Zähne und Behandlungen: versicherte Leistungen

Für gesunde Zähne und ein positives Körpergefühl: Helsana übernimmt folgende Leistungen rund um das Thema Zähne.

Zusatzversicherung TOP

  • 75% der Kosten bis max. 10’000 Franken pro Kalenderjahr (bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 20. Altersjahr vollendet)
  • Zahn- und Kieferfehlstellungskorrekturen
  • Ziehen von Weisheitszähnen (ohne weitere Abklärungen)
  • Deckung weltweit*

* Kostenübernahme, wenn a) die ausländische Zahnärztin oder der Zahnarzt über eine wissenschaftliche Ausbildung verfügt, die der schweizerischen gleichwertig ist und b) max. bis zum aktuell gültigen Tarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO.

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Zusatzversicherung COMPLETA

  • 75% der Kosten bis max. 10’000 Franken pro Kalenderjahr (bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 20. Altersjahr vollendet)
  • Zahn- und Kieferfehlstellungskorrekturen
  • Ziehen von Weisheitszähnen (ohne weitere Abklärungen)
  • Deckung weltweit*

* Kostenübernahme, wenn a) die ausländische Zahnärztin oder der Zahnarzt über eine wissenschaftliche Ausbildung verfügt, die der schweizerischen gleichwertig ist und b) max. bis zum aktuell gültigen Tarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO.

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Zusatzversicherung DENTAplus

Leistungsanspruch* nach versicherter Variante:

  • DENTAplus LIGHT**: 75% der Kosten bis max. 300 Franken pro Kalenderjahr
  • DENTAplus BRONZE***: 50% der Kosten bis max. 1000 Franken pro Kalenderjahr
  • DENTAplus SILBER***: 75% der Kosten bis max. 2000 Franken pro Kalenderjahr
  • DENTAplus GOLD***: 75% der Kosten bis max. 3000 Franken pro Kalenderjahr
  • DENTAplus COMBI***: 50% der Kosten bis max. 1000 Franken pro Kalenderjahr, sofern die Zahnarztkosten unter 2000 Franken sind. Sind die Kosten höher als 2000 Franken, erhalten Sie 80% des übersteigenden Teils.
  • Zahnärztliche Behandlungen (z.B. Ziehen von Weisheitszähnen, Wurzelbehandlungen, Kronen, Prophylaxe)
  • Kariesbehandlungen
  • Dentalhygiene
  • Kontrolluntersuchungen durch den Zahnarzt
  • Zahn- und Kieferfehlstellungskorrekturen
  • Keine ästhetischen Behandlungen (z.B. Bleaching, Zahnschmuck)

* Deckung weltweit. Kostenübernahme, wenn a) die ausländische Zahnärztin oder der Zahnarzt über eine wissenschaftliche Ausbildung verfügt, die der schweizerischen gleichwertig ist und b) max. bis zum aktuell gültigen Tarif der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft SSO.

** Für die Variante Light erfolgt die Aufnahme grundsätzlich ohne Gesundheitsprüfung.

*** Für Kinder bis zum 3. Geburtstag ist keine Gesundheitsprüfung nötig, für Kinder bis zum 7. Geburtstag verzichten wir auf Röntgenaufnahmen.

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Deckung mit Baby-Package

Das Baby-Package beinhaltet neben der Grundversicherung die wichtigsten Zusatzversicherungen und bietet auch für die Zähne umfangreichen Schutz. Für Kinder bis zum 3. Geburtstag ist keine Gesundheitsprüfung nötig.

Folgende Kostenbeiträge werden über COMPLETA* abgedeckt:

  • Zahnspangen

Folgende Kostenbeiträge werden über DENTAplus BRONZE** abgedeckt:

  • Zahnfüllungen bei Karies
  • Ziehen von Weisheitszähnen
  • Dentalhygiene

* 75% der Kosten bis max. 10’000 Franken pro Kalenderjahr

** 50% der Kosten bis max. 1000 Franken pro Kalenderjahr

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Grundversicherung BASIS

Zahnleistungen werden nur übernommen, wenn die Voraussetzungen nach Art. 17 bis 19a KLV erfüllt sind. Diese Liste ist abschliessend.

  • 100% der Kosten abzüglich Kostenbeteiligung*
  • Zahnerkrankungen**
    - Erkrankungen des Kausystems
    - Allgemeinerkrankungen
    - Geburtsgebrechen
  • Zahnunfälle
  • Leistungspflicht ausschliesslich in der Schweiz (Notfälle vorbehalten)

* Abzüglich Kostenbeteiligung, sofern die Voraussetzungen nach Art. 17 bis 19a KLV erfüllt sind.

** Vorgängiges Kostengutsprachegesuch zwingend.

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