Wenn jemand nicht mehr selbst über medizinische Massnahmen entscheiden kann, greift die Patientenverfügung. Sie ist ein zentrales Instrument der gesundheitlichen Vorausplanung. Ist sie klar formuliert, gibt sie Orientierung und entlastet das Umfeld.
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festhalten, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen, falls Sie nicht mehr urteilsfähig sein sollten. Sie können auch eine Person bestimmen, die in Ihrem Sinne Entscheidungen trifft.
«Nicht mehr urteilsfähig» bedeutet in diesem Kontext: Eine Person ist nicht mehr in der Lage, die Bedeutung und Folgen medizinischer Entscheidungen zu verstehen und entsprechend zu handeln. Dies kann beispielsweise nach einem Unfall, bei einer schweren Erkrankung oder bei fortgeschrittener Demenz der Fall sein.
Eine Patientenverfügung betrifft ausschliesslich medizinische Fragen. Ein Vorsorgeauftrag regelt dagegen andere Bereiche, wie etwa die Personensorge, die Vermögensverwaltung und die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten. Beide Dokumente ergänzen sich sinnvoll.
Grundsätzlich müssen sich Ärztinnen, Ärzte und Pflegepersonal an eine Patientenverfügung halten. Denn diese ist rechtlich verbindlich. Dies gilt jedoch nur, wenn die darin beschriebenen Behandlungen medizinisch sinnvoll und gesetzlich erlaubt sind. Im Ernstfall muss zudem geprüft werden, ob die Patientenverfügung dem aktuellen Willen der betroffenen Person noch entspricht. Bestehen berechtigte Zweifel, etwa weil sich die Lebenssituation stark verändert hat oder die Verfügung sehr alt ist, kann sie ihre rechtliche Verbindlichkeit verlieren.
Unser Partner, das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), bietet eine kostenlose Vorlage für ein Patientenverfügungsformular zum Download sowie eine ausführliche Wegleitung zum Formular Patientenverfügung an. Diese Dokumente helfen Ihnen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und Ihre Entscheidungen fundiert festzuhalten.
Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung verfassen. Muss die Patientenverfügung handschriftlich sein? Nicht unbedingt: In der Schweiz können Sie das Dokument handschriftlich oder digital erstellen. Wichtig ist, dass Sie die Patientenverfügung datieren und handschriftlich unterschreiben. In bestimmten Situationen, beispielsweise bei beginnender Demenz, kann es hilfreich sein, die Urteilsfähigkeit durch eine Fachperson bestätigen zu lassen. Muss eine Patientenverfügung auch beglaubigt werden? Nein, Sie müssen nicht zu einem Notar oder einer Notarin gehen, um das Dokument rechtsgültig zu machen.
Bei einer Patientenverfügung ist allerdings eine Beratung sinnvoll. Denn das Dokument betrifft komplexe medizinische und rechtliche Fragen. Sie können sich beispielsweise beim SRK professionell beraten lassen. Die geschulten Beraterinnen und Berater des SRK reflektieren mit Ihnen Ihre Werte und begleiten Sie kompetent beim Ausfüllen der Patientenverfügung. Ist Ihre Situation sehr komplex? Haben Sie beispielsweise eine schwere oder chronische Erkrankung? Dann beziehen Sie auch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt mit ein.
Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung unbeschränkt gültig. Trotzdem ist es sinnvoll, sie regelmässig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Selbst wenn sich nichts geändert hat, empfiehlt es sich, die Patientenverfügung neu zu datieren und zu unterschreiben. So lässt sich im Ernstfall besser nachvollziehen, ob die Verfügung noch Ihrem aktuellen Willen entspricht. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Vernichten Sie stets ältere Versionen. So gibt es keine Missverständnisse.
Sinnvollerweise sollte eine einfache Patientenverfügung in der Schweiz mindestens folgende Angaben enthalten:
Das Formular des SRK hat ein zweites Modul, das freiwillig ist und zusätzliche medizinische Anordnungen enthält, beispielsweise zur künstlichen Ernährung, Beatmung und Organspende.
Informieren Sie Ihre Angehörigen und die vertretungsberechtigte Person über Ihre Patientenverfügung. Nur wenn Ihr Wille bekannt ist, kann er im Ernstfall auch richtig umgesetzt werden.
Die vertretungsberechtigte Person hat die Aufgabe, Ihren Willen gegenüber dem Behandlungsteam zu vertreten. Dabei muss sie sich an Ihrer Patientenverfügung orientieren. Die Person kann diese Aufgabe ablehnen oder später niederlegen.
Selbst die beste Patientenverfügung deckt nicht alle Situationen ab. Eine klar formulierte Wertehaltung hilft dem Behandlungsteam und der vertretungsberechtigten Person jedoch dabei, den mutmasslichen Willen zu verstehen und umzusetzen.
Das Original Ihrer Patientenverfügung hinterlegen Sie zu Hause an einem gut auffindbaren Ort. Geben Sie eine Kopie an Ihre vertretungsberechtigte Person und Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Tragen Sie ausserdem eine Hinweiskarte im Portemonnaie bei sich, auf der vermerkt ist, wo sich die Patientenverfügung befindet und wer im Notfall kontaktiert werden soll. Zusätzlich kann man die Existenz einer Patientenverfügung auf der Krankenkassenkarte eintragen lassen.
Sie können Ihre Patientenverfügung auch beim SRK hinterlegen. Anschliessend erhalten Sie einen persönlichen Ausweis mit einer Notfallnummer. Diesen können Sie im Portemonnaie mitführen. Im Ernstfall erhält das medizinische Behandlungsteam über diese Nummer rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Patientenverfügung.
Eine Patientenverfügung kommt nur dann zur Anwendung, wenn eine urteilsunfähige Person medizinisch behandelt werden muss. Ohne Patientenverfügung entscheiden laut Gesetz folgende Personen in dieser Reihenfolge:
Für die genannten Personen gilt: Sie müssen der betroffenen Person regelmässig und persönlich Beistand leisten. Eine gemeinsame Wohnung allein reicht nicht aus. Falls niemand geeignet oder erreichbar ist, ernennt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Beistand. Dies kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.
In einem plötzlichen Notfall kann die Zeit fehlen, das Vorhandensein einer Patientenverfügung abzuklären. In solchen Situationen führen Ärztinnen und Ärzte zunächst alle notwendigen Massnahmen zur Lebensrettung durch. Sobald bekannt ist, dass eine Patientenverfügung existiert, berücksichtigen sie diese bei der weiteren Behandlung.
Durch das Erstellen einer Patientenverfügung halten Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Massnahmen frühzeitig fest. Eine Patientenverfügung schafft Klarheit für Ärztinnen, Ärzte und Angehörige, falls Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Zudem reduziert sie Unsicherheiten im Ernstfall und entlastet Ihr Umfeld. Setzen Sie sich deshalb rechtzeitig mit Ihren Werten und Wünschen auseinander. So stellen Sie sicher, dass Ihr Wille respektiert wird und Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Die Expertinnen und Experten dieser Abteilung standen dem Redaktionsteam bei diesem Artikel beratend zur Seite. Sie betreibt die Hinterlegungsstelle Patientenverfügung SRK und beantwortet über das Vorsorgetelefon Fragen zur Patientenverfügung und zum Vorsorgeauftrag.
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