Neu in der Taggeldversicherung

Das ändert sich bei unseren Produkten zum Schutz bei Arbeitsausfall ab 1. Januar 2026.

Altersabhängige Änderungen bei verschiedenen Produkten

Versicherte mit vollendetem 65. Altersjahr (Jahrgang 1960) 

Die Versicherung wird wie folgt weitergeführt: Taggeld maximal 10 Franken für Unfall und Krankheit. Höhere Taggelder werden per 1. Januar 2026 auf 10 Franken pro Person reduziert. 

Bei Eintritt ins AHV-Alter (Männer mit Jahrgang 1960 und Frauen mit Jahrgang 1961) 

Grundsätzlich wird bei allen Versicherten die Versicherung per 1. Januar 2026 aufgehoben. 

Für Versicherte, die weiterhin erwerbstätig sind, kann die Versicherung bis zum 70. Altersjahr wie folgt weitergeführt werden:

  • Taggeld maximal wie bisher
  • Leistungsdauer 180 Tage
  • Wartefrist maximal 30 Tage

Wenn Sie von dieser Möglichkeit profitieren möchten, teilen Sie uns dies bitte bis zum 31. Januar 2026 schriftlich mit. 

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Versicherte mit vollendetem 70. Altersjahr (Jahrgang 1955)

Bestehende Versicherungen werden per 1. Januar 2026 aufgehoben. 

Bei Eintritt ins AHV-Alter (Männer mit Jahrgang 1960 und Frauen mit Jahrgang 1961) 

Die Versicherung wird bis zur Vollendung des 70. Altersjahres mit einem Taggeld von maximal 50 Franken weitergeführt. Höhere Taggelder werden per 1. Januar 2026 auf 50 Franken reduziert. 

Versicherte mit vollendetem 70. Altersjahr (Jahrgang 1955) 

Die Versicherung wird per 1. Januar 2026 aufgehoben. 

Weitere Neuerungen ab Januar 2026

Das ändert sich bei unseren Produkten in der obligatorischen Grundversicherung.

Das ändert sich bei unseren Produkten der Zusatzversicherung für umfassenden Schutz.

Das ändert sich bei unseren Produkten zum Schutz bei Invalidität oder Todesfall.

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