Informationen für Fachpersonen der Gesundheitsförderung (VVG)

Hier finden Sie die Grundlagen für die Anerkennung durch Helsana als Leistungserbringende der Gesundheitsförderung, die Abrechnung mit einheitlichem Tarif 595 für Gesundheitsförderungsleistungen, die elektronische Abrechnung (eTG) und die Ansprechpersonen bei Fragen.

Anerkennung durch Helsana als Leistungserbringende der Gesundheitsförderung

Wir unterteilen unsere gesundheitsfördernden Angebote in folgende Bereiche:

  • Fitness
  • Rücken und Körperschule
  • Schwangerschaft
  • Kurse für Ernährung, Entspannung, Bewegung und Angebote von Helsana-Kooperationspartnern
  • Sportförderung

Zu unseren anerkannten Leistungserbringern im Bereich der Gesundheitsförderung zählen insbesondere Fitnesscenter und Kursanbieter mit Zertifizierung eines von uns anerkannten Qualitätslabels / einer von uns anerkannten Zertifizierungsstelle sowie sämtliche Fitnesscenter in Spitälern, Arzt-, Chiropraktik- und Physiotherapiepraxen. Je nach Bereich definieren wir zudem spezifische Anbieter, die für eine Anerkennung in Frage kommen.

Unsere anerkannten Qualitätslabels und Zertifizierungsstellen:

Wichtig zu wissen:
Diese Liste ist nicht abschliessend, denn pro Bereich sind die Voraussetzungen für eine Anerkennung und Kostenübernahme aus unseren Zusatzversicherungen unterschiedlich definiert. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Liste:

Hinweis:
Die publizierten Bedingungen der Anerkennung gelten bis auf Weiteres und können von Helsana angepasst werden. Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung als Leistungserbringer oder für bestimmte Angebote/Kurse. 

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Zusätzlichen Versicherungsbedingungen von SANA, COMPLETA, COMPLETA PLUS und COMPLETA EXTRA – bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da.

Abrechnung mit Tarif 595 und elektronische Abrechnung (eTG)

Tarif 595

Helsana hat zusammen mit weiteren Krankenversicherern sowie den zuständigen Qualitätslabels/Zertifizierungsstellen der Gesundheitsförderung einen einheitlichen Tarif für ambulante Leistungen der Gesundheitsförderung ausgearbeitet. Sie können den Tarif 595 bei der SASIS AG herunterladen.

Download Tarif 595 bei SASIS AG

Der Download wird demnächst auf der Webseite des Forums Datenaustasuch bereitgestellt: www.forum-datenaustausch.ch

Bitte beachten Sie:

  • Die Abrechnung von ambulanten Leistungen der Gesundheitsförderung nach Tarif 595 wird aktuell nur bei der elektronischen Abrechnung (eTG) vorausgesetzt.
  • Der Tarif 595 regelt keine Preise und sagt nichts über die Vergütung der Leistungen durch den Versicherer aus.
  • Der Tarif 595 kann jährlich (in der Regel zum 1.1.) angepasst werden. Daher bitten wir Sie, den jeweils gültigen Tarif 595 anzuwenden und sich regelmässig zu informieren.
  • Weitere Informationen finden Sie im FAQ Tarif 595. Das Dokument befindet sich derzeit noch in Erstellung und wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

Softwareanbieter:
Aktuell verfügen wir über keine Liste. Sobald eine zur Verfügung steht, wird diese hier publiziert.

Rechnungstellung mit elektronischer Tiers Garant (eTG)

Ihre Vorteile: Mit diesem Zusatzservice fördern Sie eine schnelle und digitale Abwicklung für die Kundinnen und Kunden.

Anstelle der bisher von Hand ausgefüllten Abonnementsbestätigungen bietet die automatisierte, digitale Übermittlung mit der elektronischen Tiers Garant (eTG) eine effiziente Alternative. Der Übergang erfolgt in wenigen und einfachen Schritten:

  • Die Kunden- und Abonnementsdaten werden in die Software (Rechnungsprogramm) eingegeben.
  • Die Tarifpositionen erfolgen direkt mit dem Tarif 595.
  • Anschliessend wird die eTG-Rechnung via MediData-Netz an die Krankenversicherung übermittelt.
  • Die Krankenversicherung überprüft die Rechnung und vergütet ihren Kundinnen und Kunden direkt die Leistungen (unter Berücksichtigung der Voraussetzungen der Zusatzversicherungen).
  • Die Kundschaft bezahlt bei Ihnen wie gewohnt die Rechnung des Abonnements und unterschreibt lediglich bei der Vertragsunterzeichnung die Einverständniserklärung für die elektronische Übermittlung des Rückforderungsbeleges (eTG).

Bitte beachten Sie:

Hier finden Sie weitere Informationen:

  • Anbindung eTG für Fitness-Guide zertifizierte Fitnesscenter (SFGV). Das Dokument befindet sich derzeit noch in Erstellung und wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.
  • Nicht bei Fitness-Guide zertifiziert? Bitte wenden Sie sich an Ihren Zertifizierer.

Im FAQ Tarif 595 finden Sie Fragen und Antworten zur Rechnungsdarstellung usw. Das Dokument befindet sich derzeit noch in Erstellung und wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.

Helsana bedankt sich bei Ihnen für die Umstellung auf eTG.

Ansprechpersonen bei Fragen

Qualitätslabels und Zertifizierungsstellen:

MediData:
Die Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseite.

ZSR-Nr. oder GLN-Nr:
Kontaktieren Sie Ihre Zertifizierungsstelle.

Helsana Versicherungen AG:
Allgemeine Fragen zu den Anerkennungskriterien und zum Tarif 595:
gesundheitsfoerderung@helsana.ch

Fragen zur Kostenübernahme oder zu Leistungsabrechnungen:
Kontakt und Beratung – Helsana

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