Sie möchten zu Helsana wechseln? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Formulare für einen reibungslosen Wechsel Ihrer Krankenkasse.
Stellen Sie im Prämienrechner den gewünschten Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie zusammen. Anhand Ihrer Bedürfnisse unterstützt Sie die Online-Beratung bei der Wahl der passenden Grundversicherung und Zusatzversicherungen.
Gerne beraten wir Sie auch persönlich.
Sind Sie mit der Offerte einverstanden? Dann füllen Sie den Online-Antrag im Prämienrechner aus. Beantworten Sie im Fall von Zusatzversicherungen die Fragen zum Gesundheitszustand.
Kündigen Sie Ihre bisherige Krankenversicherung erst nach unserer schriftlichen Aufnahmebestätigung. Sollen wir die Kündigung für Sie weiterleiten? Dann senden Sie uns bitte das ausgefüllte Kündigungsformular bis spätestens 14 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist an die E-Mail-Adresse: contact@helsana.ch. Sobald wir Ihren Antrag geprüft und bestätigt haben, leiten wir die Kündigung an die Krankenversicherung weiter. Die Anschrift Ihrer aktuellen Krankenversicherung finden Sie hier:
Bei den meisten Krankenkassen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten per Ende des Jahres. Die Kündigung muss demnach spätestens bis zum letzten Arbeitstag im September bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.
Ausnahmen gibt es bei mehrjährigen Verträgen oder bei einer Prämienerhöhung. Verändert sich die Versicherungsprämie, gilt gewöhnlich eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dann spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei Ihrer Krankenkasse eintreffen. Die genaue Regelung zur Kündigung finden Sie jeweils in den Versicherungsbedingungen.
Ab Mitteilung der Prämie für das Folgejahr gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Wenn Sie die obligatorische Grundversicherung per 1. Januar wechseln wollen, muss die eingeschriebene Kündigung spätestens bis zum letzten Arbeitstag im November bei Ihrer aktuellen Versicherung eintreffen.
Die Standard-Grundversicherung (kein Hausarzt- oder Telmed Modell) mit einer gesetzlichen Franchise von 300 Franken (Kinder ohne Franchise), können Sie auch per 1. Juli wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss demnach bis zum letzten Arbeitstag im März bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.
Ein Wechsel ist jedoch nur möglich, wenn Sie keine offenen Prämien haben.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.