Neu in der Kapitalversicherung

Das ändert sich bei unseren Produkten zum Schutz bei Invalidität oder Todesfall ab 1. Januar 2026.

Altersabhängige Änderungen bei verschiedenen Produkten

Höchstversicherungssumme

Für Versicherte mit Jahrgang 1970 erfolgt automatisch die Reduktion der Invaliditätssumme auf maximal 100’000 Franken.

Versicherungsende

Für Versicherte mit Jahrgang 1966 erlischt die Versicherung automatisch am 31. Dezember 2025. 

Höchstversicherungssumme

Für Versicherte mit Jahrgang 1955 erfolgt automatisch die Reduktion von höheren Todesfallsummen auf maximal 20’000 Franken und der Invaliditätssumme auf maximal 100’000 Franken (ohne Progression). 

Versicherte mit Jahrgang 1960

Die Versicherung erlischt mit Vollendung des 65. Altersjahres.

Versicherte mit Jahrgang 1960

Die Versicherung erlischt mit Vollendung des 65. Altersjahres.

Versicherte mit Jahrgang 2007

Für Versicherte ab dem 19. Altersjahr gelten die neuen Versicherungssummen: im Todesfall 50’000 Franken, bei Invalidität 100’000 Franken.

Versicherte mit Jahrgang 1960 

Die Versicherung erlischt mit Vollendung des 65. Altersjahres.

Weitere Neuerungen ab Januar 2026

Das ändert sich bei unseren Produkten in der obligatorischen Grundversicherung.

Das ändert sich bei unseren Produkten der Zusatzversicherung für umfassenden Schutz.

Das ändert sich bei unseren Produkten zum Schutz bei Arbeitsausfall.

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