Das einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM) garantiert einen schnellen und sicheren elektronischen Datentransfer. Die jährliche Lohnsummendeklaration erledigen Sie dadurch effizienter denn je.
Der AHV-pflichtige Lohn bildet die Basis für die Deklaration der Lohnsummen. Wurden Kurzarbeits- oder Corona-Erwerbsersatzentschädigungen bezogen, muss der Lohn gemeldet werden, welcher ohne Kurzarbeit erzielt worden wäre. Dies bedeutet, dass jeweils der vereinbarte Lohn in voller Höhe zu melden ist.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.