Neu in der Kapitalversicherung

Das ändert sich bei unseren Produkten zum Schutz bei Invalidität oder Todesfall ab 1. Januar 2027.

Altersbedingte Änderungen bei verschiedenen Produkten

Bei den folgenden Produkten erfolgt per 1.  Januar 2027 eine altersbedingte Anpassung gemäss Anspruch aus dem bestehenden Vertrag. Die Prämien und Produkte sind in der Police ersichtlich.

Höchstversicherungssumme

Für Versicherte mit Jahrgang 1971 erfolgt automatisch die Reduktion der Invaliditätssumme auf maximal 100 000 Franken. 

Versicherungsende

Für Versicherte mit Jahrgang 1967 erlischt die Versicherung automatisch am 31.  Dezember 2026. 

Höchstversicherungssumme

Für Versicherte mit Jahrgang 1956 erfolgt automatisch die Reduktion von höheren Todesfallsummen auf maximal 20 000 Franken und der Invaliditätssumme auf maximal 100 000 Franken (ohne Progression).  

Versicherungsende

Versicherte mit Jahrgang 1961: Die Versicherung erlischt mit Vollendung des 65. Altersjahres.

Versicherungsende

Versicherte mit Jahrgang 1961: Die Versicherung erlischt mit Vollendung des 65. Altersjahres.

Versicherungssumme

Versicherte mit Jahrgang 2008: Für Versicherte ab dem 19. Altersjahr gelten die neuen Versicherungssummen: im Todesfall 50 000 Franken, bei Invalidität 100 000 Franken.

Versicherungsende

Versicherte mit Jahrgang 1961: Die Versicherung erlischt mit Vollendung des 65. Altersjahres.

Weitere Neuerungen ab Januar 2027

Das ändert sich bei unseren Produkten in der obligatorischen Grundversicherung.

Das ändert sich bei unseren Produkten der Zusatzversicherung für umfassenden Schutz.

Das ändert sich bei unseren Produkten zum Schutz bei Arbeitsausfall.

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