Hier finden Sie die Grundlagen für die Anerkennung durch Helsana als Leistungserbringer der Komplementärmedizin.
Für die Anerkennung als Leistungserbringer der Komplementärmedizin (z.B. als Naturheilpraktiker, Medizinischer Masseur oder Osteopath) aus COMPLETA und SANA stützen wir uns auf das ErfahrungsMedizinische Register EMR in Basel und deren Berufskodex. Dieser Berufskodex fasst die wichtigsten ethischen Werte und Normen zusammen, die für den Therapeuten mit EMR-Registrierung massgebend sind. Für die Vergütung einiger ausgewählter Methoden aus der Zusatzversicherung COMPLETA PLUS berücksichtigen wir ausserdem auch die Registrierung bei der Stiftung ASCA und deren ethischen Richtlinien. Zudem stützen wir uns auf unsere Allgemeinen und Zusätzlichen Versicherungsbedingungen der SANA und COMPLETA Zusatzversicherung.
Bei von uns anerkannten Therapiemethoden akzeptieren wir neu ab dem 1. Januar 2025 nur noch jene Fachpersonen der Komplementärmedizin, welche über einen der folgenden Abschlüsse verfügen:
Informationen zu den von uns anerkannten Therapiemethoden und der Kostenübernahme finden Sie auf unserer Liste Anerkannte Therapiemethoden der Komplementärmedizin.
Fachpersonen der Komplementärmedizin, die am 31. Dezember 2024 bei der Helsana anerkannt sind und keinen der oben erwähnten Abschlüsse haben, gewähren wir eine Übergangsfrist. Während der Frist bleibt die Anerkennung bestehen. Nach Ablauf der Übergangsfrist erlischt die Anerkennung, wenn keiner der benötigten Abschlüsse vorhanden ist.
Die Dauer der Übergangsfrist ist derzeit noch offen und wird hier publiziert, sobald sie bekannt ist oder spätestens 12 Monate vor Ende der Übergangsfrist.
(Diese Aufzählung ist nicht abschliessend und zudem besteht kein Anspruch auf Anerkennung)
Helsana hat zusammen mit diversen anderen Krankenversicherern sowie den zuständigen Berufsorganisationen der Komplementärmedizin einen einheitlichen Tarif für komplementärmedizinische Leistungen ausgearbeitet. Sie können den Tarif 590 bei der SASIS AG herunterladen.
Bitte beachten Sie:
Die Leistungen können mit einer professionellen Praxissoftware mit dem aktuellen Rechnungsstandard abgerechnet werden. So wie der Tarif 590 gilt auch die Abrechnung mit der Praxissoftware mit 2D-Matrix-Code für mehr Fälschungssicherheit bei uns als verbindlich. Es stehen über 80 Anbieter mit einer Praxislösung bereit, welche die aktuellen Anforderungen erfüllen. Eine Liste dieser Softwareanbieter finden sie hier.
Bei Fragen zur Rechnungsstellung schreiben Sie bitte ein E-Mail an:
Helsana vergütet aus den Zusatzversicherungen SANA, COMPLETA und COMPLETA PLUS die Kosten für Komplementärmedizin, sofern die Behandlung medizinisch notwendig sowie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist und von einem von uns anerkannten Leistungserbringer durchgeführt wird.
Bei länger andauernder oder unklarer Behandlung nehmen unsere Spezialisten für Komplementärmedizin Kontakt mit unseren Kunden auf. Telefonisch wird das weitere Vorgehen besprochen oder ein Bericht/Fragebogen ermöglicht die Prüfung des Umfangs einer weiteren Kostenübernahme.
Mit dem detaillierten Ausfüllen unseres Fragebogens ermöglichen Sie uns eine rasche Überprüfung der Kostenbeteiligung und wir können unserem gemeinsamen Kunden eine sichere Auskunft über das weitere Vorgehen geben.
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Fragebogen ausschliesslich per Post an folgende Adresse:
Helsana Zusatzversicherungen AG
Kundenservice
Leistungskostenmanagement
Postfach
9008 St. Gallen
Gerne helfen wir Ihnen weiter.