PREVEA Unfall

Ihre Kapitalversicherung bei Unfall. Eine Unachtsamkeit kann Ihr Leben von heute auf morgen verändern. Zum Beispiel nach einem schweren Sturz, einem Sport- oder Verkehrsunfall. PREVEA Unfall fängt Sie und Ihre Familie im Ernstfall sicher auf.

  • Finanzielle Absicherung im Invaliditätsfall
  • Finanzielle Absicherung für Angehörige im Todesfall
  • Versicherungssummen individuell wählbar

Schützen Sie sich selbst und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls. Besonders Kinder, Jugendliche in Ausbildung und Studierende sind finanziell schlecht abgesichert, denn die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) decken die Folgen nur ungenügend ab. PREVEA Unfall fängt mit grosszügigen Kapitalleistungen auf. Zum Beispiel für Umbauten zu Hause oder eine Familienbetreuung.

Versicherte Leistungen

Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen aus der Kapitalversicherung PREVEA Unfall zurück:

Im Invaliditätsfall erhalten Sie die versicherte Summe anteilmässig je nach Grad Ihrer körperlichen Einschränkung.

Kostenerstattung

  • Bei Invalidität infolge eines Unfalls wird das Invaliditätskapital ausbezahlt. Dieses berechnet sich aufgrund der Gliederskala, d. h. von 10’000 bis max. 300’000 Franken.
  • Bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 25% erhöht sich das Invaliditätskapital progressiv auf bis zu 350% der vereinbarten Summe: max. 1’050’000 Franken. Eine Tabelle darüber, wie sich die Entschädigung (Invaliditätskapitalleistung) zufolge der Progression bemisst, finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unter Ziffer 13.
  • Ab dem 70. Altersjahr erhalten Sie die Kapitalauszahlung in Form einer Rente mit maximaler Begrenzung des Kapitals auf 100’000 Franken (höhere Versicherungssummen werden nach Erreichen des 70. Altersjahrs entsprechend herabgesetzt).

Im Todesfall erhalten die von Ihnen genannten begünstigten Personen oder Ihre Hinterbliebenen die versicherte Summe.

Stirbt ein versichertes Kind, bevor es 2,5 Jahre alt ist, so ist die Leistung auf 2500 Franken begrenzt.

Die Kapitalleistungen von PREVEA Unfall schliessen Versicherungslücken und stellen Ihre Lebensplanung auch im Invaliditätsfall sicher: zum Beispiel für behindertengerechte Umbauten.

  • Mobilität: Sie erhalten ab einer Invalidität von 40% einen Kostenbeitrag bis max. 1000 Franken pro Kalenderjahr für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis in der Schweiz (max. 5000 Franken pro Schadenfall).
  • Umschulungskosten: Sie erhalten einen Kostenbeitrag von max. 10% der versicherten IV-Summe (ohne Progression) für eine durch den Unfall notwendig gewordene Berufsumschulung.
  • Leistungen für Sachschäden und Hilfsmittel: Für Schäden an Sachen, die einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen (wie Brillen, Zahnprothesen, Hörapparate usw.), sowie für Hilfsmittel, die körperliche Schädigungen oder Funktionsausfälle ausgleichen, übernimmt PREVEA Unfall die durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht oder nur teilweise gedeckten Kosten.*
  • Hauspflege: PREVEA Unfall entrichtet Beiträge an die unfallbedingte, von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnete Hauspflege, soweit die Kosten, die durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht oder nur teilweise gedeckt sind.*
  • Rettungs-, Bergungs-, Reise- oder Transportkosten: PREVEA Unfall übernimmt die durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung nicht oder nur teilweise gedeckten Kosten für die unfallbedingten notwendigen Rettungs- und Bergungskosten sowie die unfallbedingten medizinisch notwendigen Reise- und Transportkosten.*
  • Leichentransport und Bestattungskosten: Sie erhalten die notwendigen Kosten für Überfahrten der Leiche an den Bestattungsort.*
  • Prämienbefreiung: Im Falle von Tod oder bei Invalidität ab 70% der unterhaltspflichtigen Person erhalten Kinder bis zum 18. Lebensjahr die Versicherungsprämien.

*Nach den Normen und Tarifen der obligatorischen Unfallversicherung.

Rahmenbedingungen

  • Alter 0–2,5 Jahre: Tod max. 2500 Franken, Invalidität max. 300’000 Franken (mit Progression bis 350%, max. 1’050’000 Franken)
  • Alter 2,5–20 Jahre: Tod max. 20’000 Franken, Invalidität max. 300’000 Franken (mit Progression bis 350 %, max. 1’050’000 Franken)
  • Alter 21–70 Jahre: Tod max. 300’000 Franken, Invalidität max. 300’000 Franken (mit Progression bis 350%, max. 1’050’000 Franken)
  • Ab Alter 71 Jahre: Tod max. 20’000 Franken, Invalidität max. 100’000 Franken. Bestehende Versicherungen werden entsprechend herabgesetzt (ohne Progression).

Von der Versicherung ausgeschlossen sind Selbsttötung oder Gesundheitsschädigungen am eigenen Körper, die eine versicherte Person absichtlich oder im Zustand absichtlich herbeigeführter voller oder teilweiser Urteilsunfähigkeit herbeigeführt hat.

So funktioniert PREVEA Unfall

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Häufig gestellte Fragen

Durch Unfälle, die zu Invalidität oder Tod führen, entstehen oft hohe ungedeckte Kosten – zum Beispiel für berufliche Integrationsmassnahmen, Umbauten an Haus und Wohnung oder die Sicherstellung der Familien- und Haushaltsbetreuung.

 

Wir empfehlen die Kapitalversicherung für Personen mit keiner oder nur mit ungenügender Deckung durch die berufliche Vorsorge (Pensionskasse). Dies gilt insbesondere für:

 

Kinder und Jugendliche

  • Wenn Ihr Kind nach einem Unfall invalid wird, bezahlt die Krankenversicherung die Behandlungen aus der Grundversicherung. Danach hat das Kind Anspruch auf Pflegebeiträge und eine Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (IV). Diese Beträge sind relativ bescheiden und decken die Kosten nur bedingt ab. 
  • Die IV-Rente wird frü­hes­tens ab dem 18. Altersjahr ausbezahlt. Die Höhe der Ren­te sichert in der Regel das Exis­tenz­mi­ni­mum. Eine vol­le In­va­li­den­ren­te erhält man erst ab ei­nem In­va­li­di­täts­grad von 70%. Diese Rente be­trägt im Ma­xi­mum 28'680 Franken pro Jahr (pro Mo­nat 2390 Franken; Stand 2021).

 

Studierende

Während der Lehre oder eines Studiums verdienen Jugendliche noch wenig. Deshalb erhalten sie aus der ersten Säule (Invalidenversicherung) und allenfalls aus der zweiten Säule (Pensionskasse) nur eine Minimalrente, wenn sie invalid werden – und das bis zu ihrer Pensionierung.

 

Nichtberufstätige oder teilzeitbeschäftigte Personen 

Sie erhalten einen minimalen Schutz aus den Sozialversicherungen.

 

Selbstständigerwerbende und Angestellte

Sie können mit einer Kapitalversicherung bestehende Deckungslücken schliessen.

 

Sie allein entscheiden, wofür Sie das ausbezahlte Geld verwenden möchten:

  • Bei Invalidität: zum Beispiel für zusätzliche medizinische Massnahmen, berufliche Integrationsmassnahmen oder Umbauten an Haus und Wohnung.
  • Bei Todesfall: zum Beispiel für die Sicherstellung der Familien- und Haushaltsbetreuung oder zur Begleichung von ungedeckten Kosten, die bei einem Todesfall entstehen können.

  • Die grosszügigen Kapitalleistungen entlasten Sie und Ihre Familie im Invaliditäts- oder Todesfall.
  • Sie können unterschiedliche Versicherungssummen für Invalidität und Tod wählen, abgestuft in Schritten à 10'000 Franken.
  • Sie erhalten das Kapital unabhängig von den Leistungen anderer Versicherungen ausbezahlt.
  • Sie verpflichten sich nicht langfristig und können die Versicherung jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auflösen – ohne finanzielle Einbussen.

Je nach Invaliditätsgrad wird Ihnen mehr ausbezahlt, als Sie versichert haben. Bei einer hundertprozentigen Invalidität ist es beispielsweise mehr als das Dreifache der gewählten Versicherungssumme. Eine Tabelle darüber, wie sich die Entschädigung (Invaliditätskapitalleistung) zufolge der Progression bemisst, finden Sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unter Ziffer 13.

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