Hier finden Sie die Grundlagen für die Anerkennung durch Helsana als Leistungserbringende der Gesundheitsförderung, die Abrechnung mit einheitlichem Tarif 595 für Gesundheitsförderungsleistungen, die elektronische Abrechnung (eTG) und die Ansprechpersonen bei Fragen.
Wir unterteilen unsere gesundheitsfördernden Angebote in folgende Bereiche:
Zu unseren anerkannten Leistungserbringern im Bereich der Gesundheitsförderung zählen insbesondere Fitnesscenter und Kursanbieter mit Zertifizierung eines von uns anerkannten Qualitätslabels / einer von uns anerkannten Zertifizierungsstelle sowie sämtliche Fitnesscenter in Spitälern, Arzt-, Chiropraktik- und Physiotherapiepraxen. Je nach Bereich definieren wir zudem spezifische Anbieter, die für eine Anerkennung in Frage kommen.
Unsere anerkannten Qualitätslabels und Zertifizierungsstellen:
Wichtig zu wissen:
Diese Liste ist nicht abschliessend, denn pro Bereich sind die Voraussetzungen für eine Anerkennung und Kostenübernahme aus unseren Zusatzversicherungen unterschiedlich definiert. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Liste:
Hinweis:
Die publizierten Bedingungen der Anerkennung gelten bis auf Weiteres und können von Helsana angepasst werden. Es besteht kein Anspruch auf Anerkennung als Leistungserbringer oder für bestimmte Angebote/Kurse.
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die Zusätzlichen Versicherungsbedingungen von SANA, COMPLETA, COMPLETA PLUS und COMPLETA EXTRA – bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da.
Helsana hat zusammen mit weiteren Krankenversicherern sowie den zuständigen Qualitätslabels/Zertifizierungsstellen der Gesundheitsförderung einen einheitlichen Tarif für ambulante Leistungen der Gesundheitsförderung ausgearbeitet. Sie können den Tarif 595 bei der SASIS AG herunterladen.
Der Download wird demnächst auf der Webseite des Forums Datenaustasuch bereitgestellt: www.forum-datenaustausch.ch
Bitte beachten Sie:
Softwareanbieter:
Aktuell verfügen wir über keine Liste. Sobald eine zur Verfügung steht, wird diese hier publiziert.
Ihre Vorteile: Mit diesem Zusatzservice fördern Sie eine schnelle und digitale Abwicklung für die Kundinnen und Kunden.
Anstelle der bisher von Hand ausgefüllten Abonnementsbestätigungen bietet die automatisierte, digitale Übermittlung mit der elektronischen Tiers Garant (eTG) eine effiziente Alternative. Der Übergang erfolgt in wenigen und einfachen Schritten:
Bitte beachten Sie:
Hier finden Sie weitere Informationen:
Im FAQ Tarif 595 finden Sie Fragen und Antworten zur Rechnungsdarstellung usw. Das Dokument befindet sich derzeit noch in Erstellung und wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.
Helsana bedankt sich bei Ihnen für die Umstellung auf eTG.
Qualitätslabels und Zertifizierungsstellen:
MediData:
Die Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseite.
ZSR-Nr. oder GLN-Nr:
Kontaktieren Sie Ihre Zertifizierungsstelle.
Helsana Versicherungen AG:
Allgemeine Fragen zu den Anerkennungskriterien und zum Tarif 595:
gesundheitsfoerderung@helsana.ch
Fragen zur Kostenübernahme oder zu Leistungsabrechnungen:
Kontakt und Beratung – Helsana
Gerne helfen wir Ihnen weiter.