Autounfall im Ausland: Das müssen Sie jetzt tun

Sie sind in einen Autounfall verwickelt? Bei einem Notfall im Ausland ist es oft erst recht schwierig, richtig zu handeln. Denn je nach Land gelten unterschiedliche Regeln. Erfahren Sie hier, wie Sie bei einem Autounfall im Ausland vorgehen müssen.

Was ist bei einem Autounfall grundsätzlich zu tun?

Wenn Sie einen Autounfall haben – egal, ob in der Schweiz oder im Ausland – sollten Sie sich jetzt Schritt für Schritt so verhalten:

  1. Schalten Sie die Warnblinker ein.
  2. Bleiben Sie ruhig. Verschaffen Sie sich einen Überblick: Gibt es Verletzte? Wie viele Fahrzeuge sind betroffen?
  3. Achten Sie beim Verlassen des Autos auf den nachfolgenden Verkehr.
  4. Ziehen Sie die Warnweste an.
  5. Stellen Sie das Pannendreieck gut sichtbar in 50 bis 100 Meter-Distanz zur Unfallstelle auf. Laufen Sie dafür dem Verkehr entgegen und bewegen Sie das Pannendreieck auf und ab.
  6. Alarmieren Sie – wenn nötig und im Zweifelsfall immer – die Polizei (117) und bei Brand- oder Explosionsgefahr die Feuerwehr (118).
  7. Gibt es Verletzte: Rufen Sie den Rettungsdienst (144)
  8. Bringen Sie die verletzten Personen in Sicherheit. Aber Achtung: Bringen Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr.
  9. Leisten Sie Erste Hilfe.
  10. Betreuen Sie die Verletzten: Sprechen Sie mit ihnen und beobachten Sie ihren Zustand. Folgen Sie den Anweisungen des Rettungsdienstes.
Fakten und Tipps zur Ersten Hilfe

Hat Ihr Auto einen Schaden?

Wenn Ihr Auto beim Unfall beschädigt wurde, gehen Sie folgendermassen vor:

  1. Fotografieren Sie den Schaden.
  2. Füllen Sie das Europäische Unfallprotokoll aus und melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung.
  3. Bei Personenschäden oder wenn sich die Parteien über den Schaden nicht einig sind: Ziehen Sie die Polizei bei.

Verkehrsrechtsschutz mit Helsana Advocare EXTRA

Nicht selten führen Verkehrsunfälle zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den involvierten Parteien. Mit Helsana Advocare EXTRA erhalten Sie Versicherungsleistungen bis max. 1 Mio. Franken für Anwalts- und Gerichtskosten. Ausserhalb von Europa erhalten Sie Leistungen bis max. 100’000 Franken.

Versichert sind unter anderem folgende Streitigkeiten:

  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  • Vertragsstreitigkeiten
  • Verteidigung im Strafverfahren

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Das Europäische Unfallprotokoll: Weshalb Sie es brauchen und wo Sie es bestellen

Das Europäische Unfallprotokoll ist ein standardisiertes Formular: Inhalt und Aufbau sind in allen Sprachen gleich. So hilft es Ihnen, bei einem Unfall alle Informationen zu erfassen, die für die Versicherungen relevant sind – ob in der Schweiz oder im Ausland. Sie erfassen im Protokoll den Unfallhergang, die entstandenen Schäden und die Personendaten aller involvierten Parteien.

Tipp: Die persönlichen Daten können Sie schon im Voraus ausfüllen. So sparen Sie im Ernstfall Zeit.

Das Protokoll können Sie entweder einfordern

  • bei Ihrer Versicherung oder
  • bei der Polizei.
Beispiel eines Europäischen Unfallprotokolls (dieses darf nicht verwendet werden)

Verkehrsunfall in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich

Je nach Land gelten zum Teil unterschiedliche Bestimmungen, wie Sie sich bei einem Autounfall verhalten sollten. Weder die Verhaltensregeln vor Ort noch die einheimischen Notrufnummern können Sie aus dem Stegreif. Das kann Sie vor grosse Herausforderungen stellen.

Diese spezifischen Verhaltensregeln gelten bei Verkehrsunfällen in unseren Nachbarländern: 

In Deutschland müssen Sie die Polizei (110 oder 112) zwingend alarmieren, wenn

  • es Verletzte gibt
  • es grosse Schäden an einem Fahrzeug gibt
  • sich die Parteien bezüglich Schuld nicht einig sind
  • eine Partei die Unfallstelle unerlaubt verlässt
  • ein Fahrzeug in den Unfall verwickelt ist, das ausserhalb der EU immatrikuliert ist
  • der Fahrer oder die Fahrerin keinen Versicherungsnachweis bei sich hat (z. B. Grüne Karte)

Bei einem Sachschaden: Füllen Sie das Europäische Unfallprotokoll aus und melden Sie den Fall bei Ihrer Versicherung.

  • Bei Verletzten müssen Sie die Polizei (112) zwingend alarmieren.
  • Das Pannendreieck müssen Sie nur aufstellen, wenn das Fahrzeug ein Hindernis auf der Strasse darstellt.
  • Auf der Autobahn sollten Sie das Pannendreieck nicht aufstellen.
  • Jede Person auf der Unfallstelle muss eine Warnweste tragen. Halten Sie sich hinter der Autobahn-Leitplanke auf.
  • Verwenden Sie die fix installierten Notfalltelefone. So können Sie einfacher geortet werden. Falls das Notfalltelefon nicht funktioniert, rufen Sie die 112 an. Haben Sie keine Panne, dürfen Sie auf den Nothalteplätzen nicht anhalten.
  • Bei einem Sachschaden: Füllen Sie das Europäische Unfallprotokoll aus und schicken Sie es innerhalb von 5 Tagen an Ihre Versicherung.

  • Bei Verletzten: Wenn nötig die Ambulanz (118), Polizei (112) oder Carabinieri (113) alarmieren. Halten Sie, wie gewohnt, an und leisten Sie Erste Hilfe.
  • Eine Warnweste zu tragen ist obligatorisch.
  • Füllen Sie das Europäische Unfallprotokoll aus und melden Sie den Fall bei Ihrer Versicherung.

  • Bei Verletzten: Verständigen Sie die Ambulanz (144) und Polizei (133 oder 112).
  • Bei Sachschaden an einem Auto: Beide Parteien müssen das Europäische Unfallprotokoll ausfüllen.

Sie haben einen Unfall im übrigen Ausland? Hier finden Sie weitere Informationen:

Vorschriften und Notfallnummern in Europa (TCS) Allgemeine Länderinfos (TCS)

Gut zu wissen

Ob in der Schweiz oder im Ausland, diese Ausrüstung sollten Sie immer im Auto haben:

  • Europäisches Unfallprotokoll
  • Warnwesten für alle Mitfahrenden
  • Pannendreieck
  • Notfallapotheke

In vielen Ländern – unter anderem auch in der Schweiz – können Sie gebüsst werden, wenn Sie diese Ausrüstung nicht im Auto mitführen.

Wem muss ich einen Autounfall melden?

  • Unfall- oder Krankenversicherung: Melden Sie Ihre Verletzungen, die beim Autounfall entstanden sind. Die Schadensmeldung müssen Sie primär bei der Unfallversicherung – sofern diese besteht – einreichen.
  • Kaskoversicherung: Sie regelt den Fall für das geschädigte Fahrzeug.
  • Helsana-Notrufzentrale: Damit Sie im Spital keine Vorauszahlung leisten müssen, hinterlegen wir eine Kostenübernahmegarantie gemäss Zusatzversicherungsbestimmungen. Sollte aus medizinischen Gründen ein Rücktransport an Ihren Wohnort notwendig sein, übernehmen wir im Rahmen Ihrer Versicherungsdeckung die Organisation. Die Nummer der Helsana-Notrufzentrale finden Sie auf Ihrer Versichertenkarte.
Helsana-Notrufzentrale: +41 58 340 16 11
  • Pannenhilfe oder Reiseversicherung: Sie organisiert – sofern notwendig – den Fahrzeugtransport.
  • Rechtsschutzversicherung: sofern Ansprüche gegenüber Ihnen geltend gemacht werden.
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