Alterspflege zu Hause: so lange wie möglich

Gesundheitliche Beschwerden im Alter müssen nicht unbedingt dazu führen, das selbständige Leben aufzugeben. Angehörige können einfache Pflegeleistungen selber übernehmen. Ausserdem gibt es verschiedene Organisationen mit Angeboten für die häusliche Pflege. Möglicherweise ist der Umzug in eine kleinere Wohnung oder der Eintritt in eine Alterswohngemeinschaft eine passende Option. Zu prüfen ist auch die Kostenfrage. Dabei geht es vor allem um die Finanzierung der Pflegeleistungen und um die individuellen Ansprüche der pflegebedürftigen Person.

13.02.2017 Lara Brunner 3 Minuten

Selbstständig wohnen bis ins hohe Alter: Wer will das nicht? Dank der häuslichen Pflege durch Spitex, Pro Senectute oder weitere Organisationen dieser Art, aber auch mit der Unterstützung von Familie und Freunden geht dieser Wunsch heute für viele in Erfüllung. Neue Hilfsmittel wie leicht zu bedienende Kochherde oder automatische Notrufsysteme tragen ebenfalls dazu bei, dass ältere Menschen trotz Einschränkungen noch lange in ihrer vertrauten Umgebung wohnen können.

Wird Ihrer Mutter die Wohnung zu gross? Findet sie das Treppensteigen beschwerlich, die Gartenarbeit mühsam? Sie könnte beispielsweise in eine pflegeleichtere Wohnung umziehen, in der sie selbstständig leben kann und nur bei Bedarf Betreuungs- und Pflegeleistungen beanspruchen muss. Es gibt heute aber auch zahlreiche weitere Wohnmodelle für ältere Menschen. Zu diesen zählen Wohngemeinschaften mit Gleichaltrigen und Gleichgesinnten, Alterswohnungen in der Nähe von Alters- und Pflegeheimen oder betreute Wohnungen, die privates Wohnen mit Service- und Pflegeleistungen verbinden. Besprechen Sie mit Ihrer Mutter, welche Wohnform ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen würde.

Wenn die Angehörigen pflegen

Sollte Ihre Mutter lieber in den eigenen vier Wänden bleiben wollen, ist ein gutes Beziehungsnetz besonders wichtig. Besprechen Sie mit ihr, wie sie sich selber organisieren will und kann und wo sie froh wäre um Ihre Hilfe. Suchen Sie gemeinsam nach den Möglichkeiten externer Entlastung. Organisieren Sie zum Beispiel eine Haushaltshilfe und fragen Sie Nachbarn, ob sie kleinere Hilfeleistungen übernehmen könnten. Erkundigen Sie sich nach «Senioren für Senioren»-Vereinen in der Nähe und klären Sie ab, was Organisationen wie Spitex, Pro Senectute oder ähnliche Institutionen anbieten.

Vollmacht

Geben Sie einer nahestehenden Person eine Vollmacht für Abklärungen mit Ihrer Krankenversicherung.

Bewegung, Ernährung und Kontakte

Ihre Mutter will höchstwahrscheinlich möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Eine ausgewogene Ernährung ist das A und O, um fit zu bleiben. Falls sie selber nicht mehr jeden Tag kochen mag, kann sie den Mahlzeitendienst bestellen. Verschiedene Institutionen offerieren diesen Service. Kirchgemeinden bieten Mittagstische an, bei denen sie leicht Kontakte knüpfen kann. Auch der Besuch des Restaurants einer Alterssiedlung oder eines Pflegeheims bringt Abwechslung. Ermuntern Sie Ihre Mutter dazu, sich zu bewegen. Möglicherweise ist sie bereit, zum Beispiel einen Rhythmik-Kurs oder einen Kurs für Altersyoga zu besuchen.

Welche Kosten fallen bei der häuslichen Pflege an?

Die Kosten für die Pflege zu Hause sind individuell. Sie sind einerseits abhängig von den notwendigen Pflegeleistungen, aber auch von den persönlichen Wünschen nach Komfort und Service. Zu bedenken ist, dass die pflegebedürftige Person die Kosten für Dienstleistungen wie Betreuung, Mahlzeitendienste oder Haushaltshilfe vollumfänglich selber bezahlen muss. Die Grundversicherung übernimmt lediglich Beiträge an bestimmte ärztlich verordnete Pflegeleistungen. Die gesetzlich vorgeschriebene Kostenbeteiligung beträgt maximal 15.95 Franken.

Wer bezahlt die Pflegekosten?

Die Finanzierung der Langzeitpflege erfolgt im Wesentlichen aus drei Quellen: aus Beiträgen der Krankenkasse, aus Beiträgen der öffentlichen Hand und – solange es die finanziellen Verhältnisse der pflegebedürftigen Person ermöglichen – aus eigenen Kostenbeiträgen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihre Eltern Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen bei der AHV oder gegebenenfalls Sozialhilfe beantragen.

Weitere Informationen

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