Verkehrsunfälle im Ausland können eine Herausforderung sein. So verhalten Sie sich richtig.
Die Vorschriften im Ausland sind teilweise anders als in der Schweiz. Informieren Sie sich vorher über das richtige Verhalten im ausländischen Strassenverkehr. Generell gilt:
Die rechtliche Beurteilung des Unfalls erfolgt nach den Gesetzen des Landes, in dem der Unfall stattgefunden hat. Im Streitfall müssen Sie Ihre Ansprüche vor Ort einklagen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die auch im Ausland gilt, ist deshalb ratsam.
Unterschreiben Sie niemals ein Dokument, das in einer Sprache verfasst wurde, die Sie nicht verstehen. Ausgenommen davon ist das Europäische Unfallprotokoll. Es ist in allen Sprachen gleich aufgebaut.
Erkennen Sie die Haftung am Unfallschauplatz nicht an.
Das Europäische Unfallprotokoll ist ein standardisiertes Formular. Inhalt und Aufbau sind in allen Sprachen gleich, sodass es auch als Übersetzungshilfe dient. Bei einem Unfall hilft Ihnen das Protokoll, alle für die Versicherung relevanten Informationen zu erfassen. Neben dem Unfallhergang und den entstandenen Schäden erfassen Sie die Personendaten aller involvierten Parteien.
Das Europäische Unfallprotokoll können Sie bei Ihrer Versicherung oder der Polizei bestellen.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Verkehr erhalten Sie bis max. 1 Mio. Franken für Anwalts- und Gerichtskosten. Ausserhalb von Europa erhalten Sie bis max. 100’000 Franken.
Versichert sind unter anderem folgende Streitigkeiten:
Gerne helfen wir Ihnen weiter.