Wenn Sie bereits COMPLETA und HOSPITAL Halbprivat oder Privat abgeschlossen haben, können Sie Ihren Versicherungsschutz mit COMPLETA EXTRA günstig erweitern. Sie erhalten ergänzende Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung, Komplementärmedizin, Brillen, Prävention und mehr.
Nachfolgende Leistungen erstatten wir Ihnen ergänzend zu den gesetzlichen Leistungen der Grundversicherung und der ambulanten Zusatzversicherung COMPLETA aus der Zusatzversicherung COMPLETA EXTRA zurück:
Für Suchaktionen in der Schweiz, zum Zweck einer Rettung oder einer Bergung, erhalten Sie max. 30'000 Franken pro Leistungsfall.
Was bezahlt Ihre Grundversicherung?
Sie deckt keine Kosten für Suchaktionen in der Schweiz.
Sie erhalten 100% der Kosten bis max. 800 Franken pro Kalenderjahr für gesundheitsfördernde Bewegungsangebote wie Kraft- und Ausdauertraining im Fitnesscenter (Fitnessabo) sowie viele weitere Kurse (Aquafit, Gymnastik, Erste Hilfe usw.). Für Mitgliedschaften in ausgewählten Sportvereinen erhalten Sie 200 Franken pro Jahr.
Für ärztlich verordnete, ambulante Behandlungen im Ausland erhalten Sie – ergänzend zu den Leistungen aus COMPLETA – den vollen Rechnungsbetrag, jedoch max. 4000 Franken pro Kalenderjahr. Davon ausgeschlossen sind komplementärmedizinische und zahnärztliche Behandlungen, Augenlaserkorrekturen, medizinische Vorsorge und Gesundheitsförderung.
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung – auch Krankenpflege-Zusatzversicherung genannt – ergänzen Sie Ihre Grundversicherung und schliessen somit wichtige Deckungslücken. Sie übernimmt Kosten für Behandlungen der Komplementärmedizin, aber auch Beiträge an Fitnesskurse und -abonnemente, medizinische Vorsorge oder Behandlungen im Ausland.
COMPLETA EXTRA erweitert den Deckungsumfang von COMPLETA. Die Zusatzversicherung lohnt sich, wenn Ihnen Leistungen rund um Gesundheitsförderung wichtig sind. Sie erhalten unter anderem zusätzliche Kostenbeiträge für Gesundheitsförderung, Komplementärmedizin, Prävention sowie für Brillen, Kontaktlinsen und Augenlaserkorrekturen.
Sie können die Versicherung abschliessen, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind (offizieller Wohnsitz) und bereits die Zusatzversicherung COMPLETA und HOSPITAL Halbprivat oder Privat abgeschlossen haben oder sie zeitgleich mit COMPLETA EXTRA beantragen.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jedes Jahr bei Ablaufdatum automatisch um ein weiteres Jahr.
Sie können die Versicherung jeweils per 31. Dezember kündigen und zu einer anderen Krankenkasse in der Schweiz wechseln. Voraussetzung ist, dass Sie keine offenen Prämienrechnungen haben. Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei uns eingetroffen sein. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei uns eingetroffen sein.
Eine Karenzfrist ist die Zeit (ab Beginn eines Vertrags), in der Sie noch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen haben. Die Dauer einer Karenzfrist kann je nach Versicherungsleistung variieren.
Bei Augenlaserkorrekturen gilt eine Karenzfrist von sechs Monaten. Somit können Sie in diesem Fall frühestens nach Ablauf des ersten halben Versicherungsjahres Leistungen beziehen.
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