mit den Ärzten in den Rabattstufen R1, R2 und R3 haben wir eine vertragliche Zusammenarbeit. Die Ärzte haben eine aktive, geregelte Verantwortung für Ihre Behandlungskoordination und für spezifische Massnahmen zur Qualitätsförderung. Der behandelnde Arzt koordiniert die Überweisungsmeldung. Die Ärzte in der Rabattstufe R4 haben keine vertragliche Zusammenarbeit mit uns.
Beim Abschluss des Hausarztmodells bestimmen Sie aus unserer Ärzteliste einen Arzt oder eine HMO-Gruppenpraxis als Ansprechpartner. Falls Ihr bisheriger Hausarzt in unserer Ärzteliste aufgeführt ist, können Sie diesen weiterhin behalten.
Mit Ihrem Entscheid für das Hausarztmodell BeneFit PLUS haben Sie sich verpflichtet, bei gesundheitlichen Problemen stets zuerst Ihre gewählte Hausärztin bzw. Ihre gewählte HMO-Gruppenpraxis aufzusuchen. Falls Sie eine Spezialistin, einen Spezialisten benötigen, erfolgt die Überweisung über Ihre Hausarzt- bzw. HMO-Gruppenpraxis. Sie können vor Eingriffen auch selbst über den Service von BetterDoc nach einer passenden Spezialistin oder einem passenden Spezialisten suchen und diese Ihrem Hausarzt für die Überweisung als Vorschlag nennen. BetterDoc hilft auch bei Zweifeln zu laufenden Behandlungen, z. B. vor einem Eingriff.
Sollten Sie ohne vorgängige Überweisung direkt eine Spezialistin aufsuchen, missachten Sie die Regeln des Hausarztmodells. Helsana kann Sie deshalb in das Standardmodell der Grundversicherung umteilen. Dadurch verlieren Sie nicht nur Ihre Versicherung im Hausarztmodell, sondern auch Ihren Rabatt auf die Grundversicherungsprämie.
Auch bei chronischen Erkrankungen wenden Sie sich zuerst an Ihren Hausarzt. Dieser legt Ihren individuellen Behandlungsablauf fest. Bei Bedarf überweist er Sie an einen Spezialisten.
Auch bei Auslandsaufenthalten bestehen die Verpflichtungen grundsätzlich weiter:
Wichtig: Ihr Hausarzt bzw. Ihre HMO-Gruppenpraxis kann keine Informationen über eine Kostendeckung oder eine Kostenablehnung für Notfall oder geplante Behandlungen im Ausland abgeben.
Alle Personen, die im Versorgungsgebiet des gewählten Ärztenetzwerkes wohnen. Über unsere Hausarztsuche erfahren Sie, ob an Ihrem Wohnort ein Hausarztmodell angeboten wird.
Wenn Sie die gesetzliche Standardvariante BASIS mit einer Franchise von 300 Franken bei uns versichert haben, können Sie jeweils zum Ersten eines Monats zu diesem alternativen Versicherungsmodell wechseln und von dessen Vorteilen profitieren.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung ändern möchten.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Erwachsene ab 18 Jahren können entweder die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken oder eine von fünf Wahlfranchisen zwischen 500 und 2500 Franken wählen. Je höher Ihre Franchise ist, desto günstiger wird Ihre Prämie der Grundversicherung.
Kinder haben keine Mindestfranchise. Mit einer Wahlfranchise von 500 Franken können sie jedoch ebenfalls Prämien sparen.
Sie sind noch unschlüssig, welche Franchise für Sie sinnvoll ist? Gerne helfen wir Ihnen weiter unter 0844 80 81 82.
Für Grenzgänger aus EU/EFTA-Staaten beträgt die gesetzliche Jahresfranchise bei Erwachsenen ebenfalls 300 Franken pro Jahr. Für Kinder bis 18 Jahren wird keine Jahresfranchise erhoben. Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern jedoch nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Sie können die Franchise jeweils per 1. Januar des folgenden Kalenderjahres herauf- oder herabsetzen. Es gelten folgende Fristen:
Bitte beachten Sie, dass die Meldung der Änderung bis zum letzten Arbeitstag vor dem angegebenen Termin bei uns eingetroffen sein muss.
Wahlfranchisen sind bei Grenzgängern aus EU/EFTA-Staaten nicht erlaubt. Sie haben deshalb keine Möglichkeit, eine höhere Franchise in Verbindung mit einer Prämienreduktion zu wählen.
Anspruch auf Prämienverbilligung (PV) haben Personen, deren Einkommen und Vermögen eine finanzielle Unterstützung rechtfertigen. Die Prämienverbilligung ist kantonal unterschiedlich geregelt. Oft kommt sie erst in Gang, wenn der Versicherte anfragt. Es lohnt sich deshalb, bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnkanton nachzufragen, ob auch Sie Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung bei der Krankenversicherung haben.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie bei der Grundversicherung Prämien sparen können.
Helsana bietet die Grundversicherung in einer Standardvariante und in vier alternativen Modellen an. Die Leistungen sind bei allen Modellen gleich.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.