Das ändert sich bei unseren Produkten in der obligatorischen Grundversicherung ab 1. Januar 2026.
Weiterer Ausbau des Ärzteangebots im BeneFit Plus Flexmed:
Neu können im AVM BeneFit PLUS Flexmed auch Ärztinnen und Ärzte von Sanacare, zMed, RPG (réseau des pédiatres genevois) und ifa Baden gewählt werden. Die Netze Medbase, Medix und Reseau Delta sind nach wie vor auch im Hausarztangebot enthalten.
Ab dem 1. Januar 2026 können Versicherte der alternativen Grundversicherungsmodelle BeneFit PLUS Telmed, BeneFit PLUS Flexmed und Premed24 vom neuen Angebot der vertieften Beratung in einer unserer Partnerapotheken profitieren. Im Falle von einfachen akuten Beschwerden erhalten unsere Kundinnen und Kunden eine rasche Behandlung – bei Bedarf in einem separaten Beratungsraum. Die Kosten für die vertiefte Beratung werden von Helsana übernommen. Auf Wunsch erhalten Kundinnen und Kunden von der Partnerapotheke Informationen zur Behandlung, inklusive dokumentierter Medikamente und Therapien, direkt in die Compassana-App.
Mehr Informationen zum neuen Angebot unter helsana.ch/partnerapotheken.
Durch die neue Zusammenarbeit mit ausgewählten Apothekenketten wird ein unkomplizierter Zugang zur medizinischen Erstberatung gewährleistet – schnell, ohne Voranmeldung und ohne Wartezeiten.
Mit der Vollendung des 18. Altersjahres erfolgt eine Umteilung in die Prämienstufe der jungen Erwachsenen mit einer ordentlichen Franchise von 300 Franken. Damit entfällt der bis dahin geltende Kinderrabatt. Bis zum 25. Altersjahr unterstützen wir jedoch alle jungen Erwachsenen mit einer Jugendprämie. Diese liegt mindestens 20 Prozent unter der Erwachsenenprämie, bei Wohnsitz im Ausland 10 Prozent (Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Entsandte). Für eine günstigere Prämie empfehlen wir eine Erhöhung der Jahresfranchise oder ein alternatives Versicherungsmodell.
Jungen Erwachsenen, die das 25. Altersjahr vollendet haben, dürfen wir gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) den Jugendrabatt in Form einer Jugendprämie nicht mehr gewähren. Es erfolgt die Umteilung in die Erwachsenenprämie. Für eine günstigere Prämie empfehlen wir eine Erhöhung der Jahresfranchise oder ein alternatives Versicherungsmodell.
Grundsätzlich wird für alle Versicherten in der Grundversicherung beim Eintritt ins AHV-Alter automatisch die obligatorische Unfalldeckung eingeschlossen. Versicherte, die weiterhin berufstätig sind und obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind, können die Unfalldeckung mittels schriftlicher Mitteilung und mit Nachweis der anderweitigen Versicherung wieder ausschliessen lassen. Spätestens nach Vollendung des 75. Altersjahres wird für diese Versicherten die Unfalldeckung erneut automatisch eingeschlossen.
Grundsätzlich wird für alle Versicherten in der Grundversicherung beim Eintritt ins AHV-Alter automatisch die obligatorische Unfalldeckung eingeschlossen. Versicherte, die weiterhin berufstätig sind und obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind, können die Unfalldeckung mittels schriftlicher Mitteilung und mit Nachweis der anderweitigen Versicherung wieder ausschliessen lassen. Spätestens nach Vollendung des 75. Altersjahres wird für diese Versicherten die Unfalldeckung erneut automatisch eingeschlossen.
Grundsätzlich wird für alle Versicherten in der Grundversicherung beim Eintritt ins AHV-Alter automatisch die obligatorische Unfalldeckung eingeschlossen. Versicherte, die weiterhin berufstätig sind und obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert sind, können die Unfalldeckung mittels schriftlicher Mitteilung und mit Nachweis der anderweitigen Versicherung wieder ausschliessen lassen. Spätestens nach Vollendung des 75. Altersjahres wird für diese Versicherten die Unfalldeckung erneut automatisch eingeschlossen.
Auch 2026 erhalten sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz eine Rückerstattung aus den durch den Bund erhobenen Lenkungsabgaben. Diese Lenkungsabgaben setzen Anreize, um den Ausstoss umweltschädlicher Stoffe und Gase in der Schweiz zu verringern (insbesondere CO2 und flüchtige organische Verbindungen, VOC). Die Auszahlung des Rückerstattungsbetrags erfolgt aus administrativen Gründen über eine Reduktion der Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Helsana wird den Betrag von 61.80 Franken pro Person mit sämtlichen während des Jahres fälligen Prämien verrechnen. Bei monatlicher Prämienzahlung beläuft sich der Betrag auf 5.15 Franken.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.