Wechsel der Hausarzt- oder Gruppenpraxis melden

Sie sind im BeneFit PLUS Hausarzt oder im BeneFit PLUS Flexmed versichert und haben Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt gewechselt? Dann melden Sie uns die Änderung. So halten Sie die Verpflichtungen Ihres gewählten BeneFit PLUS Modells ein. Wichtig: Prüfen Sie vorab, ob die von Ihnen gewünschte Hausarzt- oder Gruppenpraxis von uns anerkannt ist und in Ihrem Grundversicherungsmodell zur Auswahl steht.

Hausarzt- oder Gruppenpraxis melden

Melden Sie uns Ihren Hausarzt- oder Gruppenpraxiswechsel unter der Nummer 0844 80 81 82 oder über das Kontaktformular.

Wichtige Informationen zum Hausarztwechsel

Prüfen Sie vorab, ob Ihre gewünschte Hausarzt- oder Gruppenpraxis in Ihrem Modell – also BeneFit PLUS Hausarzt oder BeneFit PLUS Flexmed – anerkannt ist und neue Patientinnen und Patienten aufnimmt. In unserer Ärztesuche (BeneFit PLUS Hausarzt oder BeneFit PLUS Flexmed) finden Sie alle Arzt- und Gruppenpraxen für Ihr Grundversicherungsmodell. Melden Sie sich auch direkt bei der neuen Praxis an und übergeben Sie Ihre Gesundheitsunterlagen. So stellen Sie sicher, dass die Praxis Sie im Krankheitsfall schnell und unkompliziert behandeln kann. Die Unterlagen fordern Sie von Ihrer vorherigen Hausärztin oder Ihrem vorherigen Hausarzt an. Helsana kann diesen Schritt nicht für Sie übernehmen.

Häufig gestellte Fragen

Sie können uns jederzeit mitteilen, dass Sie Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt wechseln möchten. Die Änderung wird im Folgemonat wirksam, sofern die gewünschte Praxis in Ihrem Versicherungsmodell wählbar ist. Wenn Sie bereits einen zweiten Verstossbrief erhalten haben, ist ein Wechsel nicht möglich.

Nach der Änderung Ihrer Hausarzt- oder Gruppenpraxis erhalten Sie von uns eine neue Versicherungspolice, gegebenenfalls mit angepasster Prämie. Denn neben Ihrer Wohnregion, Ihrem Alter und Ihrem Versicherungsmodell ist auch entscheidend für die Höhe Ihrer Prämie, ob und zu welchem Netzwerk Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gehört.

 

Mit den Ärztinnen und Ärzten in den Rabattstufen R1–R3 arbeiten wir vertraglich zusammen. Sie übernehmen eine aktive, geregelte Verantwortung für die Koordination von Behandlungen. Zudem ergreifen sie spezifische Massnahmen zur Qualitätsförderung. Ärztinnen und Ärzte in der Rabattstufe R4 haben keine vertragliche Zusammenarbeit mit uns.

Möglicherweise ist Ihre neue Ärztin bzw. Ihr neuer Arzt nicht unter dem eigenen Namen, sondern unter dem Namen der Praxis zu finden. Es kann auch sein, dass sie oder er nicht für Ihr Versicherungsmodell zugelassen ist. Wählen Sie in diesem Fall eine andere Hausarzt- oder Gruppenpraxis. Alternativ können Sie auch Ihr Grundversicherungsmodell wechseln. Ein Modellwechsel ist in der Regel zum 1. Januar des Folgejahres möglich.

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