Das Wichtigste nach einem Unfall ist, dass man so bald wie möglich gesund wird. Ebenso wichtig ist, dass Sie den Unfall – ob in der Schweiz oder im Ausland – rasch melden. Nutzen Sie dafür das Unfallformular.
Einen Unfall in der Schweiz können Sie ganz einfach online melden. Das gilt auch für Zahnunfälle. Loggen Sie sich hierfür über das Kundenportal myHelsana oder mit Ihrer Versichertennummer ein.
Kontaktieren Sie nach einem Zahnunfall so bald als möglich Ihren Zahnarzt. Dieser wird das Formular «Zahnschäden: Befunde / Kostenvoranschlag (KVG)» ausfüllen und es mit den dazugehörenden Unterlagen bei uns einreichen. Erst dann ist der Zahnschaden bei uns gemeldet, und allfällige unfallbedingte Zahnschäden lassen sich beurteilen.
Falls sich der Unfall im Zusammenhang mit Nahrungsmitteln ereignet hat, bitten wir Sie, zusätzlich den «Fragebogen bei Zahnschäden im Zusammenhang mit Nahrungsmitteln» auszufüllen.
Ja, Zeckenbisse und Wespenstiche gelten als Unfälle.
Ja, sobald der Unfall von der Grundversicherung übernommen wird, wird Ihnen die Kostenbeteiligung verrechnet. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung schreibt vor, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei Unfällen die gleichen Leistungen übernimmt wie bei Krankheit.
Unter Regress versteht man einen Rückgriff. Genauer gesagt geht es dabei um den Anspruch, die erbrachten Leistungen (Behandlungskosten) oder ungedeckte Kosten (nicht versicherte Leistungen) beim Verursacher des Schadens beziehungsweise bei dessen Haftpflichtversicherung zurückzufordern.
Sobald der Unfall von der Grundversicherung übernommen wird, wird Ihnen die Kostenbeteiligung verrechnet. Die ungedeckten Kosten können Sie im Anschluss aber direkt bei der haftpflichtigen Person oder deren Haftpflichtversicherung zurückfordern (Direktschaden).
Ob Tiefseetauchen, Fallschirmspringen oder Motorradrennen fahren: Wagnisse sind Handlungen, mit denen Sie sich einer besonders grossen Gefahr und somit einem entsprechend hohen Risiko aussetzen. Die Suva führt hierzu eine Liste, was alles unter einem Wagnis verstanden wird.
Ja, in Einzelfällen müssen Sie mit einer Leistungskürzung rechnen. Bei Zusatzversicherungen ist ein Leistungsausschluss für Krankheit und Unfälle in Folge von Wagnissen vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherungen.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.