Welche Versicherung Sie brauchen, hängt davon ab, ob Sie selbständig sind, Angestellte haben oder selbst bei Ihrer AG oder GmbH angestellt sind. Falls Sie selbständig sind, geniessen Sie viele Freiheiten. Falls Sie jedoch bei Ihrer AG oder GmbH angestellt sind oder Angestellte haben, müssen Sie gewissen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.
Als selbständigerwerbende Person oder kleines Startup trifft Sie eine schwere Krankheit oder ein schwerer Unfall besonders hart, denn Ihr Geschäft steht womöglich still. Niemand nimmt Ihnen die Arbeit ab, die Fixkosten laufen weiter und Ihre Kunden werden ungeduldig. Unsere Versicherungen mindern zumindest die finanziellen Folgen eines Unfalls oder einer schweren Krankheit drastisch.
Wir decken nicht nur Ihre gesetzlichen Verpflichtungen ab, sondern schnüren ein individuelles Paket, das auf Ihre finanzielle Situation zugeschnitten ist.
Dank unserer Erfahrung und Expertise profitieren Sie von einer effizienten Abwicklung und umfassenden Beratung. Wir betreuen jeden Fall individuell und unterstützen Sie persönlich in jeder Situation.
(Unternehmen, das nicht älter als ein Jahr ist)
Sie erhalten in den ersten drei Jahren 25% Prämienrabatt. Ihre Prämie verändert sich während dieser Zeit nicht.
In den ersten drei Jahren zahlen wir im Versicherungsfall den vollen vereinbarten Unternehmerlohn und verzichten auf einen Einkommensnachweis.
Mit «Swiss Life Business Direct» erhalten Startups eine umfassende Vorsorgelösung. Zusammen mit unserem Kooperationspartner Swiss Life bieten wir Ihnen die berufliche Vorsorge, obligatorische Unfallversicherung und kollektive Krankentaggeld-Versicherung in einem Paket. Sie können das Produkt einfach und schnell online abschliessen. Hier erfahren Sie mehr:
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Unfall
Krankheit
Obligatorisch
Sie müssen alle Ihre Mitarbeitenden obligatorisch gegen Unfall versichern.
Erkrankten Mitarbeitenden müssen Sie den Lohn für eine beschränkte Zeit weiter bezahlen (Lohnfortzahlungspflicht).
Freiwillig
Mit massgeschneiderten, modularen Unfallzusatzversicherungen können Sie den gesetzlichen Versicherungsschutz erweitern.
Gegen die Lohnfortzahlungspflicht können Sie sich versichern. Mit einer Krankentaggeld-Versicherung tragen Sie das finanzielle Risiko nicht länger selbst.
Als Selbständigerwerbender ohne Angestellte müssen Sie zumindest bei Ihrer privaten Krankenpflegeversicherung «Unfall» miteinschliessen, damit Arzt- und Spitalkosten auch bei einem Unfall versichert sind. Freiwillig können Sie sich zusätzlich gegen Einkommensausfälle oder Erwerbsunfähigkeit versichern.
Wir empfehlen Unternehmen, neben der obligatorischen Unfallversicherung auch eine Krankentaggeld-Versicherung abzuschliessen. Mit dieser Kombination schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden umfassend vor den finanziellen Folgen von Krankheit oder Unfall.
Der Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung ist freiwillig. Sie sind aber gesetzlich zur Lohnfortzahlung verpflichtet, falls Ihre Mitarbeitenden aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft ausfallen. Die Dauer dieser Verpflichtung variiert je nach Dienstalter und Region. Die Krankentaggeld-Versicherung Helsana Business Salary übernimmt für Sie diese Lohnfortzahlung bis zum allfälligen Einsetzen der Sozialversicherungen. Damit werden Ihre Mitarbeitenden bessergestellt, während Sie als Arbeitgeber von kalkulierbaren Kosten profitieren.
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) schützt Sie und Ihre Mitarbeitenden im gesetzlichen Mindestmass vor den finanziellen Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit. Die Leistungen umfassen die ambulante oder stationäre Pflege der betroffenen Personen in der allgemeinen Abteilung im Spital. Zudem übernimmt die Versicherung ab dem dritten Tag nach dem Unfall 80% des Lohns. Der maximal versicherbare Lohn liegt bei CHF 148 200. Langfristig deckt die Versicherung auch Renten in Höhe von 80% des versicherten Einkommens.
Mit einer Unfallzusatzversicherung unterstützen Sie Ihre verunfallten oder erkrankten Mitarbeitenden über das gesetzliche Mass hinaus – von der Fortzahlung des vollen Lohns über Behandlungen in der halbprivaten oder privaten Spitalabteilung bis hin zu Kapitalleistungen bei Invalidität und Tod. Sie können die Leistungen frei wählen und kombinieren.
Als Selbständigerwerbender ohne Angestellte können Sie freiwillig eine Krankentaggeld-Versicherung abschliessen. Damit versichern Sie sich für maximal zwei Jahre gegen Einkommensausfälle. Die Höhe der Zahlungen hängt vom Prozentsatz ab, den Sie mit der Versicherung vereinbaren.
Gut zu wissen: Der Abschluss einer beruflichen Vorsorge (2. Säule BVG oder auf privater Basis 3. Säule) schützt Sie im Falle einer Erwerbsunfähigkeit zusätzlich.
Als Selbständigerwerbender müssen Sie keine Unfallversicherung abschliessen. Sie sind gesetzlich lediglich verpflichtet, sich in Ihrer privaten, obligatorischen Krankenpflegeversicherung ebenfalls gegen die Folgen eines Unfalls zu versichern. Dies deckt die Leistungen auf der Ebene der Heilungskosten.
Besitzen Sie eine Krankentaggeld-Versicherung, können Sie das Risiko «Unfall» miteinschliessen. So sichern Sie sich gegen mögliche Einkommensausfälle in Folge eines Unfalls ab.
Sie können aber auch eine freiwillige Unfallversicherung abschliessen. Diese sichert Ihnen Leistungen im Umfang einer obligatorischen Unfallversicherung zu. Gedeckt sind Arzt- und Spitalkosten, Einkommensausfälle sowie die Folgen einer Erwerbsunfähigkeit. Natürlich können Sie auch Ihren Versicherungsschutz durch eine Unfallzusatzversicherung erweitern. Mehr Informationen zu den möglichen zusätzlichen Leistungen finden Sie unter nachstehendem Link.
Als kleines Unternehmen sind Sie nahe an Ihren Mitarbeitenden und flexibel in Ihrem Handeln. So können Sie sich vielseitig für ein gesundes Arbeitsumfeld engagieren. Eine wertvolle Ausgangslage, denn die betriebliche Gesundheitsförderung bringt Ihnen viele Vorteile. Was das genau bedeutet, erfahren Sie im Helsana Werkzeugkoffer. Er beinhaltet eigenständig anwendbare Tipps und Hilfsmittel rund um die Gesundheit am Arbeitsplatz.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.