Ob Umzug, Schwangerschaft, Heirat, oder Scheidung, ob frühzeitige oder reguläre Pensionierung: Es gibt viele Gründe, Ihren Versicherungsschutz zu überdenken oder anzupassen.
Nicht jede neue Lebenssituation erfordert gleich eine Anpassung Ihrer Krankenversicherung. Dennoch sollten Sie uns so rasch wie möglich informieren, wenn sich Ihre persönlichen Daten wie Adresse, Kontoverbindungen oder ähnliches ändern. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie Unterlagen wie Prämienabrechnungen oder Rückerstattungen auch künftig rechtzeitig erhalten.
Zu den persönlichen Daten zählen:
Egal ob klassische Familie, Paar im Konkubinat, Patchwork-Familie oder Wohngemeinschaft als Paar: Personen, die im selben Haushalt wohnen, können ihre Versicherungsverträge zusammenführen lassen. Sind mehrere Personen aus einem Haushalt im gleichen Vertrag wie der Prämienzahler, auch Familien-Ansprechperson genannt, versichert, reduziert sich der administrative Aufwand für uns signifikant. Von dieser Kosteneinsparung können alle Personen im Vertrag profitieren. Schon ab zwei Personen erhalten auch Sie einen Familienrabatt auf gewisse Zusatzversicherungen.
Die drei Worte «Ich bin schwanger!» verändern vieles – auch bei Ihrer Krankenversicherung. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen verschiedene Versicherungsleistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft an.
Wussten Sie, dass Sie Ihr Baby auch vorgeburtlich bei uns anmelden und mit einer Grundversicherung sowie Zusatzversicherungen schützen können? Schliessen sie noch vor der Geburt Ihres Kindes das Baby-Package ab und profitieren Sie von optimalem Versicherungsschutz.
Wenn Sie nach Ihrer wohlverdienten Pensionierung Ihre Rente in der Schweiz beziehen und zudem in der Schweiz wohnhaft bleiben, ändert sich für Sie nichts. Sie sind hier weiterhin versichert und profitieren uneingeschränkt von allen Leistungen Ihrer Krankenkasse.
Sollten Sie nach Ihrer Pensionierung jedoch an einen Umzug ins Ausland denken, benötigen Sie möglicherweise eine zusätzliche Krankenkasse im entsprechenden Land. Das gilt auch, wenn Sie bereits in einem anderen Land erwerbstätig waren und von dort ebenfalls Rente beziehen. Mehr dazu im folgenden Punkt «Umzug».
Egal, ob Sie innerhalb der Schweiz umziehen oder ins Ausland gehen: In beiden Fällen müssen Sie Ihren Umzug melden.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.